Die wahre Geschichte vom eingeschneiten Wirtshaus im Schopketal

... und damit keines Salzes wert

 

Oerlinghausen. Liebe Leut'. Lest nun die Geschichte von der Waldgaststätte, dem vielen Schnee auf der Schopke, zwei Gemeinwesen, drei Besitzern, einem Pächter und einem Schreiben des Oerlinghauser Bürgermeisters von 1918.

Viele Jahre hatten Dieter Röbke und die Gäste des Wirtshauses Schopketal selten Probleme, dasselbige zu erreichen. Wenn der Winter einbrach, fand sich meist irgendeine hilfreiche Hand, die den Weg von der Lämershagener Straße bis in den tiefen Forst vom Schnee befreite. Ja, bis - bis dieser Tage Väterchen Frost die liebliche Landschaft in Besitz nahm. Kein Räumfahrzeug fand den Weg zu Röbkes, deren Vorräte sich mittlerweile sogar erschöpfen, weil kein fahrender Händler mehr den Weg zu ihnen wagt. Auch führt der Gastwirt Klage darüber, abends ließe nunmehr […..], weil seine Gäste den Weg per pedes in den dunklen Tann scheuten.

Bei der großen Stadt Bielefeld, auf deren Hoheitsgebiet die Gastschenke liegt, findet Dieter Röbke indes kein offenes Ohr. Noch jetzt steigt ihm die Zornesröte ob der „arroganten Antwort“ ins Gesicht. Zu solchem Behufe würden in Bielefeld keine Steuergroschen verschwendet.

Eine Anfrage unseres vierten Blattes in den Amtsstuben wird negativ beschieden. Offiziell habe kein Bielefelder Räumfahrzeug die Schopke unter die Räder zu nehmen. Sie sei ein Privatweg, nicht einmal in der untersten Streukategorie verzeichnet und damit keines Salzes wert. Außerdem träfe die fahrenden Helfer der Bannstrahl, sollten sie ihr Hoheitsgebiet verlassen.

Auch die Oerlinghauser Zunftmitglieder der Schneeräumer kreuzen die Finger ob der Frage nach der Schopke. Lediglich die Sorge um die Wasservorräte der Bergstädter lasse sie ab und an privaten Grund betreten. Zunftmeister Lutterbey erinnert im Sinne eines geordneten Gemeinwesen an die Möglichkeit des verbrieften Wegerechtes.

Schankwirt Röbke kann auf kein solches Pergament zurückgreifen. Lediglich die Sicherheit seiner Gäste im und um das Anwesen obliegt seinen Pflichten. Er sieht die Bielefelder in der Pflicht, lebt er doch auf ihrem Hoheitsgebiet und laben sich doch viele Bürger an seinen Köstlichkeiten.

Bleiben noch die drei Landvögte, die jeweils einen Teil der Schopke ihr eigen nennen. Zumindest zwei der hochwohlgeborenen Herren sehen keine Veranlassung, Schankwirt Röbke helfend zur Seite zu stehen. Einer der Landbesitzer kann sogar auf eine historische Vereinbarung mit der Bergstadt zurückgreifen. Bereits anno 1918 habe der Bürgermeister Oerlinghausens verbrieft, die Gemeinde übernehme die Pflicht, den Weg ins tiefe Tal zu unterhalten.

In den verstaubten Archiven kann Baumeister Helmut Holthöfer besagtes Schriftstück auf die Schnelle nicht finden. Ansonsten unterstützt er bei dieser kniffeligen Angelegenheit seinen Zunftmeister. Dessen Schneeräumer hätten sich nicht auf privatem Grund herumzutreiben, wie es in der Satzung geschrieben stehe. Auch von einem Interesse des gemeinen Bürgers an der Befahrbarkeit der Schopke nimmt der Baumeister Abstand. Dieses obliege der benachbarten Siedlung, da es sich um ihr Hoheitsgebiet handele.

Drum, liebe Leute, laßt uns die Tatsache benennen, im Weiß des Schnees sind die Spuren des Amtsschimmels nur manchmal ganz deutlich zu erkennen.

[Bild: Drum, liebe Leute, laßt uns die Tatsache benennen, im Weiß des Schnees sind die Spuren des Amtsschimmels nur manchmal recht deutlich zu erkennen.       Foto: R. Stefan]