Für kein Baudenkmal Mittel lockergemacht

Neue Hoffnung für enttäuschte Bürger?

 

Oerlinghausen. Acht Oerlinghauser Bürger beantragten im Laufe der vergangenen vier Jahre bei der Stadtverwaltung finanzielle Zuwendungen für die in ihrem Besitz befindlichen und ihrer Meinung nach schützenswerten Bauobjekte. Der Rat setzte diese und zwei weitere Gebäude daraufhin „vorläufig“ unter Denkmalschutz. Die damit erhofften Landesmittel erhielten die Antragsteller jedoch nicht. Nur zwei Bürger bedachte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit Subventionen in Höhe von jeweils 10.000 Mark. Neue Hoffnung besteht jetzt vielleicht für die acht leer ausgegangenen Bürger. Die von ihnen bewohnten Gebäude sind nämlich in der vor einigen Wochen fertiggestellten Denkmalliste des Bauamtes aufgeführt, über die voraussichtlich in der nächsten Bauausschußsitzung am 13. August debattiert wird.

In dieser Liste - wir berichteten bereits darüber - sind insgesamt 54 Bauobjekte als denkmalwürdig ausgewiesen. Der Landeskonservator vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege in Münster begann mit ihrer Erstellung bereits 1977. Das dann im Juli 1980 vom Land Nordrhein-Westfalen verabschiedete Denkmalschutzgesetz rief den Landeskonservator und seine Liste nochmals auf den Plan. Das Gesetz verpflichtete die einzelnen Gemeinden, bis zum Dezember 1984 eine solche Liste zu erstellen. „Wenn diese Liste allerdings nicht mehr bis Ende des Jahres durch den Rat kommen sollte, dann wäre die vorläufige Denkmalwürdigkeit der acht Häuser hinfällig“, erläuterte Dirk Schäfer vom Bauamt.

Daß den acht Oerlinghausern die Landesmittel verwehrt blieben, liege nach Schäfers Ansicht wohl daran, daß aus der Historie bekannte Städte mit vielen alten Gebäuden - wie Lemgo oder Lage - bei der Förderung zuerst berücksichtigt würden. Und sehr groß sei der für Denkmalpflege vorgesehene Haushalt auch nicht. 1983 und 1984 machte das Land jeweils vierzig Millionen Mark in diesem Bereich locker, so Schäfer.

Auf die Frage, für welche Renovierungsarbeiten die Eigentümer denn überhaupt Mittel beantragen könnten, wenn die Liste den Rat passiert hätte, nannte der Verwaltungsangestellte folgendes Beispiel: Wenn ein Hauseigentümer in einem unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhaus neue Fenster einsetzen wolle, dann müsse er anstatt der kostengünstigeren Aluminiumrahmen die teuren Holzfenster einsetzen. Für den dadurch entstehenden Mehraufwand erhalte er Subventionen. Aber nicht nur auf den Bereich der Subventionen habe das neue Gesetz einen Einfluß geübt. „Steht ein Gebäude erst einmal unter Denkmalschutz, so kann es nicht so einfach abgerissen werden“, merkte Schäfer an.

[Bild: Ein Beispiel aus der Denkmalliste: Das im klassizistischen Stil erbaute Fachwerkgiebelhaus in der Hauptstraße 38.          (Foto: Kersting)]