Antrag auf Erteilung eines Schürfscheins für bituminöse Schiefer
REKORD-CEMENT-INDUSTRIE G. M. B. H. OERLINGHAUSEN
BERLIN NW. 40, DEN 1. April 15. HINDERSINSTR. 8 TEL. AMT MOABIT 8923, 8550, 8551, 8852, 9354.
DIREKTION
J.No.4420.
FÜRSTL. REGIERUNG
DETMOLD, - 3. APR. 1915
No 1391
An die Fürstliche Regierung Detmold.
Den Empfang des gefl. [gefälligen] Schreibens vom 26. März ergebenst bestätigend, danken wir für das Entgegenkommen auf das Verbindlichste; und es wird uns eine besondere Genugtuung sein, wenn es uns mit der Zeit gelingen wird, dort im Lande mit zur Belebung der Industrie beizutragen.
Entsprechend Ihrem gefl. Schreiben vom 26. v. M. [vorigen Monats] und auf Grund des §6 der Bergordnung vom 30. IX. 1857 erbitten wir nunmehr einen Schürfschein zur Aufsuchung von bituminösen Schiefern in dem nachstehend beschriebenen, auf beiliegendem Messtischblatt eingezeichneten Schürfgebiet. Dieser soll umfassen das Gebiet des Töns-Berges, im Westen beginnend bei der Ortslage von Oerlinghausen und gegen O.SO. [Ost-Südost] sich fortsetzend über die Bergzüge des Sachsenlagers und die Hunekenkammer. Er soll die Verbreitung der Wealdenformation in diesem Gebiet umfassen und, wie auf der Karte durch farbige Linien dargestellt, bis zu den Wegen reichen, die auf der NO. [Nordost] und SW. [Südwest] Seite die genannten Höhenzüge begleiten. Die Fossilien, auf welche geschürft werden soll, sind sämtliche Brenn- und Leuchtstoffe, als Stein- und Braunkohlen, bituminöse Schiefer, Erdharze etc. Das bisher uns, bezw. der Landbank bereits verliehene Feld ist in der Karte eingezeichnet (§9).
Die Karte erlauben wir uns, in Aktenformat beizufügen und dürfen ganz ergebenst bemerken, dass diese Zeichnung ein wenig abweicht von der mit unserem sehr ergebenen Schreiben vom 15. März überreichten Zeichnung: und zwar deshalb, weil es bei der ersten Zeichnung, die später für das Mutungsrecht maßgeblich sein soll, schwieriger ist, dem Wunsch der hohen Lippischen Regierung und den Bestimmungen der B.O. [Bergordnung] (§8) entsprechend, in seinen Grenzen durch Wege und dergl. Anhaltspunkte genauer zu beschreiben.
Einen geneigten Bescheid bleiben wir erwartend, und indem wir für die in Aussicht gestellte Unterstützung der hohen Lippischen Regierung nochmals untertänigsten Dank aussprechen, sind wir mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung und Ergebenheit,
1 Anlage.
Rekord-Cement-Industrie G.m.b.H. [Unterschrift: W. Hoffmann]
Zusammenfassende Inhaltsangabe
In diesem Schreiben vom 1. April 1915 bedankt sich die Direktion der "Rekord-Cement-Industrie G.m.b.H." bei der Fürstlich Lippischen Regierung in Detmold für das bisherige Entgegenkommen.
Die Firma beantragt förmlich einen Schürfschein gemäß der Bergordnung von 1857. Ziel ist die Untersuchung des Gebiets am Tönsberg (bei Oerlinghausen) auf vorkommende Brenn- und Leuchtstoffe, insbesondere bituminöse Schiefer, Stein- und Braunkohle sowie Erdharze. Dem Antrag ist eine Karte (Messtischblatt) beigefügt, in der das Schürfgebiet exakt abgegrenzt ist. Die Firma betont ihr Interesse daran, durch diese bergbaulichen Aktivitäten zur industriellen Belebung der Region beizutragen.
Archivarische Anmerkungen: