Zöpel-Antwort im Wortlaut

Der Brief des NRW-Städtebauministers

 

Sehr geehrter Herr Tischbier, sehr geehrter Herr Ober, sehr geehrter Herr Grauthoff.

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. 9. 1989, in dem Sie sich für den Erhalt der Trauerbuche auf dem Simonsplatz einsetzen.

Der Erhalt dieses Baumes ist durch die bevorstehende Bebauung des Simonsplatzes gefährdet. Wie mir die Stadt Oerlinghausen berichtet hat, ist in dieser Sache vom Kreis Lippe als der zuständigen Bauaufsichtsbehörde am 25.4.1989 ein Bauvorbescheid für die Bebauung des gesamten Grundstücks erteilt worden. Somit ist die baurechtliche Entscheidung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Paragraphen 34 Baugesetzbuch, in dieser Frage bereits getroffen worden, denn im genannten Bauvorbescheid ist der Erhalt des Baumes nicht vorgesehen.

Die Forderung der Baureifmachung im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Stadtkern Oerlinghausen ist unabhängig von der konkret vorgesehenen Bebauung des Platzes erfolgt. Die planerischen Entscheidungen über die zukünftige bauliche Entwicklung im Stadtkernbereich werden von der Stadt Oerlinghausen im Rahmen ihrer Planungshoheit getroffen, ohne daß von meiner Seite hierauf Einfluß genommen wird.

Aus diesen Gründen kann ich daher Ihre Erwartung nicht erfüllen, eine Entscheidung zugunsten des Erhalts der Trauerbuche herbeizuführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Zöpel