Stadt fordert nicht nur den 560-Meter-Tunnel
Umfangreicher Katalog als Stellungnahme - Vom Rad-/Gehweg Hellweg bis zum Hanegge-Tunnel
Schon im Jahre 1960 forderte die Stadt vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe erstmals den Bau einer Umgehungsstraße, da sich die Verkehrslage aufgrund des angestiegenen Kraftfahrzeugverkehrs außerordentlich verschärft hatte. Im Jahre 1973 wurde die innere Entlastungsstraße (Robert-Koch-Straße) dem Verkehr übergeben, mit dem Ergebnis, daß die Altstadt zwar verkehrsberuhigt, der Bereich der oberen Holter Straße und Robert-Koch-Straße aber durch den extrem stark angestiegenen Verkehr weiterhin beeinträchtigt wird. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, daß von dieser Verkehrsbelastung mehr als 50% auf den Durchgangsverkehr entfallen.
Die erste Behördenabstimmung über die L 751n fand im Jahre 1962 statt. Die Trassenführung entsprach seiner Zeit in etwa der heute im Planfeststellungsverfahren befindlichen Linie. Die damalige Planung sah im Bereich des Menkhauser Berges einen Einschnitt von 40m Tiefe vor, der einen gravierenden Eingriff in den Naturhaushalt und die Landschaft darstellte. Angesichts des im Laufe der Jahre gestiegenen Umweltbewußtseins wurde es erforderlich, die ursprüngliche Planung zu überdenken.
In der bei der am 22.2.1979 durchgeführten Behördenabstimmung vorgestellten Planung wurde die bisherige Linienführung zwar beibehalten, allerdings nicht mehr mit einem Einschnitt durch den Menkhauser Berg, sondern mit einer Tunnellösung von 560m Länge. Während gegen die bisherige Planung, insbesondere wegen des Einschnitts durch den Menkhauser Berg, erhebliche Bedenken bestanden, fand die neue Planung mit der Tunnellösung die fast uneingeschränkte Zustimmung aller am Abstimmungsverfahren beteiligten Behörden. Die abschließende Stellungnahme des Landesstraßenbauamtes in der Protokollnotiz für die Behördenabstimmung am 22.2.79 hatte bekanntlich folgenden Wortlaut:
„Abschließend kann festgestellt werden, daß die vom Landesstraßenbauamt Bielefeld ausgearbeitete Linienführung bei Anordnung eines Tunnels durch den Menkhauser Berg die Zustimmung aller beteiligten Dienststellen gefunden hat. Die Planung ist daher gemäß § 37 LStrG abgestimmt.“
Der Rat der Stadt hat sich in wiederholten Sitzungen mit der Straßenplanung beschäftigt. In seiner Sitzung am 22.1.1981 hat er nach ausführlicher Beratung dann die Forderung erhoben, das Planfeststellungsverfahren über den Neubau der L 751 - Umgehung Oerlinghausen - mit einer Tunnellösung von 560m in Tieflage zu eröffnen.
Zu dem im Verfahren offengelegten Planungsunterlagen wird im einzelnen wie folgt Stellung genommen, wobei sich die angegebenen Ziffern auf das Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen für den Neubau der L 751 beziehen:
Brückenbauwerk Dalbker Straße
Die Stadt fordert, die Gradiente der L 751 im Bereich des geplanten Brückenbauwerkes Dalbker Straße - L 751 so tief abzusenken, wie es der vorhandene Mischwasserhauptsammler Oerlinghausen-Süd in diesem Bereich zuläßt.
Begründung: Das geplante Brückenbauwerk (Plan-Nr. A 5) stellt im Bereich des Anstiegs von der Dalbker Straße eine Steigung von 6% vor. Das Brückenbauwerk ragt damit bei einer Durchfahrtshöhe von 4,70 m bis 5,50 m aus der Landschaft und beeinträchtigt damit das Orts- und Landschaftsbild. Ein weiterer Nachteil ist die Steigung von 6% in Bezug auf Verkehrssicherheit und Lärmbelästigung der bestehenden und weiter geplanten Wohnbebauung. Auch die Verkehrssicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Rollstuhlfahrern usw. scheint hierdurch nicht gewährleistet.
Einmündung des Erikaweges
Die Einmündung des Erikaweges von dem Heideweg alt in den Heideweg neu ist in einer Breite von 4,50 m vorgesehen. Da dieses Teilstück auch noch den Verkehr der Häuser aus dem Bereich des stillgelegten alten Heideweges aufzunehmen hat, erscheint es angebracht, vom Heideweg alt bis zum Heideweg neu den Erikaweg nicht in 4,50 m, sondern in 5,00 m Breite auszubauen, damit ein Begegnungsverkehr möglich ist.
Rad-/Gehweg Hellweg
Die Kosten für die Anlegung des Rad-/Gehweges im Bereich der neuen Anbindung Hellweg – L 751 neu sollen von der Stadt getragen werden, einschließlich eines 1,50 m breiten Trennstreifens. Die Stadt Oerlinghausen hat im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Entwurfsunterlagen für die Errichtung eines Rad-/Gehweges am Hellweg, und zwar zwischen Holter Straße (L 751 alt) und Gemeindegrenze Sennestadt – Bielefeld einschließlich Zuschussantrag eingereicht. Der Grunderwerb für die Anlegung des Rad-/Gehweges wurde inzwischen getätigt. Es ist zu erwarten, daß die Stadt den Rad-/Gehweg erstellt hat, bevor mit dem Neubau der Umgehungsstraße begonnen wird. Aus v.g. Gründen muß die Stadt die im Rahmen des Neubaus „Äußere Umgehungsstraße“ erforderlichen Änderungen der Anschlüsse zu Lasten des Landschaftsverbandes verlangen.
Brückenbauwerk
Das Brückenbauwerk zur Überführung des Weges „Unter dem Menkhauser Berge“ ist in einer Breite von 5,50 m und einer lichten Höhe von 4,50 m eingetragen. Die Stadt hat bereits mit Schreiben vom 19.5.1980 für diesen Punkt eine Breite von 6,00 m gefordert. Diese Forderung muß nach wie vor aufrechterhalten werden, da außer der Forstwirtschaft auch die Wochenendhausbesitzer diesen Weg als Zufahrt zu ihren Grundstücken wählen.
„Unter dem Menkhauser Berge“
Der Ausbau des Weges „Unter dem Menkhauser Berge“ ist in einer Breite von 3,50 m plus beidseitigen befestigten Seitenstreifen von 1,00 m vorgesehen. Aus den unter Pkt. 5 zu laufender Nr. 179 aufgeführten Gründen muß gefordert werden, den Weg in einer Breite von 4,50 m plus beidseitigen Seitenstreifen von 0,75 m auszubauen.
Betonrohrleitung Landerweg
Die Betonrohrleitung soll durch das Naturdenkmal „Vogelschutzgebiet Landerweg“ geführt werden. Es ist anzumerken, daß die Stadt in diesem Bereich natürliche Einzugsgebiete entwässert, die bei der Dimensionierung der Leitungen mit berücksichtigt werden müssen.
Unterführung des Menkhauser Berges
Die Stadt hat bereits mit Schreiben vom 19.5.1980 unter Pkt. 8 ausgeführt, daß eine Wegbreite von 5,0 m für erforderlich gehalten wird. Der Weg müßte in 3,50 m Breite mit beidseitigen 0,75 m breiten Seitenstreifen ausgebaut werden.
Zufahrt Grundstück Friedhof
Nach den Plänen ist vorgesehen, daß die Zufahrt zum Grundstück Friedhof eine Steigung von 12% erhält. Wir bitten, Sorge zu tragen, daß hier ein annehmbares Steigungsverhältnis erzielt werden kann.
Weiterführung des Landerweges
In Baukilometer 2,995 soll in Zukunft der Landerweg geführt werden, und zwar in einer Breite von 3,00 m plus beidseitig 0,75 m breiten Seitenstreifen. Die Stadt hält eine Breite von insgesamt 5,00 m gleich 3,50 m Fahrbahnbreite plus beidseitig 0,75 m breiten Seitenstreifen für erforderlich.
Unterführung des Landerweges
Der Landerweg soll in einer Breite von 5,00 m, einer Höhe von 4,50 m bei einer Länge von 11 m unterführt werden. Da dieses Wege-Stück auch nach dem Hermannsweg (Weitwanderweg Hermannsweg-Eggeweg) aufzunehmen hat, erscheint diese Tunnellösung für Fußgänger, Wanderer und Anlieger unzumutbar. Die Stadt muß aus dem Grunde fordern, daß Vorschläge erarbeitet werden, die eine Unterführungslänge von höchstens 25-30m beinhalten.
Gewässerverlegung Menkhauser Bach
Laut Plan ist vorgesehen, daß in Baukilometer 3,348 bis Baukilometer 3,683 das vorhandene Gewässer entsprechend der Darstellung im Lageplan verlegt wird. Für die Verlegung ist ein Trapezprofil mit m=1:50 und n=1:1,5 vorgesehen. Die Stadt Oerlinghausen erstellt z.Z. Unterlagen für die Erneuerung der Wasserrechte der Kläranlage Nord, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen.
Fußweg in Verlängerung des Hanegge
Bei Kilometer 3,525 soll der vorhandene Wirtschafts- und Fußweg beseitigt werden. Wie die Stadt bereits mit Schreiben vom 19.5.1980, 12.6.1980 und 14.10.1980 gefordert hat, ist die Überführung der Hanegge mit einer Fußgängerbrücke unbedingt erforderlich. Das Gelände der Stadt ist topographisch sehr bewegt. Der vorhandene Rundwanderweg Hanegge erhält einen Bereich, in dem keine Steigungen zu überwinden sind, so daß er besonders von älteren Leuten, Gehbehinderten und Eltern mit Kindern verstärkt angenommen wird. Um die Belange dieser Bevölkerungsschicht zu berücksichtigen und den Erholungswert der Stadt Oerlinghausen nicht zu mindern, wird nach wie vor gefordert, daß die L 751 in Höhe der Hanegge mit einer Fußgängerbrücke mit Gesamtüberspannung des Einschnittes überbrückt wird. Die Schutzplanke muß so angeordnet werden, daß die geforderte Fußgängerbrücke benutzt werden kann.