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Antrag auf Ausdehnung der Schürfrechte auf das gesamte Landesgebiet
Die Rekord-Cement-Industrie bestätigt 1915 den Erhalt des Schürfscheins und die Gebührenzahlung. Gleichzeitig beantragt die Direktion bei Regierungsrat Heldmann, das Schürfrecht auf das gesamte lippische Landesgebiet auszudehnen, um weitere Schiefervorkommen außerhalb der bisherigen Bezirke industriell zu erschließen.
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Danksagung und Ausblick auf die industrielle Entwicklung nach dem Kriege
Die Rekord-Cement-Industrie dankt 1915 der lippischen Regierung für die Erweiterung der Schürfrechte. Trotz des Ersten Weltkriegs plant das Unternehmen den Ausbau zu einer bedeutenden Industrie und bestätigt die Zahlung von 131 Mark an die Regierungskasse.
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Erteilung des Schürfscheins für das gesamte Fürstentum Lippe
Die Lippische Regierung weitet 1915 die Schürfrechte der Rekord-Cement-Industrie auf das gesamte Fürstentum aus. Ausgenommen sind die Kurorte Salzuflen und Meinberg sowie die Umgebung Detmolds. Die Erlaubnis beschränkt sich auf bituminösen Schiefer. Kohle- und Metallfunde bleiben dem Staat vorbehalten.
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Rückerstattung von Gebührenanteilen an das Unternehmen
Die Fürstlich Lippische Regierung erstattet der Rekord-Cement-Industrie 1915 irrtümlich erhobene Knappschaftsgebühren in Höhe von 60 Mark zurück. Da diese Abgaben erst bei der Feldverleihung und nicht bereits für Schürfscheine anfallen, erfolgt die Rückzahlung per Postanweisung nach Berlin.
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Antrag auf Verleihung von Mutungsfeldern und Monopolstellung im Fürstentum Lippe
Direktor Otto Simon beantragt 1915 für die Rekord-Cement-Industrie die Mutung von vier großen Schieferfeldern bei Oerlinghausen. Er plädiert für eine Monopolstellung im Fürstentum Lippe, um hohe Investitionen zu schützen und die industrielle Verwertung von Ölschiefer krisenfest aufzubauen.
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Behördeninterne Prüfung und Bescheid über die Mutungsanträge
Die Lippische Regierung prüft 1915 kritisch die Mutungsanträge der Rekord-Cement-Industrie. Man befürchtet eine Monopolstellung, die Wettbewerb verhindert. Geheimer Oberbergrat Kaltheuner soll klären, wie ein begrenztes Feld zur Bedarfsdeckung zugesprochen werden kann, ohne die fiskalischen Interessen des Staates zu gefährden.
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Der initiale Antrag auf Schürferlaubnis
Die Rekord-Cement-Industrie stellt 1915 den initialen Antrag auf einen Schürfschein für Ölschiefer bei Oerlinghausen. Direktor Otto Simon begründet dies mit hohen Investitionen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, während die Regierung sofort die Vereinbarkeit mit bestehenden Rechten prüft.
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Ankündigung des Besuchs der Direktion in Detmold
Direktor Otto Simon von der Rekord-Cement-Industrie kündigt im März 1915 seinen Besuch bei Geheimrat Heldmann in Detmold an. Das Treffen dient der Vorbereitung von Anträgen auf Schürf- und Mutungsrechte für Ölschiefer im Fürstentum Lippe.
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Verlustmeldung und Nachreichung der Mutungsanträge
Direktor Otto Simon reagiert 1915 auf den Verlust seiner Mutungsanträge in der Detmolder Regierungs-Registratur. Er sendet umgehend Abschriften per Eilboten nach. Ein späterer Vermerk bestätigt, dass die Originale innerhalb der Behörde glücklicherweise wieder aufgetaucht sind.
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Ergänzung des Mutungsantrags um eine weitere Fundstelle
Die Rekord-Cement-Industrie meldet im September 1915 eine zusätzliche Ölschiefer-Fundstelle am „kahlen Berg“ auf Gut Menkhausen nach. Diese Ergänzung zum Feld „Käthe“ soll die geologische Fündigkeit untermauern und wurde zur fachlichen Beurteilung an den Oberbergrat Kaltheuner weitergeleitet.
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Gutachten des Geheimen Bergrats zur Schiefermutung
Bergrat Kaltheuner bemängelt 1915 formale Fehler in den Mutungsanträgen der Rekord-Cement-Industrie. Er fordert präzise Fundangaben und Zeichnungen. Während er die Zusammenfassung der Felder Käthe, Lotte, Else und Pauline befürwortet, rät er bei weiteren Konzessionen zu vertraglichen Sonderabmachungen.
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Weiterleitung der Nachmeldungen an das Oberbergamt
Die Lippische Regierung leitet Nachmeldungen der Rekord-Cement-Industrie an das Oberbergamt Dortmund weiter. Sie bittet Geheimen Oberbergrat Kaltheuner um dringende amtliche Erledigung der Mutungsfrage, da das Unternehmen auf eine Entscheidung drängt.
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Bestätigung der fachlichen Prüfung durch den Bergrat
Bergrat Kaltheuner bestätigt die bereits erfolgte Bearbeitung der Mutungsanträge. Er fordert von der Rekord-Cement-Industrie eine detaillierte Zeichnung aller Fundpunkte, einschließlich der Neumeldungen am kahlen Berg, als notwendige Voraussetzung für die weitere Instruktion und Verleihung des Bergwerkseigentums.
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Behördliche Ablehnung des Monopolanspruchs und Mängelrüge
Die Lippische Regierung lehnt den Monopolanspruch der Rekord-Cement-Industrie ab. Sie fordert entweder höhere finanzielle Beteiligungen für den Staat oder eine Reduzierung der Mutungsflächen auf den tatsächlichen Bedarf. Zudem werden formale Mängel in den Anträgen und fehlende Karten gerügt.
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Erbetener Aufschub aufgrund der Abwesenheit des Direktors
Die Rekord-Cement-Industrie bittet die Lippische Regierung um einen dreiwöchigen Aufschub für die geforderte Stellungnahme zum Monopolvertrag. Grund ist die gesundheitsbedingte Abwesenheit des Direktors Otto Simon. Die Regierung gewährt den Aufschub und legt den Vorgang vorerst zu den Akten.
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Warnung der Geologischen Landesanstalt vor einer Monopolbildung
Die Königlich Geologische Landesanstalt warnt das lippische Staatsministerium geheim vor einer Monopolstellung der Rekord-Cement-Industrie bei der Schieferverleihung. Im staatlichen Interesse zur Ölgewinnung solle die Regierung Distrikte zur eigenen Benutzung vorbehalten und eine übermäßige Einmutung durch ein Einzelunternehmen verhindern.
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Ankündigung eines persönlichen Beratungsgesprächs durch Direktor Simon
Direktor Otto Simon meldet sich nach seiner Erholungsreise zurück und kündigt einen persönlichen Besuch in Detmold an. Ziel ist die Beratung über die festgefahrenen Mutungsanträge und die von der Regierung geforderten Sonderbedingungen für ein mögliches Schiefer-Monopol.
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Dringliche Terminanfrage für den Besuch von Direktor Simon
Die Rekord-Cement-Industrie drängt auf eine Terminbestätigung für den Besuch von Direktor Otto Simon in Detmold. Um den Termin für Mittwoch zu sichern, nutzt das Unternehmen ein Telegramm mit bezahlter Rückantwort sowie ein begleitendes Schreiben, um die Dringlichkeit zu unterstreichen.
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Vergleichsvorschlag zur Sicherung eines Vorrechts auf Ölschiefer
Direktor Otto Simon unterbreitet der lippischen Regierung einen Vergleichsvorschlag: Das Unternehmen verzichtet auf die sofortige Entscheidung über seine Mutungsanträge, fordert jedoch ein exklusives Vorrecht und Eintrittsrecht bei Konkurrenzgeboten gegen eine jährliche Gebühr von 400 Mark.
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Über 50 Bäume sollen Naturdenkmäler werden
Der Oerlinghauser Umweltausschuss hat eine Vorschlagsliste für über 50 Bäume als Naturdenkmäler verabschiedet. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreis Lippe. Diskutiert wurden die Kriterien für den Schutzstatus sowie der Wegfall einer Trauerbuche am Simonsplatz durch Bebauung.
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