Vorbescheid für den Simonsplatz erteilt

Aber der Kreis machte erhebliche Auflagen - Anlieger haben noch eine Einspruchsfrist

 

Oerlinghausen (Piet). Für die Bebauung des Simonsplatzes hat der Kreis jetzt einen Vorbescheid erteilt. Danach „kann die Simonsplatzbebauung auf Grund der vorgelegten Beschreibung und zeichnerischen Darstellung geplant werden“. Vorgesehen ist ein insgesamt viergeschossiger Bau, der allerdings zur Hauptstraße hin nur ein bzw. zweigeschossig werden soll. Über die Nutzung wird nichts ausgesagt. Die Vorentscheidung des Kreises wird von einer Reihe von Auflagen abhängig gemacht. Anlieger haben Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen gegen die Pläne Einspruch zu erheben.

Der Vorbescheid des Kreises gründet sich auf den Paragraphen 34 des Baugesetzes, der immer dann angewandt wird, wenn ohne rechtsgültigen Bebauungsplan Einzelmaßnahmen durchgezogen werden müssen. Fachleute bezweifeln jedoch, ob in diesem Fall der Paragraph 34 die richtige Gesetzesgrundlage ist. Ganz abgesehen von dieser Frage, macht der Kreis noch eine Reihe von Auflagen. So sind „Am Gehrenberg die Häuser I und II entsprechend der erforderlichen Abstandsflächen auf die Straßenachse zurückzusetzen“. Außerdem muß der Bauherr im südlichen Teil eine Baulast unternehmen. Kritik wird vom Kreis an zuwenig Stellplätzen in der Tiefgarage geübt. Der Kreis: „Die noch fehlenden Stellplätze sind gemäß Satzung bei der Stadt Oerlinghausen abzulösen“. Außerdem werden Auflagen hinsichtlich der Lüftungsanlagen des Rettungsweges und der Garagen gemacht. „Vor Einreichen der endgültigen Pläne sollte eine Besprechung mit der Gewerbeaufsicht und dem Brandschutzingenieur erfolgen“, rät der Kreis weiter.

Das Grundstück am Simonsplatz, das im Dreieck zwischen Howe, Gehrenberg und Hauptstraße liegt, ist 1.350 Quadratmeter groß. 1.250 Quadratmeter sollen davon nach dem Willen der Architekten in einem zusammenhängenden Baukomplex, jedoch mit unterschiedlichen Einheiten, bebaut werden.

Die Bebauung dieses „Herzstückes“ von Oerlinghausen hatte in der Vergangenheit vor allem Proteste der Natur- und Umweltschützer hervorgerufen, weil sich auf dem Gelände eine jahrhundertealte Trauerbuche befindet. Nach den vorliegenden Bauplänen kann die Buche nicht erhalten bleiben.

[Bild: Ein Teil des Kiefernwäldchens an der Berliner Straße in der Oerlinghauser Südstadt fiel gestern der Säge zum Opfer. Auf 35 Meter Tiefe wurden sämtliche Bäume abgeholzt. Dort sollen fünf Einfamilienhäuser errichtet werden. Die entsprechende Bebauungsplanänderung erfolgte vor zwei Jahren. (Foto: Klingebiel)]