Verzichtserklärung der Rekord-Cement-Industrie bezüglich Kohlefunden
[Oben links Behördenvermerk:] Detmold am 14. V. 1915 [Handzeichen]
FÜRSTL. REGIERUNG
DETMOLD, - 1. MAI 1915
No 7695
GRAND HOTEL BRISTOL EIGENTÜMER: F. W. NOLTE HANNOVER GEGENÜBER DEM HAUPTBAHNHOF FERNRUFE Nr. 8080, 8081, 8082, 8083 AMT NORD
Hannover, den 30. April 1915.
Herrn Geheimen Oberbergrat Kalthöner, Dortmund, Oberbergamt, durch Eilboten!
Unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 23. v. M. [vorigen Monats] No 5591 u. 6767 u. No 4420. beehren wir uns, in der die Rekord-Cement-Industrie betreffende Erledigung vorläufig bis die Sachlage rechtfertigt, unter Bezugnahme auf die Besprechung heute Vormittag mit Herrn Geheimen Regierungsrat Heldmann und Herrn Bergrat Wistinghausen etc. beehren wir uns ganz ergebenst mitzuteilen:
Mit dem Ausdrucke ausgezeichneter Hochachtung und Ergebenheit
[Großes Handzeichen/Paraphe]
Rekord-Cement-Industrie G.m.b.H. Oerlinghausen
Berlin Der Direktor:
[Unterschrift: W. Hoffmann]
An die Fürstlich Lippische Regierung
Detmold (Lippe)
Zusammenfassende Inhaltsangabe
In diesem zweiseitigen Schreiben vom 30. April 1915 dokumentiert Direktor Hoffmann die Ergebnisse einer kurzfristigen Abstimmung mit den lippischen Regierungsvertretern Heldmann und Wistinghausen in Hannover.
Um den Fortgang des Genehmigungsverfahrens zu sichern, erklärt die Rekord-Cement-Industrie offiziell ihren Verzicht auf Schürfrechte für Kohle im beantragten Gebiet, bittet jedoch um ein Vorzugsrecht für den Fall von Zufallsfunden. Zudem wird die Regierung ersucht, die Konzessionen künftig direkt auf das Werk in Oerlinghausen auszustellen, da die bisherige formelle Inhaberschaft durch die Berliner Landbank lediglich administrativer Natur sei. Dieses Dokument ebnete den Weg für die finale behördliche Erteilung des Schürfscheins.
Archivarische Anmerkungen: