Der Streit um die Hellkuhle und die Hellpforte 1858
Prozesse der Dorfschaft Oerlinghausen
Wir schreiben das Jahr 1858. Die Teilung der Gemeindehuden ist vorbei. Nun gilt es für jeden einzelnen seinen Besitz zu sichern. Auch die Dorfschaft muß sehen das alte Rechte und öffentlicher Besitz erhalten bleiben. Die neuen Parzellen müssen durch Grenzsteine gezeichnet werden, und die alten Grenzen durch Zeugenaussagen wiederhergestellt werden. Die Prozesse mit Barkhausen (1837) Wistinghausen (1848) und Menkhausen (1851) sind schon gelaufen.
Nun wieder zur Überschrift zurück. Das Gebiet was wir bis vor einigen Jahren mit dem Namen "Helle" bezeichneten, bestand damals aus dem - Hellkamp - Hellgarten - Hellkuhle und der Hellpforte, (siehe beiliegende Zeichnung von 1858). Das alles gehörte Bierbrauer Becker, dem größten Grundbesitzer im damaligen Oerlinghausen. Auf seiner "Hellkuhle“ aber lag schon seit hunderten von Jahren (ein Zeuge: wohl schon seitdem unser Dorf besteht!) eine Gerechtsame für das Wäschewaschen bzw. Spülen. Nun war aber damals die Quelle stark verflossen, und die Vorsteher gingen daran sie zu säubern. Mit dieser "Eigenmächtigkeit“ gings los. Becker klagte auf sofortige Stilllegung der Reparaturarbeiten und Bestrafung der Schuldigen. Aber schon 3 Monate später kam es auf der Amtsstube zu einem Vergleich. Becker stimmte zu. Die Vorsteher, Freitag und Niemeyer stimmten ebenfalls zu unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Dorfsversammlung. Das Protokoll dieser Versammlung führt die Namen von 46 Anwesenden auf. Von diesen stimmten 20 für den Vergleichsvorschlag den die Vorsteher zu dieser Versammlung neu aufgesetzt hatten. Becker der auch anwesend war, schimpfte den Dorfsvorstand "Lumpen und untreue Vorsteher“. An dieser Stelle endet das Protokoll ohne Abschluß. Jetzt gabs kein Vertragen mehr. Die Vorsteher stellen Strafantrag wegen Beleidigung, und da Amtspersonen beleidigt waren bekam Becker, vom Criminal-Gericht in Detmold eine Strafe von 5 Reichstalern aufgebrummt. Dieses muß Becker wohl sehr geärgert haben, denn nun sperrte er den Weg zu seinen Ländereien und zur Hellkuhle durch einen "Schling”, wobei er behauptete er hätte ihn nur erneuert (siehe beiliegende Zeichnung - Punkt R - T). Dieser Schling befand sich in der Nähe der 1843 erbauten Tischlerei Löhr (heute Hunke-Brand). Nun mußten natürlich die Vorsteher tätig werden, und sie taten was. Höchst persönlich. Am 6. Sept. 1858 wurde das soeben hergestellte Schling von den Vorstehern Freitag und Hölter wieder aus der Erde gerissen. Dieser Amtshandlung folgte stehenden Fußes ein Prozess von Seiten des Bierbrauers Becker. Die Vorsteher konterten mit der Bemerkung (am ersten Verhandlungstag) es wäre kein Schling gewesen, denn ein solches könnte man öffnen und schließen, dieses aber wäre eine Sperre gewesen. Im weiteren Verlauf des Prozesses werden nun die unmöglichsten Argumente und Zeugen angeführt. Ein Zeuge - Colon Ernst aus Ubbedissen - sagt aus das schon 1847 die Kirche einen neuen Totenhof unterhalb des Pfarrgartens anlegen wollte, aber Becker schon damals Einwände wegen der Wegebenutzung hatte. Gastwirt Bode sagt aus wegen des vor 12 Jahren neu geplanten Totenhofes habe Becker schon damals dasselbe gemacht, um den Plan der Kirche zu vereiteln. Vor etwa 70 Jahren habe sich dort ein Tor befunden was jeder öffnen und schließen konnte damit sich das Vieh nicht verliefe. Nachdem nun noch ein Zeuge auftrat der sich besinnen konnte das er vor etwa 12 Jahren im trunkenen Zustande vor das Schling gerannt wäre, wurden von beiden Seiten neue Zeugen benannt und vernommen. Aber plötzlich am 12. Juli 1859 finden wir in den Akten einen Vergleich. Was war geschehen? Es ist eigentlich einfach. Die Verteilung der Grundstücke aus der Teilung der Senne stand unmittelbar bevor, und Neuwahlen zum Ortsvorstand standen ins Haus.
Jetzt konnten die Berechtigten endlich wieder zu Fuß und mit der Schubkarre zur Hellkuhle kommen, dort ihre Wäsche waschen und auf der Hecke am Weg ausbreiten und bleichen. Nur an einem Tage im Jahr durften keine hin. An diesem Tage hatte A. Becker die Hellkuhle für sich ganz allein. Auch das stand im Vergleich!!!
Fritz Soll sen. 9/83