Antrag auf Verleihung von Mutungsfeldern und Monopolstellung im Fürstentum Lippe
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REKORD-CEMENT-INDUSTRIE
G.M.B.H.
OERLINGHAUSEN (LIPPE)
CENTRALBÜRO BERLIN
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Telegramm-Adr: Rekord-cement Berlin
Bankkonto: Commerz- und Disconto-Bank, Berlin
Fernspr.: Moabit 8923 BERLIN NW. 40,
Hindersinstr. 8
den 30. 7. 1915.
Einschreiben
An die Fürstlich Lippische Regierung Detmold.
FÜRSTL. REGIERUNG
DETMOLD, 31. JUL. 1915
No 12831
Betr. Mutung auf bituminösen Schiefer.
Wir beehren uns, auf die Unterredung Bezug zu nehmen, die Herr Geheimrat Heldmann dem Unterzeichneten in Detmold freundlichst gewährte. Unter Bezugnahme auf die durch die hohe Lippische Regierung uns eingeräumten Schürfrechte gestatten wir uns nunmehr, nachdem wir in einem größeren Teil des uns konzedierten Schürfbezirks auf bituminösen Schiefer fündig geworden sind, hiermit die Mutung für die nachfolgenden Felder zu beantragen; die Fundstellen führen wir gleichzeitig in Nachstehendem auf. Da es sich durchweg um zusammenliegende Felder handelt, bitten wir aus praktischen Gründen, diese in einen Bezirk zusammenzufassen (cf. §62§62 Lipp. B.O.). Sollten Bedenken gegen eine derartige Konsolidation in einen Distrikt vorliegen, so sind wir auch mit der getrennten Mutung einverstanden. Was das der Landbank verliehene und von uns genutzte Mutungsfeld „Bergwerk Mathilde“ / Wistinghausen betrifft, so wird die Landbank Akt.-Ges. zu Berlin, die bereits in ihrem Schreiben vom 5. Mai 1915 an die hohe Lippische Regierung mitteilte, dass sie gegen die Übertragung weiterer Bergrechte an uns keineswegs etwas einzuwenden habe, die formelle Übertragung ihres Bergrechtes an uns selbst beantragen. Wir bitten dieses Bergrecht von den übrigen getrennt zu halten.
Neu beantragte Felder:
1). Fortsetzung des bisherigen Bezirkes der Landbank Westlich und Nordwestlich: nördlich bis Asemissen - Mackenbruch, westlich und südlich Landesgrenze. Fundstellen: Teich und Weide Niederbarkhausen. Brunnen unterhalb Restaurant „Tönsbergshöhe“. - Senne und unter dem Tönsberg: Anstehen des ganzen Tönsbergschiefers s.o. mindestens 100 m in die Senne hinein, lt. geologischem Befund.
2). Fortsetzung des bisherigen Bezirks der Landbank in östlicher Richtung über Huneckenkammer, Uekenpohl, Massik, Südwort bis einschließlich Heiligenkirchen. Östliche Grenze: die Werre; oberhalb der Quelle der Werre Luftlinie Meinberg - Berlebeck. Nördlich: Chaussee Wissentrup - Stapelage - Hörste - Pivitsheide - Nienhagen. Südlich: Landesgrenze beginnend bei Bezirk 1. Fundstellen: Tönsberg - Huneckenkammer (Berg & Acker), Krawinkels Baumhof, Uekenpohl im Massik (bei Büker) am Südwort (Bach und Wald). Streichen bis Heiligenkirchen (kleine Schlucht am Gute Köllermeyer vorbei). Senne und unter dem Tönsberg wie Bezirk 1.
3). Anschliessend an Bezirk 2 (dessen nördliche Grenze Südgrenze dieses Bezirks). Westlich: Luftlinie Greste - Währentrup. Nördlich: Dahlhausen + Hardissen. Östlich: Hardissen - Nienhagen. Fundstellen: Hesskamp, östlich und westlich von der Chaussee nach Billinghausen, am Waldrand (Wasserrinne) Feld (Acker) von Winkel, auch Brunnen, Bach etc. Ferner: Lehmgrube, Wald etc. (Besitzer Meyer zu Stapelage). Ehrentrup b/Lage: bei der Ziegelei von Lüdgebrune (jetzt Konservenfabrik) Tongrube und weitere Umgebung (diverse Stellen). Wissentrup: Brunnen zwischen Ortschaft und Bahnlinie. Ohrsen: Ufer am Einschnitt beim Tannenwäldchen.
4). Gemarkung Moosebeck, Vahlhausen, Brockhausen, Barkhausen, Biesen. Westliche Grenze: Luftlinie Meyersfeld - Lossbruch, südlich: Meyersfeld - Oberbelle, Östlich: Oberbelle - Grossenmarpe, nördlich: Grossenmarpe - Lossbruch. Fundstellen: Ziegelei Obernhausen, Steinbruch Biesen, diverse Lehmgruben und Steinbrüche.
Der Schiefer tritt grösstenteils zu Tage, bezw. ist durch Schürfen, Brunnenbohrungen, Pflügen etc. aufgedeckt oder geologisch festgestellt.
Falls Namen für die einzelnen Bezirke erforderlich, schlagen wir folgende vor: Bezirk 1: „Käte“ Bezirk 2: „Lotte“ Bezirk 3: „Else“ Bezirk 4: „Pauline“ falls nur ein Name für den Gesamtdistrikt erforderlich: „Else“.
In dem übrigen Teil des Fürstentums haben wir bisher nicht geschürft. Neben unserm vorgenannten Antrag möchten wir einer hohen Lippischen Regierung, wie bereits mündlich vorgetragen, ganz ergebenst zur Erwägung geben, ob es nicht mehr den allgemeinen Interessen sowohl, als auch denen der Regierung, wie denen unserer Gesellschaft, entsprechen würde, wenn uns die Ausnutzung des im ganzen Fürstentum Lippe vorhandenen bituminösen Schiefers im Rahmen des Lippischen Bergrechts eingeräumt würde. Wir bitten darauf aufmerksam machen zu dürfen, dass die Mutung auf den im ganzen Fürstentum vorhandenen bituminösen Schiefer ja eigentlich der konsequente Verfolg des uns eingeräumten Schürfrechtes für das ganze Fürstentum sein dürfte. Ferner aber bitten wir ergebenst zu erwägen, dass es sich beim bituminösen Schiefer um ein Naturprodukt handelt, das andererseits bisher so gut wie garnicht industriell beachtet oder genützt wurde; ferner, dass unsere Gesellschaft insofern für dieses Material gewissermaßen Pionierarbeit geleistet hat, als verhältnismäßig große Werte unsererseits in der Hoffnung aufgewendet worden sind (über 1 Million Mark), dass für die von uns vorgenommenen Spezialitäten dereinst nicht nur diese Riesenverluste, sondern Gewinne erwachsen könnten, und dass wir beachtenswerte Grundstückerwerbungen und industrielle Anlagen errichtet haben, auch Arbeiter etc. trotz der Verluste durch Jahre durchgehalten haben. Wie sehr wir hoffen zu können glauben, dass nach den Verlusten auch Rentabilitäten entstehen, ist wohl daraus ersichtlich, dass wir jetzt, trotz der Kriegszeit, wiederum einen größeren Betrag aufgenommen haben und neue Anlagen anschaffen wollen. So würden bei Gelingen die von uns aufgewendeten Kapitalien, Risiken und Arbeitsleistungen auch den Interessen des Fürstentums zugute kommen, da ja die Abgaben bei einer späteren Ausnutzung des sonst brach liegenden Produktes wachsen, und einheimische Kräfte, die sonst darauf angewiesen sind, in fremde Bezirke abzuwandern, im Lande Beschäftigung finden können. Auf der anderen Seite möchten wir natürlich nicht gern diese großen Anstrengungen und Ausgaben gemacht haben, damit nachher schlechte Nachahmer der Allgemeinheit und uns selber den wirklich rationellen Aufbau unserer Spezialitäten verderben, sodass die Folge eine nutzlose Zersplitterung sein würde.
Wir bitten ganz gehorsamst, unserm ersten Antrag wegen Erteilung der Mutung in den oben aufgeführten Bezirken tunlichst bald Folge zu geben, damit wir wegen Errichtung weiterer Anlagen, die wir natürlich davon abhängig machen müssen, disponieren können; den zweiten Vorschlag wegen Überlassung des bituminösen Schiefers im ganzen Fürstentum dürfen wir wohl bitten, nebenherlaufen zu lassen, damit für die Weiterarbeit keine Zeit für uns verloren wird. Vorschriftsgemäß übersenden wir diesen unsern Antrag in doppelter Ausfertigung. Indem wir einer hohen Lippischen Regierung für freundliche Unterstützung unserer Bestrebungen wiederholt Dank sagen, sehen wir einer gefl. [gefälligen] Rückäußerung entgegen und sind mit dem Ausdruck
Ehrerbietigster Hochachtung ganz ergebenst
Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H.
gez.: Otto Simon.
[Handschriftlicher Vermerk:] für Richtigkeit der Abschrift: [Unterschrift unleserlich]
Zusammenfassende Inhaltsangabe
In diesem umfangreichen Antrag vom 30. Juli 1915 meldet die Rekord-Cement-Industrie (Direktor Otto Simon) formell den Fund von Ölschiefer in vier großen Bezirken (benannt nach Frauennamen: Käte, Lotte, Else, Pauline) an und beantragt die Mutung (Verleihung des Bergwerkseigentums). Die Felder erstrecken sich von Oerlinghausen über den Tönsberg bis nach Heiligenkirchen und Detmold.
Das Unternehmen argumentiert hochgradig strategisch: Es verweist auf bisherige Investitionen von über 1 Million Mark und geleistete „Pionierarbeit“. Simon bittet die Regierung, dem Unternehmen das exklusive Ausbeutungsrecht für das gesamte Fürstentum Lippe zu übertragen. Dies wird mit dem Schutz vor „schlechten Nachahmern“, der Schaffung von Arbeitsplätzen für Einheimische und der Sicherung staatlicher Abgaben begründet. Das Schreiben verdeutlicht den Versuch der Firma, sich inmitten des Ersten Weltkriegs eine monopolartige Stellung bei der Gewinnung dieses damals als kriegswichtig eingestuften Rohstoffs zu sichern.
Archivarische Anmerkungen: