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Wer war Ferdinand Freiligrath Der Artikel porträtiert Ferdinand Freiligrath, den Namensgeber vieler Straßen. Er beschreibt seinen Weg vom lippischen Heimatdichter zum politischen Revolutionär, seine Verbindung zu Karl Marx, die Zeit im Londoner Exil und seine triumphale Rückkehr nach Westfalen bis zu seinem Tod. | |
Von alten Steinhügelgräbern Rektor Diekmann referierte in Oerlinghausen über germanische Siedlungsfunde und Steinhügelgräber im Teutoburger Wald. Er lokalisierte die Hermannsschlacht in der Knetterheide und Detmold und kritisierte den mangelnden Schutz lokaler cheruskischer Altertümer im Vergleich zu internationalen Museen. | |
Oerlinghausen bekommt Freilichtmuseum Das im Krieg zerstörte germanische Freilichtmuseum in Oerlinghausen wird wiederaufgebaut. Dank eines Pachtvertrags mit dem Rittergut Niederbarkhausen und der Leitung von Prof. Reinerth entstehen Rekonstruktionen von Wohngebäuden und Schmelzöfen auf Basis der Entdeckungen von Rektor Diekmann am Barkhauser Berg. | |
Kiffe- und Mariannenstift sollen unter Denkmalschutz stehen Der Bauausschuss Oerlinghausen fordert gegen das Votum des Denkmalpflegeamtes Denkmalschutz für das Kiffe- und Mariannenstift. Aufgrund von Uneinigkeiten über die Schutzwürdigkeit der Gebäude muss nun der nordrhein-westfälische Kultusminister Hans Schwier eine endgültige Entscheidung über die Denkmalliste treffen. | |
Vorbescheid für den Simonsplatz erteilt Der Kreis erteilte einen Vorbescheid für die Bebauung des Oerlinghauser Simonsplatzes unter strengen Auflagen. Das Projekt ist umstritten, da eine historische Trauerbuche weichen muss. Parallel dazu begannen Rodungsarbeiten für neue Einfamilienhäuser an der Berliner Straße in der Südstadt. | |
Bescheid bezüglich der Ausbeutung von Mineralien bei Oerlinghausen Ein behördlicher Bescheid der lippischen Regierung von 1915 an die Rekord-Cement- und Kalkwerke G.m.b.H. Er regelt die bergbaurechtliche Genehmigung zur Ausbeutung von Mineralien und Steinbrüchen bei Oerlinghausen unter Ausschluss von Metallen und gemäß dem geltenden Berggesetz. | |
Antrag auf Erteilung eines Schürfscheins für bituminöse Schiefer Die Rekord-Cement-Industrie G.m.b.H. beantragt 1915 bei der Lippischen Regierung einen Schürfschein für das Gebiet am Tönsberg. Ziel ist die Aufsuchung bituminöser Schiefer sowie fossiler Brenn- und Leuchtstoffe zur Förderung der regionalen Industrie unter Einhaltung der Bergordnung von 1857. | |
Sachstandsanfrage bezüglich der Erteilung des Schürfscheins Die Direktion der Rekord-Cement-Industrie G.m.b.H. mahnt 1915 bei der Lippischen Regierung in Detmold die Erteilung eines Schürfscheins an. Das Unternehmen benötigt die Genehmigung dringend für seine weiteren betrieblichen Dispositionen und den Beginn geplanter Arbeiten in Oerlinghausen. | |
Entschuldigungsschreiben und Bestätigung einer telefonischen Rücksprache Die Direktion der Rekord-Cement-Industrie entschuldigt sich 1915 beim Regierungsrat Heldmann für eine telefonische Störung. Das Telefonat bestätigte die sichere, wenn auch noch zwei bis drei Wochen dauernde Zusage für die Erweiterung der Schürf- und Mutungsrechte bei Oerlinghausen. | |
Behördliche Antwort zur Verzögerung des Schürfscheins Die Fürstlich Lippische Regierung antwortet 1915 der Rekord-Cement-Industrie auf deren Schürfantrag. Die Verzögerung wird durch die Abwesenheit des Dezernenten und die notwendige Anhörung eines Bergsachverständigen begründet, wobei eine grundsätzliche Genehmigung in Aussicht gestellt wird. | |
Behördeninterne Abstimmung mit dem Bergsachverständigen Die lippische Regierung versendet 1915 Akten an den Oberbergrat Kalthöner in Dortmund. Ziel ist die Ausarbeitung eines Vertrages für die Rekord-Cement-Industrie, der der Staatskasse bessere Konditionen sichert als die bloße Anwendung der allgemeinen Bergordnung bei der Rohstoffgewinnung. | |
Behördliche Verfügung zur Beschleunigung des Gutachtens Ein behördeninterner Entwurf der lippischen Regierung an den Geheimen Oberbergrat Kalthöner in Dortmund. Es wird betont, dass die Rekord-Cement G.m.b.H. großen Wert auf eine baldige Erledigung legt. Kalthöner wird um eine gutachtliche Äußerung zur weiteren Bearbeitung des Vorgangs gebeten. | |
Verzichtserklärung der Rekord-Cement-Industrie bezüglich Kohlefunden Direktor Hoffmann erklärt 1915 für die Rekord-Cement-Industrie den Verzicht auf Kohleschürfrechte, um das Genehmigungsverfahren für Ölschiefer zu beschleunigen. Er bittet zudem um die direkte Übertragung der Konzessionen von der Berliner Landbank auf das Werk in Oerlinghausen. | |
Gutachten des Bergsachverständigen zur Erteilung des Schürfscheins Der Bergsachverständige Kalthöner erstellt 1915 ein Gutachten zur Erteilung des Schürfscheins für die Rekord-Cement-Industrie. Er empfiehlt die Genehmigung für bituminöse Schiefer, schließt Steinkohle jedoch vom regulären Bergrecht aus und sieht hierfür bei Zufallsfunden spezielle vertragliche Regelungen vor. | |
Bescheid über die Erteilung des Schürfscheins und Kostenfestsetzung Die Fürstliche Regierung Detmold erteilt 1915 der Rekord-Cement-Industrie den Schürfschein für bituminösen Schiefer bei Oerlinghausen. Der Bescheid enthält detaillierte Kostenfestsetzungen über 82,45 Mark sowie Vorbehalte für etwaige Funde von Metallen oder Steinkohlen. | |
Der Schürfschein für die Rekord-Cement-Industrie Die Fürstlich Lippische Regierung stellt 1915 der Rekord-Cement-Industrie G.m.b.H. den offiziellen Schürfschein aus. Dieser berechtigt für ein Jahr zur Suche nach bituminösem Schiefer im Teutoburger Wald bei Oerlinghausen, unter Ausschluss von Steinkohle und Metallen. | |
Antrag auf Ausdehnung der Schürfrechte auf das gesamte Landesgebiet Die Rekord-Cement-Industrie bestätigt 1915 den Erhalt des Schürfscheins und die Gebührenzahlung. Gleichzeitig beantragt die Direktion bei Regierungsrat Heldmann, das Schürfrecht auf das gesamte lippische Landesgebiet auszudehnen, um weitere Schiefervorkommen außerhalb der bisherigen Bezirke industriell zu erschließen. | |
Danksagung und Ausblick auf die industrielle Entwicklung nach dem Kriege Die Rekord-Cement-Industrie dankt 1915 der lippischen Regierung für die Erweiterung der Schürfrechte. Trotz des Ersten Weltkriegs plant das Unternehmen den Ausbau zu einer bedeutenden Industrie und bestätigt die Zahlung von 131 Mark an die Regierungskasse. | |
Erteilung des Schürfscheins für das gesamte Fürstentum Lippe Die Lippische Regierung weitet 1915 die Schürfrechte der Rekord-Cement-Industrie auf das gesamte Fürstentum aus. Ausgenommen sind die Kurorte Salzuflen und Meinberg sowie die Umgebung Detmolds. Die Erlaubnis beschränkt sich auf bituminösen Schiefer. Kohle- und Metallfunde bleiben dem Staat vorbehalten. | |
Rückerstattung von Gebührenanteilen an das Unternehmen Die Fürstlich Lippische Regierung erstattet der Rekord-Cement-Industrie 1915 irrtümlich erhobene Knappschaftsgebühren in Höhe von 60 Mark zurück. Da diese Abgaben erst bei der Feldverleihung und nicht bereits für Schürfscheine anfallen, erfolgt die Rückzahlung per Postanweisung nach Berlin. |