Die Geschichte der Hellkuhle
Wasser, Recht und
Dorfgemeinschaft in Oerlinghausen
Einleitung: Die Wassernot
einer Bergdorfschaft
Oerlinghausen liegt hoch oben
am Berge, wo seit jeher Wassernot herrschte. Diese geografische Lage prägte die
gesamte Geschichte des Dorfes und seiner Bewohner. Wasser war nicht nur eine
Ressource, sondern eine existenzielle Notwendigkeit, um die sich Konflikte,
Rechtsstreitigkeiten und soziale Spannungen rankten. Die Geschichte der
Hellkuhle ist die Geschichte dieser Wassernot und der Kämpfe um die Nutzung
dieser wertvollen Ressource. Sie ist zugleich eine Geschichte von Tradition und
Modernisierung, von Gemeinschaftsrechten und Privateigentum, die sich in der
Mitte des 19. Jahrhunderts zu einer Krise zuspitzte.
Die natürlichen
Wasserquellen Oerlinghausens
Bevor wir uns der Geschichte
der Hellkuhle zuwenden, müssen wir die hydrologische Situation Oerlinghausens
verstehen. Das Dorf lag auf einem Berg in einer Region mit chronischer
Wassernot. Tief in den Tälern, die das Dorf umgaben, traten an mehreren Stellen
Quellen an das Tageslicht. Die wichtigsten waren die Hellkuhle und die
Hellpforte, aber es gab auch andere: in der Schopke (Wasserwerkweise), in der
Hellkühle und auf der Schulwiese am Postweg. Diese drei Stellen lagen etwas
entfernt vom Dorf, und ein Teil der Dorfbewohner hatte an diesen Quellen alte
Rechte zum Waschen und Spülen ihrer Wäsche sowie zum Bleichen ihrer Leinen.
Andere Quellen außerhalb des
Dorfes wurden als Flachsrotten benutzt, besonders im Welschen und in der
Lander. An der Quelle beim heutigen Hedwigsheim wurde
um 1860 bereits ein Kaltwasserbad errichtet. Diese Vielfalt an Quellen täuschte
jedoch über die grundsätzliche Wassernot hinweg. Denn bei Regen floss das
Wasser schnell ab, oft zu schnell, und riss dabei alles mit sich fort. Es
sammelte sich nicht ausreichend in den Brunnen an. Ständig wurden neue Brunnen
gegraben, und doch grub einer dem anderen das Wasser ab. Die zentrale Frage war
nicht, wie viele Brunnen man bauen konnte, sondern wie viele man mit
ausreichend Wasser versorgen konnte.
Die Hellkuhle: Eine Quelle
mit Geschichte
Die Hellkuhle war eine der
wichtigsten dieser Quellen. Der Name deutet auf eine helle, klare Quelle hin,
die aus der Erde hervortrat. Sie befand sich auf Privatland, das dem Bierbrauer
August Becker gehörte, einem der reichsten und einflussreichsten Einwohner
Oerlinghausens in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Becker war der Sohn
des Leinenhändlers Friedrich Becker und Inhaber der 1845 abgebrannten
Wirtschaft Ehlebracht (Hauptstraße 68, später 1830). Sein wirtschaftlicher
Erfolg basierte auf dem Leinenhandel und der Brauerei, und sein Grundbesitz war
beträchtlich.
Obwohl die Hellkuhle auf
Beckers Grundstück lag, hatten die Dorfbewohner aufgrund ihrer alten
Nutzungsrechte das Recht, die Quelle zu benutzen. Diese Rechte waren nicht
schriftlich fixiert, sondern basierten auf jahrhundertealter Tradition und Gewohnheitsrecht.
Die Bewohner durften ihre Wäsche an der Quelle waschen und spülen, ihre Leinen
bleichen und Wasser für den Hausgebrauch entnehmen. Diese Nutzungsrechte waren
eng mit der Existenz der Dorfgemeinschaft verbunden und wurden von Generation zu
Generation weitergegeben. Sie waren nicht an einzelne Personen gebunden,
sondern standen allen Dorfbewohnern zu, die diese Rechte seit alters her
ausgeübt hatten.
Dies schuf ein
Spannungsverhältnis zwischen dem Eigentumsrecht des Grundbesitzers und den Gewohnheitsrechten
der Dorfbewohner. Solange die Wassernot nicht zu akut war und die Quellen
ausreichend Wasser lieferten, konnte dieses Spannungsverhältnis bestehen. Doch
in der Mitte des 19. Jahrhunderts sollte sich diese Situation dramatisch
ändern.
Die Wasserkrise und die
Rolle August Beckers
In den 1840er Jahren
verschärfte sich die Wassernot in Oerlinghausen dramatisch. Die Quelle der
Hellkuhle begann stark zu versiegen. Dies war nicht nur ein technisches
Problem, sondern auch ein soziales und politisches. Der Dorfvorstand versuchte,
die Situation zu verbessern, doch die Mittel waren begrenzt. In dieser
Situation begannen die Konflikte zwischen Becker und den Dorfbewohnern zu
eskalieren.
August Becker, als Eigentümer
des Grundstücks, versuchte, seine Eigentumsrechte geltend zu machen und die
Nutzung der Hellkuhle zu kontrollieren. Er errichtete ein Bauwerk, das die
Dorfbewohner "Schling" nannten – einen künstlich angelegten
Durchgang oder eine Sperre, die den Zugang zur Hellkuhle kontrollieren sollte.
Diese Anlage befand sich in der Nähe der 1843 erbauten Tischlerei Lühr (heute
Hunke-Brand). Der Schling war so konstruiert, dass man ihn öffnen und schließen
konnte – eine Sperre, die den Zugang zur Quelle regulierte.
Mit dieser Konstruktion
versuchte Becker, die Nutzung der Hellkuhle zu monopolisieren und die
Dorfbewohner von der Quelle abzuschneiden. Dies war ein direkter Angriff auf
die alten Gewohnheitsrechte der Dorfbewohner. Die Reaktion war vorhersehbar:
Die Dorfbewohner, die sich in ihren Rechten verletzt fühlten, rissen den
Schling aus der Erde. Dies war nicht einfach eine Sachbeschädigung, sondern ein
Akt des Widerstands gegen das, was sie als Verletzung ihrer angestammten Rechte
betrachteten.
Der Konflikt eskaliert:
1844
Die Konfrontation um die
Hellkuhle eskalierte 1844 zu einem offenen Konflikt. Die Dorfbewohner,
angeführt von ihrem Unmut über Beckers Versuche, ihre Rechte einzuschränken,
griffen zu drastischen Maßnahmen. Sie rissen den Schling aus der Erde und
versuchten, ihre Nutzungsrechte mit Gewalt zu verteidigen. Dies war ein Akt der
"öffentlichen Gewalt und Selbsthilfe", wie die Behörden es nannten.
Die Reaktion der Obrigkeit
war schnell und hart. Am 13. Juli 1844 verurteilte das Criminalgericht
zu Detmold alle 17 Anlieger wegen "öffentlicher Gewalt und
Selbsthilfe" zu Gefängnisstrafen, die von zwei Wochen bis vier Monaten
reichten. Die Verurteilten waren:
·
4 Monate: Heinrich Reuter (Tischler Kramer, Gastwirt
Berkemeier und Friedrich Berkemeier)
·
3 Monate: Einlieger Berkemeier, Meier, Friedrich Hölter,
Schumacher Lepper und Glaser Gröppel
·
2 Monate: Die Witwe Hoffmann und Adolf Hoffmann
·
6 Wochen: Meier Meier
·
4 Wochen: Friedrich Schütte, Friedrich Hillbrink
und Adolf Hameier
Diese harten Strafen zeigen
die Ernsthaftigkeit, mit der die Behörden den Konflikt behandelten. Sie waren
auch ein Zeichen dafür, dass die Obrigkeit die Eigentumsrechte Beckers höher
bewertete als die Gewohnheitsrechte der Dorfbewohner.
Die Berufung und der Sieg
der Dorfbewohner
Doch die Verurteilten gaben
nicht auf. Sie legten sofort Berufung beim Hochpreislichen Oberappellationsgericht
des Herzogtums Braunschweig und der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont, Lippe und
Schaumburg-Lippe ein. Dies war ein mutiger Schritt, denn es bedeutete, gegen
die Obrigkeit anzukämpfen und ihre Entscheidung in Frage zu stellen.
Das Berufungsgericht kam zu
einer anderen Überzeugung als das Detmolder Gericht. Es kam zu dem Ergebnis,
dass der Brunnen ein reiner Privatbrunnen der Anlieger war, den diese immer
selbst unterhalten hatten. Daher wurde das Detmolder Urteil für nichtig
erklärt. Das Berufungsgericht argumentierte, dass die Anlieger, die den Brunnen
immer selbst unterhalten hatten, berechtigt waren, ihn zu nutzen. Dies war ein
wichtiger Sieg für die Dorfbewohner und ihre Gewohnheitsrechte.
Dies war ein bedeutsamer
Moment in der Geschichte der Hellkuhle. Die Gewohnheitsrechte der Dorfbewohner
wurden von der höheren Instanz anerkannt. Doch dieser Sieg sollte sich als
Pyrrhussieg erweisen, denn die Konflikte waren damit nicht beendet.
Die Rolle des
Dorfvorstehers Hildebrand
Nach dem Urteil des
Berufungsgerichts hätte man erwarten können, dass die Konflikte beendet wären.
Doch dies war nicht der Fall. Der Dorfvorsteher Hildebrand, ein umstrittener
Amtsträger, setzte die restriktive Politik fort. Nach dem Urteil von 1844
sperrte er den Weg zur Hellkuhle durch einen "Schling" (eine
Sperre), wobei er behauptete, dies nur erneuert zu haben. Hildebrand war nicht
wiedergewählt worden, aber sein Nachfolger Kaufmann Hildebrand setzte die
Politik fort.
Die Dorfbewohner waren so
erzürnt über die Behandlung, dass sie mehrfach Angriffe auf Hildebrands Wohnung
unternahmen. Dies war ein Zeichen der tiefgreifenden Frustration und des
Unmuts, der sich unter der Bevölkerung aufgestaut hatte. Die Wassernot, die Konflikte
um die Hellkuhle, und die Versuche der Obrigkeit, die Gewohnheitsrechte
einzuschränken, hatten zu einer Krise des Vertrauens zwischen der
Dorfgemeinschaft und ihrer Führung geführt.
Der Aufstand von 1848
Die Spannungen kamen 1848 zu
einem Höhepunkt, in einem Jahr, das in ganz Europa von revolutionären Unruhen
geprägt war. In Oerlinghausen kam es zu einem Aufstand, der direkt mit den
Konflikten um die Hellkuhle verbunden war. Hildebrand verteidigte seine Wohnung
mit einem Gewehr gegen die aufgebrachte Menge. Dabei verletzte er den Einlieger
Zimmermann Berkemeier am Bein. Dieser Gewaltakt war ein Wendepunkt in dem
Konflikt.
Berkemeier, verwundet und
verzweifelt, floh aus Oerlinghausen. Er verließ das Lippische Gebiet und
bestieg in Bremen ein Auswandererschiff. Ob er dort mehr Gerechtigkeit fand,
ist unbekannt. Sein Schicksal symbolisiert die Hoffnungslosigkeit vieler
Dorfbewohner, die sich von der Obrigkeit im Stich gelassen fühlten.
Doch auch nach diesem
Aufstand gingen die Konflikte weiter. Am 12. Juli 1859 kam es zu einer erneuten
Konfrontation. Die Verurteilten von 1844 erschienen vor dem Haus von Hildebrand
und demolierten mit Pflastersteinen seine Wohnung. Dies war ein Akt der
Verzweiflung und des Widerstands, ein letzter Versuch, ihre Rechte zu verteidigen.
Die Rolle der Revolution
1848
Interessanterweise spielten
Brunnenprobleme sogar bei der Revolution von 1848 eine Rolle. Bei der
Revolution ging es um die Auswirkungen einer Brunnengeschichte des alten
Dorfvorstandes gegen den sich die "Wut des Volkes" richtete.
Dies zeigt, dass die Konflikte um die Hellkuhle nicht isoliert waren, sondern
Teil einer größeren Krise der Dorfgemeinschaft und ihrer Beziehung zur
Obrigkeit.
Um diese Zeit fasste der neue
Dorfvorstand den Beschluss, eine Holzröhren-Wasserleitung vom Kalderberg bis
zum Simonsplatz zu bauen. Diese Leitung hatte trotz vieler Reparaturen lange
Jahre Bestand. Die Pumpe am Simonsplatz wurde bis 1911 aus ihr gespeist. Dies
war ein wichtiger Schritt zur Lösung der Wassernot, doch es bedeutete auch das
Ende der Hellkuhle als primäre Wasserquelle.
Die Teilung der Gemeindehude und die Beilegung der Konflikte
Ein wichtiger Schritt zur
Beilegung der Konflikte war die Teilung der Gemeindehude
im Jahr 1858. Dies war ein administrativer Akt, der die Eigentumsrechte klären
sollte. Jeder Einzelne musste seinen Besitz sichern. Die neuen Parzellen wurden
durch Grenzsteine gekennzeichnet, und die alten Grenzen wurden durch
Zeugenaussagen wiederhergestellt.
Die Prozesse mit Barkhausen
(1837), Wistinghausen (1848) und Menkhausen (1851) waren bereits gelaufen.
Diese Prozesse hatten die Frage der Eigentumsrechte und der Nutzungsrechte
geklärt. Am 12. Juli 1859 kam es schließlich zu einem endgültigen Vergleich.
Nach diesem Vergleich konnten die Berechtigten endlich wieder zu Fuß und mit
der Schubkarre zur Hellkuhle kommen, um dort ihre Wäsche zu waschen und zu
bleichen. Nur an einem Tag im Jahr durfte niemand hin - an diesem Tag hatte
August Becker die Hellkuhle für sich ganz allein.
Dies war ein Kompromiss, der
beiden Seiten etwas gab. Die Dorfbewohner behielten ihre Gewohnheitsrechte,
doch Becker behielt sein Eigentumsrecht und die Kontrolle über die Quelle. Es
war ein fragiler Frieden, der auf gegenseitigen Zugeständnissen basierte.
Die Brauerei und die
Wasserleitung
Parallel zu diesen Konflikten
entwickelten sich auch andere Ereignisse, die mit der Wasserversorgung
verbunden waren. Becker, der Bierbrauer, benötigte Wasser für seine Brauerei.
1899 fasste er den Antrag, ein Stück Land an der Tönsbergstraße zu kaufen, um
einen Felsenkeller anzulegen. Die Dorfdeputierten stimmten zu, verwiesen Becker
aber an Barkhausen, da diese noch Besitzer waren. Es kam am 8. Dezember 1838 zu
einem Vertrag.
Becker musste für den Platz
75 Reichstaler in preußischer Münze bezahlen. Im Vertrag stand außerdem, dass
er nur zur Anlage eines Bierkellers galt. Unterzeichnet ist dieser Vertrag von
A. Becker modo Nagel und von Julius Schütz-Rentmeister zu Barkhausen - wohnhaft
Hauptstraße 3.
Das Amt, welches diesen
Vertrag bestätigen musste, schrieb dazu, wegen der Geringfügigkeit der Größe
solle man ihn einfach dem Kolonat Nr. 24 (Jägerhaus) zuschreiben. Bei
Barkhausen brauchte man wegen Geringfügigkeit überhaupt nichts abschreiben.
Schon am 26. Oktober 1842
schlossen die Vertragsparteien (dieselben vom 8. Dezember 1838) einen neuen
weiteren Vertrag. Becker hatte seine Bierkeller fertig und wollte nun über
diesen sein Wohnhaus errichten, (im ersten Vertrag war das extra ausgenommen)
mit Brauerei. Aber weil der Platz zu klein war, verkaufte Barkhausen noch mal,
wie es im Vertrag heißt: Im Süden, Westen und Nordwesten mit den großen Buchen
beim früheren Spritzenhaus. Aber auch das war noch zu wenig und die Dorfschaft
verkaufte auch noch Gelände mit der Auflage, dass der Fußweg (Twete) erhalten
bleiben müsse. Im Osten rückte Beckers Wohnhaus direkt an das Moritzschen Haus heran. (Im Volksmunde hieß das Moritzschen Haus damals Weberhaus.) Der Brunnen bekam
später den Namen Weberbrunn.
Bei dem Bau der Brauerei
wurde vom Ortsvorstand eine neue Baufluchlinie für
die Tönsbergstraße festgelegt, um später eine Verbreiterungsmöglichkeit zu
haben. Dies war der sogenannte zweite Teil.
Der Bau der Brauerei musste
mit Riesenschritten vorangehen, denn schon am 6. Februar 1844 stellt A. Becker
den Antrag an den Ortsvorstand, ihm zu erlauben, ein Rohr in den Brunnen vor
seinem Hause zu legen, um das zum Brauen benötigte Wasser daraus zu entnehmen.
Der Ortsvorstand unter Leitung des neuen Ortsvorstehers F. C. F. Hildebrand
genehmigte unter demselben Datum, mit einigen Auflagen, diesen Antrag.
Nun nahm das Unglück seinen
Lauf. Nachdem Becker das Rohr vom Brunnen in seine Brauerei hatte legen lassen,
rissen es die erbostesten Brunnenbesitzer wieder aus der Erde. Das Criminalgericht zu Detmold wurde angerufen und schon am 13.
Juli 1844 verurteilte dieses alle 17 Anlieger wegen "öffentlicher
Gewalt und Selbsthilfe", zu Gefängnisstrafen von 2 Wochen bis 4
Monaten.
Das Ende der Hellkuhle als
Wasserquelle
Nach der Fertigstellung der
modernen Wasserleitung vom Kalderberg zum Simonsplatz um 1848 verlor die
Hellkuhle ihre Bedeutung als primäre Wasserquelle. Die Quelle versiegte, und
die Vorsteher gingen daran, sie zu säubern. Die Pumpe am Simonsplatz wurde bis
1911 benutzt. Nach 1906, als die Moritzschen Schmiede
abgebrannt war, wurde der Neubau des Hauses in die Fluchtlinie der Brauerei
gesetzt.
Der Brunnen wurde überdeckt,
da er fast in der Mitte der verbreiterten Straße stand, und die Pumpe wurde
zurückgelegt bis an die Brauereihauswand. Sie stand dort bis 1912, dann wurde
sie durch die neue Wasserleitung überflüssig. Die Eiskeller wurden zur Zufluchtsstätte
vieler Oerlinghauser während des Krieges, als dieser sein Ende nahm.
Die Hellkuhle in der
Erinnerung
Heute ist die Hellkuhle ein
historischer Ort, der an die Wassernöte und Konflikte der Vergangenheit
erinnert. Sie ist ein Symbol für die Spannungen zwischen Tradition und
Modernisierung, zwischen Gemeinschaftsrechten und Privateigentum, die sich in
der Mitte des 19. Jahrhunderts zuspitzten. Die Geschichte der Hellkuhle ist
auch eine Geschichte der Dorfgemeinschaft und ihrer Kämpfe um Gerechtigkeit und
Anerkennung ihrer Rechte.
Die Konflikte um die
Hellkuhle waren nicht isoliert, sondern Teil einer größeren Krise der
ländlichen Gesellschaft in dieser Zeit. Überall in Europa kämpften
Dorfgemeinschaften gegen die Ansprüche von Grundbesitzern und der modernen
Wirtschaft. Die Hellkuhle war ein Ort, an dem diese Kämpfe konkret wurden, an
dem alte Rechte gegen neue Eigentumsansprüche aufprallten.
Fazit: Die Bedeutung der
Hellkuhle für die Dorfgeschichte
Die Geschichte der Hellkuhle
ist eine Geschichte von Wasser, Recht und Dorfgemeinschaft. Sie zeigt, wie eine
natürliche Ressource zum Schauplatz sozialer und politischer Konflikte werden
kann. Sie zeigt auch, wie eine Dorfgemeinschaft für ihre Rechte kämpfte, selbst
wenn die Obrigkeit gegen sie stand. Obwohl die Hellkuhle heute nicht mehr als
Wasserquelle dient, bleibt sie in der Erinnerung der Dorfbewohner lebendig –
als Symbol ihrer Geschichte, ihrer Kämpfe und ihrer Widerstandskraft.
Die Hellkuhle erinnert uns
daran, dass die Geschichte eines Dorfes nicht nur in großen Ereignissen
geschrieben wird, sondern auch in den alltäglichen Kämpfen um Ressourcen,
Rechte und Würde. Sie erinnert uns auch daran, dass die Modernisierung nicht
ohne Kosten kam – dass alte Rechte und alte Lebensweisen aufgegeben werden
mussten, um neue Infrastrukturen zu schaffen. Doch sie zeigt auch, dass die
Dorfgemeinschaft nicht passiv war, sondern aktiv für ihre Rechte kämpfte,
selbst wenn der Kampf aussichtslos schien.
Quellenverzeichnis
Primärquellen
Archivalische
Quellen:
1.
Stadtarchiv Oerlinghausen, Bestand: Dorfschaft Oerlinghausen
·
Dokument: Criminalgericht Detmold,
Urteil vom 13. Juli 1844, Verurteilung von 17 Anliegern wegen
"öffentlicher Gewalt und Selbsthilfe"
·
Dokument: Hochpreisliches Oberappellationsgericht
des Herzogtums Braunschweig und der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont, Lippe und
Schaumburg-Lippe, Berufungsentscheidung (Datum unbekannt, nach 1844)
·
Dokument: Vertrag vom 8. Dezember 1838 zwischen A. Becker und
Barkhausen
·
Dokument: Vertrag vom 26. Oktober 1842 zwischen A. Becker und
Barkhausen
·
Dokument: Antrag von A. Becker vom 6. Februar 1844 an den
Ortsvorstand
·
Dokument: Genehmigung des Ortsvorstandes vom 6. Februar 1844 unter
Leitung von F. C. F. Hildebrand
·
Dokument: Vergleich vom 12. Juli 1859
2.
Stadtarchiv Oerlinghausen, Bestand: Verwaltung
·
Dokument: Teilung der Gemeindehude, 1858
·
Dokument: Prozessunterlagen Barkhausen (1837)
·
Dokument: Prozessunterlagen Wistinghausen (1848)
·
Dokument: Prozessunterlagen Menkhausen (1851)
Zeitgenössische
Berichte:
3.
Soll, Fritz sen.: "75 Jahre Wasserwerk Oerlinghausen – Und
was war vorher?" (September 1987)
·
Archiv FS, Oerlinghausen
·
Veröffentlicht in: Archiv FS
4.
Neue Westfälische: "Brunnenprobleme spielten selbst bei der
48er Revolution eine Rolle" (2. Dezember 1987)
·
Artikel von Fritz Soll sen.
·
Behandelt: Brunnenprobleme und ihre Rolle bei der Revolution 1848
5.
Soll, Fritz sen.: "Der Weberbrunnen und die Beckerschen Brauerei" (November 1990)
·
Archiv FS, Oerlinghausen
·
Veröffentlicht in: Archiv FS
Sekundärquellen
und Fachliteratur
6.
Diekmann, H.: "Geschichte der Stadt Oerlinghausen 1936"
·
Behandelt: Allgemeine Stadtgeschichte, Infrastruktur,
Wasserversorgung
7.
Meier-Büke, Dr. A.: "Oerlinghausen – Hangsiedlung am
Übergang. Kinderherkunft nach getrennten Quartieren – Gebirgsraum als
Schicksal" (September 1983)
·
Archiv FS, Oerlinghausen
·
Behandelt: Siedlungsgeschichte, Kinderherkunft, geografische
Bedingungen
8.
Meier-Büke, Dr. A.: "Der Streit um die Hellkuhle und die
Hellpforte 1858. Prozesse der Dorfschaft Oerlinghausen" (September 1983)
·
Archiv FS, Oerlinghausen
·
Behandelt: Rechtliche Konflikte, Prozessgeschichte,
Eigentumsrechte
Lokale
Quellen und Zeitzeugenberichte
9.
Reuther, Oma: Mündliche Überlieferung (zitiert nach Meier-Büke)
·
Aussage: "De lütken Jungens kumpt iut de Hellkiuhle,
de Mäken iut de
Schopke"
·
Behandelt: Kindheitserinnerungen, Wasserquellen
10.
Zeugenbefragungen zur Teilung der Gemeindehude
(1858)
·
Archiv FS, Oerlinghausen
·
Behandelt: Grenzbestimmungen, alte Grenzen, Zeugenaussagen
Kartographische
Quellen
11.
Zeichnung von 1858: "Hellkamp,
Hellgarten, Hellkuhle und Hellpforte"
·
Archiv FS, Oerlinghausen
·
Zeigt: Lage der Wasserquellen und Grundstücke
12.
Zeichnung (Punkt R-T): "Schling bei der Tischlerei Lühr"
·
Archiv FS, Oerlinghausen
·
Zeigt: Lage des Schlings, Bauwerk zur
Kontrolle des Zugangs
Bildquellen
13.
Foto: "Bau des ersten Wasserbehälters auf dem Oerlinghäuser Tünssberg oberhalb
der Jugendherberge im Jahr 1911"
·
Archiv Soll, Oerlinghausen
14.
Foto: "Wasserwerkshäuschen"
·
Archiv Soll, Oerlinghausen
Behördliche
Dokumente
15.
Amtliche Eintragungen: Kolonat Nr. 24 (Jägerhaus)
·
Behandelt: Eigentumsrechte, Vertragliche Vereinbarungen
16.
Amtliche Eintragungen: Moritzsches Haus
(Weberhaus)
·
Behandelt: Eigentumsrechte, Namengebung