Kiffe- und Mariannenstift sollen unter Denkmalschutz stehen

Denkmalpflegeamt dagegen - Jetzt entscheidet der Fachminister. Ansonsten folgte man den Vorschlägen der münsterschen Experten

 

Oerlinghausen (Piet). Kiffe- und Mariannenstift, die vom Amt für Denkmalpflege für nicht würdig befunden worden waren, in die Denkmalschutzliste aufgenommen zu werden, sollen dennoch unter Schutz gestellt werden. Das beschloß der Bau- und Planungsausschuß in seiner jüngsten Sitzung. Hans Brinkmann (SPD) unterstrich noch einmal die Bedeutung dieser beiden Häuser für viele Oerlinghauser: „Das Mariannenstift war für viele Bürger Geburtshaus, und im Kiffestift verbringen viele ihren Lebensabend. Das sind schon zwei wichtige Gebäude für diese Stadt.“ Auch wenn das Landesamt für Denkmalpflege diese beiden Gebäude nicht unbedingt für schützenswert halte, sollten sie doch dem Zugriff baulicher Veränderung entzogen werden. Die endgültige Entscheidung muß jetzt Nordrhein-Westfalens Kultusminister Hans Schwier treffen. Bauamtsleiter Friedel Porthast: „Bei Uneinigkeit zwischen Denkmalpflegern und der Kommune muß ein Ministerentscheid herbeigeführt werden. So steht es in den Vorschriften.“

In allen übrigen Punkten folgte der Bauausschuß den Vorschlägen des Denkmalamts. So wurden drei weitere Häuser aus dem Schutzbereich herausgenommen, während sechs zusätzlich aufgenommen wurden. Alle sechs Häuser liegen im Bereich der Hauptstraße.

Für die CDU-Fraktion meinte Heinrich Brinkmann solle etwas großzügiger verfahren, wenn die Leute nicht dort einverstanden seien, daß ihre Häuser unter Denkmalschutz gestellt würden. Sein Fraktionskollege Günter Weise dagegen meinte, wenn ein öffentliches Interesse an einem Denkmalschutz bestehe, solle das Gespräch mit den Besitzern geführt werden. Diese Äußerungen veranlaßten Bauamtsleiter Friedel Porthast, erneut die Rechtslage zu beleuchten. Danach kann auch der Rat der Stadt von sich aus keinerlei Beschlüsse fassen, wenn von fachlicher Seite festgestellt worden ist, daß ein Haus unter Denkmalschutz stehen soll.

Hans Brinkmann (SPD) hielt der CDU entgegen, daß auch die SPD am liebsten von einer Reglementierung absehen wolle. Dies sei allerdings nicht möglich, „weil dann plötzlich doch etwas verändert wird und wir nichts dagegen tun können“. Wenn tatsächlich die Häuser in ihrer Substanz erhalten und geschützt würden, wäre eine Denkmalschutzliste nach Ansicht des SPD-Ratsherrn überflüssig. Brinkmann verwies auf das Beispiel der Hauptstraße Nummer 9: „Wissen wir alles das genehmigt hätten, was der Besitzer im Laufe der Jahre an diesem Haus verändern wollte, dann sähe das inzwischen ganz anders aus und wäre sicherlich nicht mehr schützenswert.“ Dem stimmte auch Ausschußvorsitzender Günter Weise zu: „Bei Querulanten oder sagen wir mal Leuten, die etwas eigenwillig sind, müssen wir schon zur Reglementierung greifen.“

Die Empfehlung an den Rat war am Ende einstimmig.

[Bild: Das Haus in der Hauptstraße Nummer 6 wurde vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege unter Schutz gestellt.]

[Bild: Mariannenstift (oben) und Kiffestift – Anfang und Ende im Leben zahlreicher Oerlinghauser – sind von ihrer Bauweise her nach Ansicht des Oberkonservators in Westfälischem Amt für Denkmalpflege nicht erhaltenswert. Dennoch war der Bau- und Planungsausschuß in seiner Mehrheit der Ansicht, beide Gebäude unter Schutz zu stellen. Da zwischen den Fachleuten und der Bergstadt Meinungsverschiedenheiten auftreten, muß jetzt der Kultusminister eine Entscheidung herbeiführen. (Fotos: B. Peter)]