Bescheid bezüglich der Ausbeutung von Mineralien bei Oerlinghausen

 

No 3857 u. 4420. No 3857 u. 4420. −4−−4− I. 26. III. 1915.I. 26. III. 1915.

An die Rekord-Cement- und Kalkwerke G.m.b.H. Oerlinghausen. Unter N. W. 40. Friedrichstraße 8.

Zur Expedition: V. N.

Ausgefertigt: 26. 3. 1915. [Handzeichen]

Abgesandt: 27. 3. 1915. [Handzeichen]

L.V.15 B. 79.L.V.15 B. 79.

Nach der Verordnung vom 25. X. 1913, die Vornahme des Bergwerkseigentums in lippischen Teilen des Landes betreffend, ist die Gegend um Oerlinghausen beiderseits in bergbaulicher Beziehung der freien Verfügung des Staates unterworfen. Studium der ausbeutungsfähigen Nutzungen durch die Reg. [Regierung] festgestellt worden. Die Reg. ist aber gemäß landesherrlicher zum nämlichen Zwecke der Ausbeutung des Bergwerkes verliehenen für den in der übersandten Karte rot angemerkten Bezirke die Genehmigung auf Steinbrüche beiderseits auch andere dortseits bestimmt zu bezeichnende Mineralien mit Ausnahme der Metalle zu erteilen. Die Zusage zu diesem Zwecke anheim dem Gesetz vom 15 d. M. [dieses Monats] vorzusehen und aus diesem Anlass auch die Handhabung im Sinne des §28 sich des B.-G. [Berggesetzes] in seinen Grenzen durch Wege oder auf andere Weise genau zu befürworten.

[Unterschrift/Handzeichen] f.d.R. [für die Richtigkeit] 27/3 [Datumskürzel]

 

Zusammenfassende Inhaltsangabe

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen behördlichen Bescheid der lippischen Regierung vom März 1915, adressiert an die Firma "Rekord-Cement- und Kalkwerke G.m.b.H." in Oerlinghausen.

Inhaltlich geht es um die bergbaurechtliche Einordnung und Genehmigung zur Ausbeutung von Bodenschätzen. Unter Bezugnahme auf eine Verordnung von 1913 wird festgestellt, dass die Region um Oerlinghausen hinsichtlich ihrer mineralischen Vorkommen staatlich geprüft wurde. Die Regierung erklärt sich bereit, für einen in einer (hier nicht beiliegenden) Karte rot markierten Bereich die Genehmigung zum Abbau von Mineralien (ausgenommen Metalle) und zum Betrieb von Steinbrüchen zu erteilen. Dabei wird auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere des Berggesetzes) und die Sicherung von Wegen hingewiesen. Das Dokument dient als vorbereitende Verfügung für die endgültige Ausfertigung der Abbaugenehmigung.

 

Archivarische Anmerkungen:

•             Herkunft: Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Detmold). Bestand: Regierungsakte L 79 Nr. 3888 (Betreffend die Oerlinghauser Rekord-Cement- und Kalkwerke). [Seiten 353-354]

•             Schriftart: Deutsche Kurrentschrift mit Sütterlin-Einflüssen, typisch für Behördenkorrespondenz des frühen 20. Jahrhunderts.

•             Zustand: Gut lesbarer Entwurf mit behördlichen Randvermerken und Stempelungen.

•             Besonderheit: Die Seiten 353 und 354 bilden ein zusammenhängendes Dokument (Vorder- und Rückseite bzw. Folgeseite).