Verzichtserklärung der Rekord-Cement-Industrie bezüglich Kohlefunden

 

[Oben links Behördenvermerk:] Detmold am 14. V. 1915 [Handzeichen]

FÜRSTL. REGIERUNG

DETMOLD, - 1. MAI 1915

No 7695

GRAND HOTEL BRISTOL EIGENTÜMER: F. W. NOLTE HANNOVER GEGENÜBER DEM HAUPTBAHNHOF FERNRUFE Nr. 8080, 8081, 8082, 8083 AMT NORD

Hannover, den 30. April 1915.

 

Herrn Geheimen Oberbergrat Kalthöner, Dortmund, Oberbergamt, durch Eilboten!

 

Unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 23. v. M. [vorigen Monats] No 5591 u. 6767 u. No 4420. beehren wir uns, in der die Rekord-Cement-Industrie betreffende Erledigung vorläufig bis die Sachlage rechtfertigt, unter Bezugnahme auf die Besprechung heute Vormittag mit Herrn Geheimen Regierungsrat Heldmann und Herrn Bergrat Wistinghausen etc. beehren wir uns ganz ergebenst mitzuteilen:

  1. Auf das Schürf- u. Mutungsrecht auf Kohlen verzichten wir, mit der Maßgabe, dass falls unsererseits zufällig Kohlen in unserem Mutungsgebiet gefunden werden sollten, wir ein Vorrecht hierauf erhalten (wie besprochen);
  2. Den Schürfschein u.s.w. auf das für uns bezeichnete Gebiet bitten wir ergebenst, direkt auf den Namen der Rekord-Cement-Industrie G.m.b.H. Oerlinghausen auszustellen. Das Recht inbezug auf das alte Gebiet ist zwar formell noch auf die mit uns lierte Landbank Akt. Ges. zu Berlin ausgestellt, wird indessen lediglich durch uns genutzt und soll demnächst auch formell auf uns übertragen werden, was ja unbedenklich von der Behandlung des neuen Gebietes geschehen kann.

 

Mit dem Ausdrucke ausgezeichneter Hochachtung und Ergebenheit

[Großes Handzeichen/Paraphe]

 

Rekord-Cement-Industrie G.m.b.H. Oerlinghausen

Berlin Der Direktor:

[Unterschrift: W. Hoffmann]

 

An die Fürstlich Lippische Regierung

Detmold (Lippe)

 

Zusammenfassende Inhaltsangabe

In diesem zweiseitigen Schreiben vom 30. April 1915 dokumentiert Direktor Hoffmann die Ergebnisse einer kurzfristigen Abstimmung mit den lippischen Regierungsvertretern Heldmann und Wistinghausen in Hannover.

Um den Fortgang des Genehmigungsverfahrens zu sichern, erklärt die Rekord-Cement-Industrie offiziell ihren Verzicht auf Schürfrechte für Kohle im beantragten Gebiet, bittet jedoch um ein Vorzugsrecht für den Fall von Zufallsfunden. Zudem wird die Regierung ersucht, die Konzessionen künftig direkt auf das Werk in Oerlinghausen auszustellen, da die bisherige formelle Inhaberschaft durch die Berliner Landbank lediglich administrativer Natur sei. Dieses Dokument ebnete den Weg für die finale behördliche Erteilung des Schürfscheins.

 

Archivarische Anmerkungen: