Besuch bei Kantor Voß vor 185 Jahren
Aus alten Urkunden
und Dokumenten eines Heimatfreundes in Oerlinghausen
Man schrieb das Jahr 1766.
Die alte, im Jahre 1607 erbaute Schule in Oerlinghausen war wegen Baufälligkeit
1750 niedergerissen worden. Unter den Wirren des Siebenjährigen Krieges hatte
der ganze Schulbetrieb gelitten. Es fehlte an vorgebildeten Lehrern, die Eltern
weigerten sich, ihre Kinder im Sommer zur Schule zu schicken, unter dem
Vorwand, das Vieh hüten zu müssen, und im Winter kamen die Kinder „wegen des
schlechten Wetters und der weiten Wege“ nicht zur Schule. Als „Schulmeister
unter Aufsicht des Pfarrers“, treffen wir an: Küster (Kirchendiener),
Tagelöhner, Handwerker, ausgediente Soldaten und Gemeindeschreiber. Seit 1748
ist „Kantor“ Voß in Oerlinghausen. 1766 kaufte dieser
Leinen-ausgeteilten Armengelder - In dem Armenstock hat sich nach Abzug der
alten Heller (also warfen damals schon Kirchenbesucher wertlose Münzen und
Knöpfe in den Klingelbeutel) 4 Thaler gefunden“ (für zwei Monate!). Der Kantor
wird demnach nicht viel erhalten haben. Für den empfangenen Unterricht sollte
jedes Kind jährlich 15 Groschen zahlen. Aber auch diese Gelder gingen schlecht
ein. 14 Einwohner der nahen Senne wollten ihre Kinder nicht mehr nach
Oerlinghausen zur Schule schicken, weil sie diese zum Hüten der Kühe benötigten
und auch der Weg zu weit sei. Wir lesen: „Wir haben sonsten
wohl jemand gehabt, der bei uns gewohnet und die
kleinen Kinder in den Anfängen unterwiesen. Seit 10 (!) Jahren ist solches,
weil sich niemand dazu angegeben, nicht mehr geschehen. Nunmehr hat sich unser
Nachbar Bernd Henrich Tölke bereit erklärt, die kleinen Kinder in den Anfängen
zu unterweisen, wann ihm nur das Schulgeld, sowie bishero
nach Oerlinghausen bezahlet, entrichtet werden könnte. Und da wir als arme Unterthanen in der Dürren Senne zur Bezahlung eines
gleichmäßigen Schulgeldes an den Kantor zu Oerlinghausen nicht imstande sind.
Dieser hingegen ohne dem sehr gut leben und fertig werden kann, indessen wir
und unsere Kinder hierbei all zu sehr leiden würden.“
Das Konsistorium lehnt am 18.
März 1777 diese Eingabe als nicht stichhaltig ab. Kantor Voß war also nicht auf
Rosen gebettet. Um aber seinen Lebensunterhalt fristen zu können, durfte er zu
den Bauern reihum in Kost gehen.
Der Schulraum war bis zu
seiner Vernichtung durch Feindeinwirkung 1945 gut erhalten. In der rechten Ecke
der größeren Diele führte eine schmale und steile Treppe von sieben Stufen in
ein dunkles Loch, nur durch zwei Fensterchen etwas erhellt. Die Decke war so
niedrig, daß ein erwachsener Mensch nur gebeugt
stehen konnte. Zwei lange Bänke ohne Lehne und ebenso kläglichen Tischen
bildeten die Ausstattung des mit Kalkmilch gestrichenen „Schulzimmers“.
Etwa 12 Kinder fanden Platz darin. Als einziger Wandschmuck
war ein Bild vom Hahn zu sehen. Voß unterrichtete in Religion, d. h. es wurden
Sprüche, Gebete und Gesänge gelehrt, Schreiben, Rechnen und Lesen. Als Lesebuch
diente die Bibel. Später wurde die Rochowsche Fibel
hinzugezogen. „Die Bibel war aber zu dünn und die Bibel zu klug für kleine
Bauernkinder zum Lesebuche“, weshalb sich Pastor v. Cölln entschloß, den neuerschienenen Rochowschen
Kinderfreund einzuführen. Er kostete nur 25 Pfennig und sollte die „Lücke
zwischen Bibel und Bibel ausfüllen!“. Moralisierende Erzählungen, Gebete,
Sprüche und realistische Stoffe bildeten den Inhalt. Das Hauptgewicht wurde
damals im Unterricht neben Gebet auf den Gesangunterricht gelegt. Kantor Voß
ließ also kräftig singen. Bei der dumpfen Zimmerluft war er gezwungen, die beiden
kleinen Fenster zu öffnen. Das gefiel jedoch dem Nachbar Berkemeyer
nicht. Es kam zu Meinungsverschiedenheiten. Der Nachbar sah sich in seiner
Mittagsruhe bedroht. Kantor Voß war ihm geistig überlegen. Nach langen
Verhandlungen verkaufte der Nachbar dem Kantor einen Streifen Land, der an Voß'
Hause entlang führte. Die Breite betrug nur 40
Zentimeter, genügte aber, um das Herüberragen der geöffneten Fensterflügel auf
das Grundstück des Nachbarn zu verhindern. Kräftig ließ der Kantor wieder
singen.
Die Streitigkeiten auf beiden
Seiten hielten auch unter den Nachfolgern an. Am 4. Dezember 1816 gab das
Konsistorium dem damaligen Küster folgenden Bescheid: „Wenn Sie alle Fenster
in der Schulstube öffnen wollen, kann Ihnen das niemand wehren. Denn die Fenster
gehen auf das Ihrige, welchen Platz der vorige Besitzer H. H. Voß im Jahre 1770
erworben hat, und dadurch ist die im Kaufvertrag vom Jahre 1769 gemachte
Bedingung völlig aufgehoben. Sollte sich also jemand erdreisten, ein Fenster
zunageln zu wollen, so jagen Sie den Kerl entweder mit einem Knüppel von dem
Ihrigen, oder fassen Sie ihn ins Hofenqueder und
fegen ihn über die Hecke, damit Sie Ihr Recht nicht verlieren.“ Das
drastische Mittel scheint geholfen zu haben.
Dkm.