Rat hält einstimmig am 560-m-Tunnel fest - Eingriffe in die Natur sonst zu gravierend

Der Wortlaut der Stellungnahme zum Tunnel in Tieflage – Umfangreiche Begründung der Stadt

 

Oerlinghausen. Der Rat der Stadt hält an der 560-Meter-Tunnel-Lösung fest. Das wichtigste Ergebnis der Stellungnahme, die Donnerstag abend - wie berichtet - vom Rat einstimmig verabschiedet wurde. Hier der Wortlaut des sechsseitigen Schreibens, soweit es um den Tunnel geht. Auf andere Punkte kommen wir zu einem späteren Zeitpunkt noch zurück. Zum Tunnel heißt es u. a.:

Nach den Planfeststellungsunterlagen ist im Bereich des Menkhauser Berges ein Tunnel mit einer Gesamtlänge von nur 175 m vorgesehen. Wie bereits mit Schreiben vom 9.2.1981 dem Landesstraßenbauamt Bielefeld mitgeteilt wurde, kann sich die Stadt Oerlinghausen hiermit nicht einverstanden erklären und fordert nach wie vor die Durchführung der Tunnellösung in Tieflage mit einem 560 m langen Tunnel. Die hier vorgelegte Lösung in Hochlage mit 175 m Tunnel hat folgende negative Aspekte:

● Gegenüber der am 22.2.1979 abgestimmten Linie bewirkt die in der Planfeststellung befindliche Lösung einen erheblich stärkeren Eingriff in die Natur, dabei fallen im wesentlichen der tiefere und längere Einschnitt auf der Südseite des Menkhauser Berges sowie der rd. 350 m lange über 10 m hohe Damm im Norden ins Gewicht.

● Bei der eingebrachten Lösung wird im Süden des Menkhauser Berges ein Einschnitt von ca. 300 m Länge bis zu 40 m Tiefe erforderlich. Dieses hat zur Folge, daß der vorhandene Buchenhochwald auf einer Breite von bis zu 120 m beseitigt werden muß. Es besteht die Gefahr, daß dieser schmale Waldgürtel auf dem Hochplateau nicht zu halten ist. Des weiteren wird befürchtet, daß die einschnittsbegrenzenden mächtigen Steilwände nur schwer zu begrünen sind.

● Der Einschnitt sowie der über dem Einschnitt sich aufbauende Tunnelmund wird im Süden weithin sichtbar sein.

● Im Norden des Menkhauser Berges wird der jetzt vorgesehene Straßendamm das Schopketal durchtrennen, wobei das dortige städtische Erholungsgebiet deutlicher und noch stärker als die im raumordnerischen Verfahren gefundene Trasse belastet wird.

● Durch die kurze Tunnellösung in Hochlage erhält die Straße eine unnötige Steigung, die weder als energie- noch als umweltfreundlich bezeichnet werden kann. Für den zahlreich aus dem Bielefelder Raum anflutenden Schwerlastverkehr wird es zwischen der K 10 und der Tunneleinmündung kaum möglich sein, über den zweiten Gang hochzuschalten. Das hat zur Folge, daß ein höherer Kraftstoffverbrauch sowie enorme Geräusch- und Abgasbelastungen die Folge sind. Ein ähnlicher Effekt ist an der Südseite des Menkhauser Berges zwischen der Auffahrt Südstadt und der Tunneleinmündung zu befürchten.

● Der hohe Damm im Bereich der Siedlung Steinbült stellt eine Zerstörung des Landschaftsbildes dar.

● Die Hochlage hat des weiteren zur Folge, daß bei den vorherrschenden Westwindlagen die Streuungen von Immissionen und Stäuben auf die Altstadt vermehrt auftreten werden.

● Durch den hohen Damm im Bereich des Steinbülts ist eine klimatische Veränderung zu befürchten, da der Kaltluftabfluß in das Schopketal behindert wird.

● Es besteht die Gefahr, daß der Restteil des Menkhauser Berges austrocknet, da der Wasserabfluß durch die starken Böschungen in den Straßeneinschnitt erfolgt. Eine Untersuchung ist erforderlich, weiterhin ist zu untersuchen, ob die Brunnen im Schopketal beeinträchtigt werden.

● Nach der vorliegenden Planung wird ein geschlossenes Öko-System zweigeteilt und damit weitgehend zerstört.

● Bei der Hochlage wird im Bereich des Landerweges ein 60 m langer Wegetunnel erforderlich, der für Wanderer und Anlieger unzumutbar ist. Durch den Tunnel soll der Weitwanderweg Hermannsweg/Eggeweg von Hillegossen nach Niedermarsberg geführt werden, der die Straße in diesem Bereich kreuzt und eine Gesamtlänge von 185 Kilometer hat. Bei der Durchführung der Planung in Tieflage und unter Berücksichtigung der zum Verzeichnis Nr. 217 (Ziffer 11) gestellten Forderungen werden die v. g. Ausführungen gegenstandslos.

● Der südlich des Menkhauser Berges vorhandene Forstweg und Kirchweg (Bauwerkverzeichnis A 16) wird bei der Hochlage zerstört. Bei Durchführung der Straße in Tieflage ist eine Beeinträchtigung nicht gegeben. Da die Straßenöffnung in Hochlage entsteht, ein Steigungsverhältnis von 4,7 % und eine Dammschüttung im Wochenendhausgebiet von 8 m Höhe. Dieses hat zur Folge, daß durch das starke Steigungsverhältnis erhöhte Geräuschimmissionen auftreten, des weiteren ist eine Streuung der Geräusche durch die hohe Dammschüttung die Folge.

● Bei Durchführung der von der Stadt Oerlinghausen gewünschten Tieflage sind diese negativen Aspekte weitgehend zu mildern.

Bei Würdigung der von der Stadt Oerlinghausen vorgebrachten Argumente wird deutlich, daß diese Stellungnahme nicht nur aus rationalen und kostenmäßigen Gesichtspunkten beurteilt werden kann. Aus volkswirtschaftlichen Gründen ist es durchaus erforderlich, daß die zukunftsorientierte Planung mit 560 m Tunnellänge in Tieflage zur Durchführung kommt.

● Zwischen Baukilometer 3+400 und 5+700 wird durch die Straßenplanung das vorhandene Feuchtgebiet westlich der Kläranlage Nord und nördlich der Ravensberger Straße zerstört. Die Stadt Oerlinghausen fordert im Gebiet der Stadt hierfür einen Ausgleich.

● Im Bereich des Wochenendhausgebietes südlich des Menkhauser Berges sowie in den beiden Sandgruben ist die Straßengradiente so tief zu legen, daß eine Unterführung der Erschließungswege technisch noch möglich ist.

● Die vorgelegte Lärmberechnung berücksichtigt nicht, daß im Südteil der Stadt Oerlinghausen zwei Anschlüsse, und zwar an den Hellweg und am Stukenbrocker Weg vorgesehen sind. Sollte die Berechnung mit dem Ergebnis enden, daß zulässige Lärmwerte überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen, welche mit der Stadt Oerlinghausen abzustimmen sind, erforderlich.