Lippes OKD hält die Trauerbuche für ein stadtprägendes Exemplar
Umfangreiche Vorberatungen für Bebauungsplan - „Stadtkern“ Rat setzte sich über die meisten Anregungen und Bedenken hinweg
Oerlinghausen (Pfe). Im Zusammenhang mit der Beratung des Bebauungsplanes „Stadtkern“, der den Bereich „Unter der Howe/Gehrenberg“ umfaßt, wurde auch ein Schreiben des Oberkreisdirektors verlesen, in dem eingehend zur Trauerbuche am Gehrenberg Stellung genommen wird. Der Oberkreisdirektor weist darauf hin, daß er einer Beseitigung dieser Buche aus landschaftlicher Sicht nicht zustimmen könne, da sie, so wörtlich, „ein äußerst markantes Exemplar darstellt, das das Stadtbild maßgeblich mitprägt“. Diese Buche würde die Kriterien für die Ausweisung eines Naturdenkmals erfüllen, schreibt der Oberkreisdirektor weiter. Er halte deshalb einen Erörterungstermin mit der Stadt für notwendig.
Bekanntlich hat sich der Rat allerdings mit Mehrheit über diese Empfehlung des Oberkreisdirektors hinweggesetzt und mit den Stimmen von SPD und FDP eine Ausweisung der Trauerbuche als Naturdenkmal abgelehnt. Außerdem machte der Oberkreisdirektor darauf aufmerksam, daß es sich bei der an der Pfarrstraße befindlichen Linde und im Garten der Buchhandlung Blume an der Bielefelder Straße, wie eine große Fichte steht, um Naturdenkmale handelt. Auch die Esche an der Pfarrstraße soll als Naturdenkmal im Bebauungsplan festgeschrieben werden. Darüber hinaus halte er es für angebracht, im Rahmen dieses Bebauungsplanes einen Grünordnungsplan aufzustellen, durch den besonders die Bepflanzung entlang der neuen und bereits vorhandenen Straßen sowie der Park- und Grünanlagen geregelt werden soll.
Im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan wurden auch eine Reihe von Anregungen und Bedenken der Bürger behandelt. Dabei wurde der Vorschlag der Eheleute Paul und Agnes Kochsiek, auf eine Passage von der Innenstadt zur Schule zu verzichten, mit der Begründung abgelehnt, dieser Fußweg sollte später einmal die Schulsport- und Kultureinrichtungen mit der Innenstadt verbinden. Außerdem sei es wichtig, einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Abgelehnt wurden auch Anregungen der Eheleute Grete und Georg Hunke, die eine zu dichte Heranführung der neuen Planstraße an ihr Grundstück vermeiden wollten. In diesem Bereich ist die geplante Straße nur knapp einen Meter von der südöstlichen Hausecke des Gebäudes entfernt. Bei dieser Lösung könne eine Kastanie vor dem Haus Hunke „leider nicht erhalten werden“. Durch die Planung werde allerdings sichergestellt, daß der Tischlereibetrieb von der Weerthstraße über den Gehrenberg nach wie vor auch von Lastkraftwagen erreichbar sei. Eine Gefährdung der Howe in Höhe des Hauses Hunke sah die Verwaltung nicht, da durch die geplante Fußwegverbindung zwischen Haupt- und Sonderschule zur Howe eine Verlagerung des Schülerverkehrs in Richtung Innenstadt zu erwarten sei. Die Stadt sicherte allerdings zu, daß Absicherungen und Unterfangungen am Hause Hunke vorgenommen werden müßten, falls durch die geplante Straßenführung solche Maßnahmen erforderlich würden.
Abgelehnt wurden auch Anregungen und Bedenken von Ruth Sandkühler, die eine Führung der neuen Straße über ihr Grundstück vermeiden wollte. Ein Ausbau der Howe sei, so hieß es in den Erläuterungen der Verwaltung, unverzichtbar, um die Bewohner aus den südlichen und nördlichen Stadtteilen in die Innenstadt zu bringen. Ein Abbinden der Howe in Höhe des Gehrenbergs schade nach Ansicht der Verwaltung auch der geschäftlichen Entwicklung des Grundstücks Sandkühler.
Auch im Fall der Familie Nell wies die Verwaltung erneut darauf hin, daß sie eine durchgängige Verkehrsverbindung zwischen der Ravensberger Straße und der Robert-Koch-Straße über Howe und Küsterfeld für erforderlich halte. Dies sei notwendig, um das Zentrum zu erreichen, und für die dort ansässigen Einzelhandelsgeschäfte unverzichtbar. Die Verwaltung verwahrte sich gegen den Vorwurf, der Wettbewerbsentwurf sei als „Gigantismus“ anzusehen. Dies sei eine Anmaßung, heißt es in der Vorlage, da sich der preisgekrönte Entwurf in seiner „migränen Gliederung in die vorhandene Bebauung des Stadtbildes“ einfüge. In diesem Zusammenhang machte die Verwaltung darauf aufmerksam, daß sich an dem Wettbewerb acht namhafte Architekten beteiligt hatten, die sich zum Teil hinaus über die Grenzen Nordrhein-Westfalens einen guten Ruf erworben hätten. Zur Beurteilung dieser Arbeiten sei ein Preisgericht berufen worden, dem ebenfalls namhafte Architekten aus Nordrhein-Westfalen angehörten.
Der Rat beschloß nach eingehender Vorberatung im Bauausschuß den Bebauungsplan „Stadtkern“ als Satzung.
[Bild: Dieser Straßenhügel wird noch abgetragen und dann muß auch die Kastanie am Haus Hunke weichen. Nach dem Beschluß von Rat und Fachausschuß soll die Straße in diesem Bereich bis auf einen Meter an das Grundstück Hunke herangeführt werden. Foto: Burkamp]