Bestätigung der fachlichen Prüfung durch den Bergrat
Dortmund, den 12. Oktbr. 1915.
FÜRSTL. REGIERUNG
DETMOLD, 13. OKT. 1915
No 16921
Zu dem gefälligen Schreiben vom 11. Oktober 1915, No 15386, betr. Mutungen der Rekord-Cement-Industrie G. m. b. H.
Zurückfolgend: 2 Anlagen. Beigefügt: 1 Posteinlieferungsschein.
[Linker Randvermerk:] Richtig, vom Gestern von mir an dem ... Nummern N15386N u. 16538 schon gefunden u. sollte heute vorgelegt werden. [Handzeichen] 13/10
Das gefällige Schreiben vom 5. August 1915, No 12831, ist von mir am 23. September 1915 erledigt worden, wie aus dem hier beigefügten Posteinlieferungsschein hervorgeht.
In meinem Berichte hatte ich den Vorschlag gemacht, der Muterein aufzugeben, zunächst eine Zeichnung einzureichen, aus welcher die Größe (und Grenzen) des von ihr begehrten Feldes und die Fundpunkte zu ersehen sein müssten. Falls meinem Vorschlage beigetreten wird, dürfte der Muterein infolge ihrer Eingaben vom 17. September und vom 7. Oktober 1915 aufzugeben sein, auch die in diesen Eingaben bezeichneten neuen Fundpunkte in die vorerwähnte Zeichnung einzutragen. Die beiden Eingaben folgen im Anschluße zurück.
Kaltheuner, Geheimer Bergrat.
Zusammenfassende Inhaltsangabe
In diesem Schreiben vom 12. Oktober 1915 korrigiert der Geheime Bergrat Kaltheuner den Eindruck der Untätigkeit. Er weist nach, dass er die fachliche Prüfung der Mutungsanträge bereits am 23. September abgeschlossen und nach Detmold versandt hatte (belegt durch einen Postschein).
Inhaltlich bekräftigt er seine fachliche Linie: Die Rekord-Cement-Industrie muss zwingend eine präzise Landkarte (Zeichnung) nachreichen, in der sowohl die ursprünglichen als auch die neu gemeldeten Fundpunkte (wie am „kahlen Berg“) exakt verzeichnet sind. Erst wenn diese kartografische Grundlage vorliegt, kann die formelle Verleihung des Bergwerkseigentums (die „Instruktion der Mutung“) weiter betrieben werden. Damit liegt der Ball wieder bei der Firma, die nun die technischen Unterlagen liefern muss.
Archivarische Anmerkungen: