Kosthochzeiten
In den südlichen Orten des Landes empfing der Hochzeitsbitter das Paar, auch die Gäste, denen er mit freundlichen Worten die Plätze zuwies: „Geon Dag, Vadder, auk 'n bieten kumen? Denn goht man sitten!“ Oder er stellte sie der Braut vor: „Hür es de Briut. Un lat' et juck man ornlick geot schmecken!“ Der Bitter hatte mit seinem Bittgang nur erst den Anfang seiner Beihilfe abgeleistet. In Schlangen tanzte er mit der Braut den ersten Tanz, danach mit all ihren Mägden. Hinterher unterhielt er die Gäste, ein abgeblaßter Nachfahr des festlichen Sängers mittelalterlicher Zeit.
Schwierig war es oft, die mehreren hundert Gäste einer solchen öffentlichen „lustigen“ Hochzeit zu bestuhlen. „Ein großes Übel ist der Mangel an Räumlichkeiten, namentlich wenn nicht Nachbarhäuser sind, wohin sich die Gesellschaft auch verteilen kann.“ (12) Auf der Deele wurden 2–3 Reihen Tische gestellt. Die Nebengelasse waren allesamt mit beansprucht, während der schönen Jahreszeit aß man unter den Bäumen im Hofe. Für die Hauptmahlzeit hielt man sich an den landeserblichen Grundsatz: „Fleusk es dat beste Gemoise.“ Es ist unglaublich, was an Ochsen, Schweinen, Schafen und Geflügel draufging, was an Stuten und Wegstrecken von Platenkuchen. v. Cölln: „Je mehr Fleisch, desto köstlicher das Mahl.“ Beliebt waren Hühnersuppen und Pampen (Rinderwurst mit Reisbrei und viel Zucker und Kaneel).
Die Polizeiverordnung von 1620 bestimmt unter Titul. VII § 5, daß beim Verlöbnis „nicht mehr als 4 Mannspersonen nebst deren Weibern gebäten werden“, § 6, daß bei den Hochzeiten „die Amtsmeier nicht über 60, die anderen Meier nicht über 40 Häuser einladen“, und daß die Feier „nicht länger als zwei Tage dauern, nicht über vier Spielleute gebraucht werden, § 7, bei der Hausleute Ehrentage sollen nicht über vier Gerichte gespeiset und aufgetragen werden, alle Geläche und Zechen sollen im Sommer um 10, und Winters um 9 Schläge abends aufgehoben und länger nicht gehalten werden.“ Die Verordnung vom 6. 10. 1688 gestattet nur einen Tag Hochzeit (und Kindtaufe), die von 1722 behält das bei. 1770 wird für die „gemeinen Bürger der Städte auch Handwerksleute“ die Gästezahl auf 30, für die Meier in den Dörfern auf nicht über 40, Halbmeier und Größkötter nicht über 30, Kleinkötter nicht über 24, Straßenkötter, Brinksitzer und Einlieger nicht über 20 Personen festgesetzt, was 1783 noch einmal statuiert wird. August Kramer aus Oerlinghausen wird bestraft, weil er 89 lud (26).
Die großen Kosthochzeiten sind trotz allem ihre eigenen Wege gegangen. „Eigentlich waren alle im Dorf geladen, auch ohne den Bitter. Sie kamen von selber und jeder war willkommen.“ (Bauer Hagemeister, 78 J., Meinberg.) Sie haben denn auch hier und da eine volle Woche gedauert. In Hummersen tönt die alte Herrlichkeit noch scherzhaft im Hahnenruf nach: „Es de Hochtuid nau nich baule in-iu-iu-iut?“ Der Nachbarhahn: „Diwert nau droi Daaaage!“
Kartoffeln sind auf Hochzeiten erst langsam, da Fremdgewächs, aufgekommen. Gekocht wurde Sommers unter den Bäumen bei offenem Herdfeuer, in kupfernen Kesseln. Koch war meist der Hausschlachter. Abends gab es belegte Weißbrotstullen. Man trank Kaffee, Bier und Schnaps dazu.