Entschuldigungsschreiben und Bestätigung einer telefonischen Rücksprache

 

REKORD-CEMENT-INDUSTRIE G. M. B. H. OERLINGHAUSEN

BERLIN NW. 40, DEN 20. 4. 1915. HINDERSINSTR. 8 TEL. AMT MOABIT 8923, 8550, 8551, 8552, 8554.

DIREKTION

Herrn Geh. Regierungsrat Heldmann, Detmold.

Sehr geehrter Herr Geheimrat!

Wir beehren uns, ganz ergebenst auf unsere heutige telefonische Aussprache bezugzunehmen. Es tat uns leid, dass wir dadurch Sie, sehr geehrter Herr Geheimrat, in einer Sitzung störten. Wir waren heute nachmittag zu einer Besprechung in Angelegenheit unseres Lippischen Betriebes, zu der ein auswärtiger Herr hier war, gebeten und wollten uns deshalb gerne über den Stand unserer Angelegenheit informieren.

Wir entnehmen der Unterredung, dass die Erledigung der Formalitäten noch 2-3 Wochen dauern kann, dass aber im Prinzip wir bestimmt auf die Zuerteilung der Erweiterung des Schürfes- bezw. Mutungsrechtes rechnen können. Wir werden somit die Verhandlungen weiterführen und danken Ihnen wiederholt für geneigte Unterstützung unserer Pläne und bitten nochmals wegen der Störung um Entschuldigung.

 

Mit dem Ausdrucke vorzüglicher Hochachtung ganz ergebenst

Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H. [Unterschrift: W. Hoffmann]

 

Zusammenfassende Inhaltsangabe

In diesem persönlichen Schreiben vom 20. April 1915 entschuldigt sich die Direktion der "Rekord-Cement-Industrie" beim Geheimen Regierungsrat Heldmann für eine telefonische Störung während einer Sitzung.

Der Grund für den dringenden Anruf war eine zeitgleich in Berlin stattfindende Besprechung mit einem externen Investor oder Partner ("auswärtiger Herr"). Die Firma benötigte eine sofortige Statusmeldung zum Genehmigungsverfahren. Aus dem Telefonat hält die Direktion fest, dass die formelle Erteilung der erweiterten Schürf- und Mutungsrechte zwar noch zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen wird, die Zusage im Prinzip aber als sicher gilt. Auf Basis dieser (vorläufigen) Information beabsichtigt das Unternehmen, seine geschäftlichen Verhandlungen nun fortzuführen.

Archivarische Anmerkungen: