Behördliche Ablehnung des Monopolanspruchs und Mängelrüge

 

No 15788 und 16921.

D. [Detmold], 30. X. 1915.

 

An die Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H. Oerlinghausen.

Berlin N.W. 40, Hindersinstraße 8.

 

Die von der Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H. beantragten Mutungen auf bituminösen Schiefer umfassen einen so großen Bezirk, dass die Ausbeutung der bei an vielen Stellen vorhandenen Erden [?] kaum aussichtsreich durch das Oerlinghauser Betriebsstätte unterzogen erscheint, die Anträge also nur dahin zu verstehen sind, dass die Gesellschaft sich die alleinige Ausnutzung der in Lippe vorhandenen bituminösen Schiefervorkommen sichern und die Entstehung von Konkurrenzunternehmen verhindern will. Zu letzterem die Hand zu bieten liegt indessen nur dann im staatlichen Interesse, wenn dem Staate an den Erträgen des Unternehmens ein größerer Anteil vertraglich zugesichert wird, als ihm nach der Bergordnung in Form von Abgaben zufließt. Vor der Entscheidung über die, übrigens formell noch nicht ganz einwandfreien Mutungsanträge, erwartet die Reg. [Regierung] daher, dass die Gesellschaft den Wunsch nach der Erlangung eines Monopols bejaht, die Genehmigung eines entsprechend lautenden Vertrages unterbreite, andernfalls die Mutungsanträge auf einen Bezirk beschränken zu wollen, der ausreicht, um das Oerlinghauser Betriebsstätte auf eine Dauer beschäftigungsfähig zu sichern.

Die Mutungsanträge haben die Art, wie die Funde gemacht sind (§4 u. 36 d. B. O.), ob durch Schürfarbeiten oder zufällig, die Angabe des begehrten Feldes seiner Größe und genauen Grenzen nach zu enthalten. Zu diesen Angaben ist eine Zeichnung zu veröffentlichen, in der die Grenzen und die Fundorte eingezeichnet sind.

[Handzeichen] für Reg.

[Handzeichen]

 

[Linker Randvermerk auf S. 402:] v. [von] einem Ausfall bei etwaigen Konkurrenzunternehmen wenigstens auszugleichen. F gegenüber der Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H.

 

Zusammenfassende Inhaltsangabe

In diesem Bescheid-Entwurf vom 30. Oktober 1915 findet die Lippische Regierung deutliche Worte gegenüber der Rekord-Cement-Industrie. Sie wirft dem Unternehmen vor, durch die großflächigen Mutungsanträge lediglich ein Monopol anstreben zu wollen, um Konkurrenz zu verhindern, ohne dass die eigene Fabrik in Oerlinghausen diese Mengen überhaupt verarbeiten könnte.

Die Regierung stellt ein Ultimatum:

  1. Entweder die Firma schließt einen Sondervertrag mit dem Staat ab, der dem Fürstentum höhere Einnahmen garantiert als die gesetzliche Mindestförderabgabe.
  2. Oder die Firma muss ihre Ansprüche auf ein Maß reduzieren, das lediglich die Rohstoffversorgung des bestehenden Werkes sicherstellt.

Zusätzlich werden die bereits vom Bergrat Kaltheuner monierten formalen Mängel (fehlende Karten, unklare Fundberichte) offiziell gerügt. Die Behörde macht damit klar, dass sie nicht gewillt ist, dem Unternehmen ohne erhebliche finanzielle Zugeständnisse an den Staatsschatz das gesamte lippische Schiefervorkommen zu überlassen.

 

Archivarische Anmerkungen: