Stadtrat soll Ausbaupläne für „Simonsplatz“ fallenlassen

„Wunschkatalog“ der Bürgerinitiative - Mehr „Grün“ für den Stadtkern - Interfraktionelle Gespräche

 

Oerlinghausen. Zum ersten Male ist einer breiten Öffentlichkeit jetzt bekannt geworden, welche Forderungen die Bürgerinitiative Stadtsanierung in den Verhandlungen mit den anderen Parteien erhoben hat. Bislang waren nur bruchstückweise Verhandlungsergebnisse durchgesickert. BI-Vorsitzender und Ratsherr Gerhard Nath gab den Katalog der Forderungen jetzt in der Jahreshauptversammlung der BI - wir berichteten bereits gestern darüber - bekannt. Wir halten es für wichtig, zur weiteren Meinungsbildung in der Frage der Stadtsanierung wesentliche Punkte daraus abzudrucken. Wie immer weisen wir jedoch daraufhin, daß hier die Meinung der Bürgerinitiative vertreten wird, die nicht mit der der Redaktion übereinstimmen muß. Der „Wunschkatalog“ der Bürgerinitiative:

  1. Der BI Stadtsanierung geht es um die Erhaltung des historischen Stadtbildes. Abbruch der alten Bebauung sollte nur dort vorgenommen werden, wo eine andere Lösung nicht möglich ist. Die neue Bebauung sollte dem gewachsenen Stadtbild und der unmittelbaren Umgebung angepaßt sein.
  2. Erhaltung der Bevölkerungsstruktur, keine Verdrängung von sozial Schwachen, älteren Mitbürgern und Mietern allgemein aus dem Stadtkern; dazu Aufstellung eines Sozialplans mit der Auflage, diese Bevölkerungsgruppen in ihrem gewohnten Milieu zu erhalten.
  3. Erhaltung von mehr vorhandenen Grünflächen mit Funktionswerten, Freiraum und Naherholung für die Menschen. Das bedingt verkehrsberuhigte Zone statt Fußgängerzone im Verlauf von Haupt- und Rathausstraße. Einbahnstraßenlösung mit rechtsabbiegender Vorfahrt an Einmündung Ravensberger Straße in die Hauptstraße. Einbahnstraße durchgeführt bis Friedrichstraße. Voraussetzung: befriedigende Aussiedlungslösung für Firma Kochsiek. Stärkung öffentlichen Nahverkehrs durch Kleinbusverbindung zwischen Helpup, Altstadt, Südstadt, Lipperreihe.

b) Ausbau Planstr. A - Höhe bis Gehrenberg und Planstr. B - Küsterfeld von Robert-Koch-Str. bis Niedernstraße nur als Wohnerschließungsstraßen mit Wendemöglichkeiten zur Erhaltung und Beibehaltung von Lebensqualität in Wohngebieten. Erhaltung des landschaftlich reizvollen Trichters zwischen Göddernstraße und Pastorenweg, dadurch Sicherung des Grünzugs vom Schopketal bis Tönsbergkamm.

c) Reduzierung der Baumassenzahlen in den Gebieten WR auf 1 Geschoß bergseits, keine Gruppenhausbebauung, Förderung von alleinstehenden Einfamilienhäusern.

d) Aufhebung der Abbruchbeschlüsse für Häuser Jägerstr. 3, 5, 7 und Gehrenberg 1 und 3, Pfarrstr. 1 sowie Tönsbergstr. 2 und Hauptstr. 62, da sich die Planverwirklichung schon als utopisch oder nicht zwingend herausgestellt hat, beziehungsweise sich die städtebauliche Konzeption nicht mit den einschlägigen Verordnungen (RAST) in Einklang bringen läßt. Aufnahme des Hauses Klocke in den Bestandsplan.

e) Reduzierung der Stellplätze auf die erforderliche Mindestmenge. Beseitigung der für Oerlinghauser Verhältnisse zu teuren Parkdecks und Tiefgaragen aus der Planung. Änderung der Ablösesatzung für Stellplatzverpflichtungen.

f) Parkplatz Amtsgarten bleibt so erhalten wie er ist.

g) Marktplatz bleibt trotz eines erweiterten Busbahnhofes als Festplatz bzw. Parkplatz bestehen, evtl. Erweiterung nach Osten nach Abbruch des Feuerwehrhauses. (Gegen diesen Abbruch sprach sich Dr. Wachsmuth-Melm aus, der das Spritzenhaus den Baudenkmalen zurechnet. Anm. d. Red.) Auf die Planstraße D zwischen Marktplatz und Detmolder Straße wird verzichtet.

h) Es sind Überlegungen anzustellen, wie das Gebäude der ehemaligen Firma Loewe sinnvoll zu nutzen ist.

i) Das Stadthotel ist als Schwerpunkt in die Planung „Bürgerhaus“ mit einzubeziehen.

j) Das Projekt Simonsplatz wird zu Gunsten der Erhaltung historisch wertvoller Bausubstanz aufgegeben; dafür werden Überlegungen angestellt, wie man den Raum zwischen Kochsiek, Hauptstr. 46 und Sandkühler, Hauptstr. 60, in bezug auf Ansiedlung neuer Geschäfte, Verbesserung der Fußgängersituation und der Ermöglichung kurzzeitigen Parkens besser gestalten kann.

k) Die Ankaufaktivitäten der LEG werden bis zum Endstand der Überarbeitung der Bebauungspläne eingestellt. Jeder Bürger erhält grundsätzlich eine Durchschrift der von ihm bei der LEG gemachten Aussagen zu den Ankaufbestrebungen der LEG.

Grundsatzverhalten der BI: Die BI wird sich bei allen Beschlüssen, die sie mitträgt, vorher davon überzeugen lassen, daß das Wohl des Bürgers, insbesondere des betroffenen Bürgers gewahrt wird. Die BI wird keine rückwirkenden Satzungsbeschlüsse mitfassen, durch die laufenden Verfahren die Rechtsgrundlage entzogen wird. Die BI verpflichtet sich, Grundsatzbeschlüsse einer Fraktion oder Koalition bei Anschluß mit zu tragen, wenn ihr Punkteprogramm in der kommenden Ratsarbeit zufriedenstellende Berücksichtigung findet. Die BI behält sich aber in Sanierungsfragen und zur äußeren Umgehungsstraße abweichende Haltungen vor. Als Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit fordert die BI zwingend das offene, interfraktionelle Gespräch, in dem möglichst eine Abstimmung vor den entscheidenden Rats- und Ausschußsitzungen erfolgen sollte.