Besuch bei Kantor Voß vor 185 Jahren

Aus alten Urkunden und Dokumenten eines Heimatfreundes in Oerlinghausen    

                                                                                                              

Man schrieb das Jahr 1766. Die alte, im Jahre 1607 erbaute Schule in Oerlinghausen war wegen Baufälligkeit 1750 niedergerissen worden. Unter den Wirren des Siebenjährigen Krieges hatte der ganze Schulbetrieb gelitten. Es fehlte an vorgebildeten Lehrern, die Eltern weigerten sich, ihre Kinder im Sommer zur Schule zu schicken, unter dem Vorwand, das Vieh hüten zu müssen, und im Winter kamen die Kinder „wegen des schlechten Wetters und der weiten Wege“ nicht zur Schule. Als „Schulmeister unter Aufsicht des Pfarrers“, treffen wir an: Küster (Kirchendiener), Tagelöhner, Handwerker, ausgediente Soldaten und Gemeindeschreiber. Seit 1748 ist „Kantor“ Voß in Oerlinghausen. 1766 kaufte dieser Leinen-ausgeteilten Armengelder - In dem Armenstock hat sich nach Abzug der alten Heller (also warfen damals schon Kirchenbesucher wertlose Münzen und Knöpfe in den Klingelbeutel) 4 Thaler gefunden“ (für zwei Monate!). Der Kantor wird demnach nicht viel erhalten haben. Für den empfangenen Unterricht sollte jedes Kind jährlich 15 Groschen zahlen. Aber auch diese Gelder gingen schlecht ein. 14 Einwohner der nahen Senne wollten ihre Kinder nicht mehr nach Oerlinghausen zur Schule schicken, weil sie diese zum Hüten der Kühe benötigten und auch der Weg zu weit sei. Wir lesen: „Wir haben sonsten wohl jemand gehabt, der bei uns gewohnet und die kleinen Kinder in den Anfängen unterwiesen. Seit 10 (!) Jahren ist solches, weil sich niemand dazu angegeben, nicht mehr geschehen. Nunmehr hat sich unser Nachbar Bernd Henrich Tölke bereit erklärt, die kleinen Kinder in den Anfängen zu unterweisen, wann ihm nur das Schulgeld, sowie bishero nach Oerlinghausen bezahlet, entrichtet werden könnte. Und da wir als arme Unterthanen in der Dürren Senne zur Bezahlung eines gleichmäßigen Schulgeldes an den Kantor zu Oerlinghausen nicht imstande sind. Dieser hingegen ohne dem sehr gut leben und fertig werden kann, indessen wir und unsere Kinder hierbei all zu sehr leiden würden.“

Das Konsistorium lehnt am 18. März 1777 diese Eingabe als nicht stichhaltig ab. Kantor Voß war also nicht auf Rosen gebettet. Um aber seinen Lebensunterhalt fristen zu können, durfte er zu den Bauern reihum in Kost gehen.

Der Schulraum war bis zu seiner Vernichtung durch Feindeinwirkung 1945 gut erhalten. In der rechten Ecke der größeren Diele führte eine schmale und steile Treppe von sieben Stufen in ein dunkles Loch, nur durch zwei Fensterchen etwas erhellt. Die Decke war so niedrig, daß ein erwachsener Mensch nur gebeugt stehen konnte. Zwei lange Bänke ohne Lehne und ebenso kläglichen Tischen bildeten die Ausstattung des mit Kalkmilch gestrichenen „Schulzimmers“. Etwa 12 Kinder fanden Platz darin. Als einziger Wandschmuck war ein Bild vom Hahn zu sehen. Voß unterrichtete in Religion, d. h. es wurden Sprüche, Gebete und Gesänge gelehrt, Schreiben, Rechnen und Lesen. Als Lesebuch diente die Bibel. Später wurde die Rochowsche Fibel hinzugezogen. „Die Bibel war aber zu dünn und die Bibel zu klug für kleine Bauernkinder zum Lesebuche“, weshalb sich Pastor v. Cölln entschloß, den neuerschienenen Rochowschen Kinderfreund einzuführen. Er kostete nur 25 Pfennig und sollte die „Lücke zwischen Bibel und Bibel ausfüllen!“. Moralisierende Erzählungen, Gebete, Sprüche und realistische Stoffe bildeten den Inhalt. Das Hauptgewicht wurde damals im Unterricht neben Gebet auf den Gesangunterricht gelegt. Kantor Voß ließ also kräftig singen. Bei der dumpfen Zimmerluft war er gezwungen, die beiden kleinen Fenster zu öffnen. Das gefiel jedoch dem Nachbar Berkemeyer nicht. Es kam zu Meinungsverschiedenheiten. Der Nachbar sah sich in seiner Mittagsruhe bedroht. Kantor Voß war ihm geistig überlegen. Nach langen Verhandlungen verkaufte der Nachbar dem Kantor einen Streifen Land, der an Voß' Hause entlang führte. Die Breite betrug nur 40 Zentimeter, genügte aber, um das Herüberragen der geöffneten Fensterflügel auf das Grundstück des Nachbarn zu verhindern. Kräftig ließ der Kantor wieder singen.

Die Streitigkeiten auf beiden Seiten hielten auch unter den Nachfolgern an. Am 4. Dezember 1816 gab das Konsistorium dem damaligen Küster folgenden Bescheid: „Wenn Sie alle Fenster in der Schulstube öffnen wollen, kann Ihnen das niemand wehren. Denn die Fenster gehen auf das Ihrige, welchen Platz der vorige Besitzer H. H. Voß im Jahre 1770 erworben hat, und dadurch ist die im Kaufvertrag vom Jahre 1769 gemachte Bedingung völlig aufgehoben. Sollte sich also jemand erdreisten, ein Fenster zunageln zu wollen, so jagen Sie den Kerl entweder mit einem Knüppel von dem Ihrigen, oder fassen Sie ihn ins Hofenqueder und fegen ihn über die Hecke, damit Sie Ihr Recht nicht verlieren.“ Das drastische Mittel scheint geholfen zu haben.

Dkm.