Protokollbuch - Bedingungen Umwallung Senne
Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 14. September 1844
Oerlinghausen den 14. Septbr.1844.
Bedingungen Umwallung Senne betr.
Nachdem am 12. d. M. die Umwallung der Senne an die Mindestfordernden unter nachfolgenden Bedingungen als:
1. Die Oerlinghauser Senne wird an den an Ort und Stelle bezeichneten Grenzen mit einem Graben versehen von 4 Fuß obere Breite, 2 Fuß senkrechter Tiefe und 1 Fuß unterer Breite gehörig regelrecht dassirt und so, daß die eine Seite des Grabens genau die Grenze bildet. Der Auswurf wird nach innen in einen Wall ½ Fuß vom Grabenufer ausgesetzt, so daß die obere Gras- oder Heidenarbe vorher auszustechen und dann schräg übereinander zu legen ist, und der Sand dahinter geworfen wird. Wie die Arbeit gemacht werden soll ergibt die den Unternehmungslustigen gezeigte Probe.
2. Die Arbeit wird in mehreren Abtheilungen ausgesetzt und auf allemal eine Lippische Ruthe geboten. Bis zum 1. November muß die Arbeit vorschriftsmäßig vollendet seyn, widrigenfalls sich der Unternehmer Abzüge gefallen lassen muß. Einreden in Ansehung der Bodenbeschaffenheit, der Gränze u.s.w. werden nicht berücksichtigt; sind die Grenzen verdunkelt so hat sich der Unternehmer an den Dorfsvorstand zu wenden. Abschlagzahlungen werden nur zur Hälfte des Verdienstes für geschehene Arbeitet bewilligt. Vollständige Zahlung erfolgt 8 Tage später, nachdem die Arbeit revidirt für contrackmäßig erklärt und abgenommen ist. Bis dahin haftet der Unternehmer für Beschädigungen und reparirt solche.
1. Verdungen und von den Dalbker Theile bis an den ersten Brink nach der Wistinghauser Senne der Einlieger Toppsiek bei Frohne auf der Lippischen Reihe a 2 ½ mgr. pro Ruthe
2. von da bis an die Wistinghauser Grenze Joh. Siekmann, F. Bade und Leop. Reinecke a 2 ½ mgr. pro Ruthe
3. von dem Dalbker Theile nach der Bleiche hinauf und weiter nach der Menkhauser Mühle, Fr. Brune und Wellenkrüger ebenfalls a 2 ½ mgr. pro Ruthe übernommen haben, erschienen heute auf geschehene Vorladung bei dem Vorsteher Nagel die unterzeichneten Vorsteher und Deputirten Lübbertsmeyer, Buckup, Freitag und Gröppel um zu berathen ob den Unternehmern der Zuschlag ertheilt oder die Arbeit durch Reihedienste gemacht werden solle.
Nach gepflogener Beratung wurde dann beschlossen, daß der Zuschlag ertheilt werden solle, wie solches dann auch geschehen ist.
gez. Hildebrand
C. L. Nagel
Löhr