Selbst die Ortsheimatpfleger haben keinen Grenzübertrittsschein

Seltenes Dokument bei Reuter

 

Oerlinghausen (ps). Einen Grenzübertrittsschein und Nachweis der „Heimatberechtigung“ - heutzutage brauchen wir ihn glücklicherweise nicht mehr, wenn Oerlinghauser nach Sennestadt oder Bielefelder in die Bergstadt reisen wollen. Früher war das anders. Da besah sich der Gendarm am Bartholdskrug, der Zöllner im Schopketal recht genau die Papiere eines jeden, der von einem „Staat“ in den anderen wollte.

Einen vom Amt Oerlinghausen ausgestellten „Heimaths-Schein“ bewahrt man noch in der heute als „Altdeutsche Bierstuben“ bekannten Gaststätte Reuter auf. Unter dem lippischen Wappen und der Registrationsnummer steht zu lesen: „Fürstenthum Lippe - Heimaths-Schein. Von dem unterzeichneten Amte Oerlinghausen wird dem Wilhelm Hermann Karl Korf geboren zu Oerlinghausen und 19 Jahr alt, zum Zweck des Aufenthalts in den Preußischen Staaten hierdurch bescheinigt, daß derselbe, und zwar durch Abstammung die Eigenschaft als Lipper besitzt, und im hiesigen Verwaltungsbezirk heimatberechtigt ist. Orlinghausen den 26. November 1874. Fürstlich Lippisches Amt, Stempel und Unterschrift.“

Daß dies seltene Dokument bewahrt blieb, ist der Verdienst eines geschichtsbewußten Oerlinghausers, der noch weitere seltene Dokumente aus der Vergangenheit der Bergstadt in den gastlichen Stuben der Gastwirtschaft ausstellte. Wie wenige dieser Passierscheine noch vorhanden sind, kann man ermessen, wenn man weiß, daß die Ortsheimatpfleger mehrerer umliegender Gemeinden solch ein Papier nicht in ihren Archiven haben, zum Teil auch noch keines mit eigenen Augen sahen.

Daß man heute seine Heimatberechtigung nicht mehr überall nachweisen, keinen Paß am Schlagbaum über den Hellweg oder am Dreiländereck vorweisen muß, ist doch ganz sicher ein Fortschritt.