Vergleichsvorschlag zur Sicherung eines Vorrechts auf Ölschiefer

 

REKORD-CEMENT-INDUSTRIE G. M. B. H.

OERLINGHAUSEN

S/F. DIREKTION BERLIN NW. 40,

DEN 8.2.1916.

Hindersinstr. 8

Tel. Amt Moabit 8923, 8550, 8551, 8552, 8554.

FÜRSTL. REGIERUNG

DETMOLD, 10. FEB. 1916

No 2474

 

An die Fürstlich Lippische Regierung in Detmold.

Betr. Nr. 21036. Mutung auf bituminösen Schiefer.

Indem wir für die Unterredung, die seitens Seiner Excellenz Herrn Staatsminister Biedenweg und dem Herrn Geheimrat Heldmann dem Unterzeichneten gewährt wurde, verbindlichst danken, erlauben wir uns in Angelegenheit der von uns angeregten Mutungen aus Anlass der Unterredung nunmehr folgendes ergebenst vorzuschlagen:

Auf unsere Mutung vom 30. Juli mit Nachtrag vom 17. September und 4. Oktober v. J. [vorigen Jahres], worin wir um Verleihung des Bergwerkseigentums an bituminösem Schiefer auf vier bestimmt bezeichneten Feldern und außerdem ganz allgemein innerhalb des Gebietes des Fürstentums Lippe-Detmold baten, wird bis auf weiteres eine Entscheidung nicht getroffen. Auf Grund der von uns eingelegten Mutung wird uns aber für die Zukunft für die Verleihung vom Bergwerkseigentum an bituminösem Schiefer im Fürstentum Lippe-Detmold insofern ein Vorrecht gewährt, als uns im Falle späterer Einlegung von Mutungen seitens dritter von der Einlegung der Mutungen und den von der Fürstlicher Regierung auf diese Mutungen hin für die Bewilligung des Bergwerkseigentums gestellten Bedingungen Kenntnis gegeben und das Recht zugestanden wird, innerhalb dreier Monate nach Empfang der betreffenden Benachrichtigungen zu verlangen, dass uns das Bergwerkseigentum zu diesen Bedingungen verliehen wird.

Das Bergwerkseigentum am Bergwerk "Mathilde" wird natürlich von dieser Abmachung nicht berührt und auf Grund der entsprechenden Mitteilung von der Landbank auf uns überschrieben.

Als Gegenleistung für das uns eingeräumte Vorrecht erklären wir uns freiwillig bereit eine jährliche kleine Gebühr von einigen 100 M an die Lippische Regierung zu entrichten; wir schlagen etwa M. 400,−− jährlich vor. Es dürfte das in Anbetracht des verhältnismäßig geringfügigen Vorkommens außerhalb des Bergwerks "Mathilde" eine durchaus angemessene Summe sein.

Fürstlicher Regierung ist bekannt, wie wir auf dem von uns bearbeiteten Spezialgebiet Pionierarbeit geleistet haben, unverhältnismäßig große Kosten auf dessen Schutz und Weiterentwickelung verwandt und damit auch industriellen Interessen des Fürstentums zu nützen bestrebt gewesen sind.

Für eine baldige geneigte Rückäußerung würden wir Fürstlicher Regierung zum besonderen Danke verpflichtet sein.

 

Mit dem Ausdrucke ausgezeichneter Hochachtung

ganz ergebenst Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H.

[Unterschrift:]

Otto Simon

 

Zusammenfassende Inhaltsangabe

Nach den persönlichen Verhandlungen in Detmold unterbreitet Direktor Otto Simon am 8. Februar 1916 einen formalen Kompromissvorschlag:

  1. Aussetzung des Verfahrens: Die Anträge auf Verleihung der vier Felder („Käthe“, „Lotte“, „Else“, „Pauline“) und des Generalprivilegs werden vorerst nicht entschieden (ruhen gelassen).
  2. Sicherung eines Vorrechts: Die Firma verlangt stattdessen ein exklusives Benachrichtigungs- und Eintrittsrecht. Sollte ein Konkurrent Mutungen auf Schiefer in Lippe anmelden, muss die Regierung die Rekord-Cement-Industrie informieren. Diese hat dann drei Monate Zeit, das Feld zu denselben Bedingungen für sich selbst zu beanspruchen.
  3. Finanzielles Angebot: Als „Reservierungsgebühr“ für dieses Monopol-Vorrecht bietet das Unternehmen eine jährliche Zahlung von 400 Mark an den lippischen Staatsschatz an.
  4. Legitimation: Simon rechtfertigt diesen Sonderstatus mit den bisherigen hohen Investitionen und der „Pionierarbeit“ seines Werkes für die lippische Industrie.

Dies ist der Versuch der Firma, sich den Zugriff auf alle zukünftigen Ölschieferfunde im Land zu sichern, ohne bereits jetzt teure Verleihungsgebühren oder hohe Förderabgaben für noch nicht erschlossene Felder zahlen zu müssen.

 

Archivarische Anmerkungen: