Behördeninterne Prüfung und Bescheid über die Mutungsanträge

 

No 12831.

L. 1. B7

Detmold, den 5. VIII. 1915.

 

  1. Für das Regierungssteueramt: die in der Anlage bezeichneten Mutungen sind nach §37 der Bergordnung (L.V. [Lippische Verordnung] v. 6.7.72) in das Mutungsregister einzutragen und mit der Eintragung vorzulegen. zu 1) Geschehen unter No 127, 128, 129, 130.No 127, 128, 129, 130.

[Handzeichen]

  1. An die Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H. Berlin N. W. 40. Hindersinstraße 8.

Zur Expedition:

5.8.1915

[Handzeichen]

Ausgefertigt:

5.8.1915

[Handzeichen]

Abgesandt:

9.8.1915

[Handzeichen]

 

Unter Rückgabe des Duplikats des am 31. v. M. [vorigen Monats] No 1075 V. eingegangenen Mutungsgesuchs auf bituminösen Schiefer vom 30. v. M. behält sich die Reg. [Regierung] die Stellungnahme zu den in das Mutungsregister eingetragenen vier Mutungen vor.

[Handzeichen]

R.v.A.1.VIII.15.

No 12831.

[Aufgeklebter Beleg:]

No 097 Posteinlieferungsschein

Empfänger: Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H.

Berlin N. W. 40.

Stempel: DETMOLD 1, 9.8.15.

 

Herrn Geh. [Geheimen] Oberbergrat Kaltheuner, Dortmund, vortragend.

No 12831. ad 13.9.1915 Geh. Oberbergrat Kaltheuner ist um baldige Erledigung zu ersuchen. f. d. R. [Handzeichen]

Unter Übersendung der Akten betr. Schürf- u. bezw. Mutungsgebiet der Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H. ersucht die Reg. um baldgef. [baldgefällige] Äußerung, in welcher Weise auf das Gesuch zu verfahren und wie namentlich ein einheitliches Feld zu formieren ist. Der §37 der Bergordnung ist bereits entsprochen. Offenbar handelt es sich nicht darum für die Gesellschaft ein möglichst großes Mutungsfeld zu gewinnen, sondern das (Monopol des Fürstentums), sogleich in der Nähe von Oerlinghausen eine Konkurrenzunternehmung zu hindern, also wenn angängig, eine Anwartschaft auf das ganze Fürstentum zu gewinnen.

Die Reg. hat zwar ein Interesse an den Entwürfen der Gesellschaft, nicht aber um anderen Mitbewerbern den Zutritt zu den Schätzen des Fürstentums zu verwehren und dadurch Konkurrenzunternehmen unmöglich zu machen, es sei denn, dass die Gesellschaft anderweitig der Regierung einen Teil des Gewinnanteils lieferte, der für die Staatskasse verdient. Nach der Bergordnung sollte man nur das nötig zu anerkennende Maß büßen. Deshalb hält die R. [Regierung] es für ratsam der Gesellschaft zunächst ein ihren Materialbedarf sicherndes Feld zuzusprechen, weitere Konzessionen aber vorläufigen Abmachungen vorzubehalten.

Ein Vertragsentwurf vorzulegen würde die Gesellschaft unschlüssig halten können. Die R. [Regierung] wartet für baldige Vorlage.

[Handzeichen] J.V.

 

Zusammenfassende Inhaltsangabe

Dieses Dokument dokumentiert die kritische Prüfung des Großantrags der Rekord-Cement-Industrie durch die Lippische Regierung. Während die vier beantragten Felder („Käte“, „Lotte“, „Else“, „Pauline“) formal in das Mutungsregister eingetragen werden (Nr. 127–130), erkennt die Behörde hinter dem Antrag das strategische Ziel eines Monopols.

Die Regierung stellt fest, dass es der Firma weniger um die tatsächliche Ausbeutung der riesigen Flächen geht, sondern darum, Konkurrenzunternehmen zu verhindern. Die Beamten (unter Einbeziehung des Geheimen Oberbergrats Kaltheuner aus Dortmund) entscheiden sich für eine vorsichtige Linie: Man will der Firma zwar ein Feld zur Deckung ihres Eigenbedarfs zusprechen, sich aber nicht für das gesamte Staatsgebiet binden. Man sorgt sich um die fiskalischen Interessen (Gewinnanteile für die Staatskasse) und möchte den Wettbewerb im Lande nicht vorzeitig durch eine „Anwartschaft auf das ganze Fürstentum“ ersticken.

 

Archivarische Anmerkungen: