Protokollbuch - Flurschütz, Spritzenhaus

Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 19. Dezember 1843

 

Oerlinghausen den 19. Decbr. 1843.

Beschlüsse über den Heimathsschein des Lübbertsmeier, dem Tengeschen Lehmstich, Lohn des Flurschützen und Verkauf des Sprützenhausplatzes an Reuter betr.

 

Bei dem Vorsteher Herrn Gastwirth L. Nagel versammelten sich heute die unterzeichneten Vorsteher und die Deputirten Hölter, Freitag,

1. ob dem Gesuch des Herrn Ad. Lübbertsmeyer, um A. Becker und Lübbertsmeyer um zu berathen:

eine Bescheinigung, daß derselbe, welcher sich im Holsteinschen niederzulassen (sich zu etabliren) beabsichtigt, nötigenfalls auch mit Familie in hiesiger Comune jederzeit wiederaufgenommen werden solle, gewillfahrt werden könne.

2. wie wir uns hinsichtlich der, behuf der Auseinandersetzung mit Herrn Tenge von diesen verlangten 6 Schffs. zum Lehmstich in den Wälschen und der von demselben verlangten Umwandlung der Hinterberge erklären wollen.

3. wie viel Lohn dem Flurschützen Soll welcher seit Johanni dieses Jahres in Unserm Auftrage die Senne und auch die nach der Theilung mit Herrn Tenge uns zufallenden Berge gegen Frevel bewacht hat, zu gewähren sey, und

4. ob dem Gesuch des Steinhauer Reuter, ihm den Platz wo jetzt das Sprützenhaus steht, zum Bauplatze zu verkaufen, wogegen sich derselbe verpflichten wolle, das Sprützenhaus an einem anderen von uns zu bestimmenden Platze wieder aufzubauen, gewillfahrt werden könne.

Nach gepflogener Berathung, wurde beschlossen, daß

ad 1. Die Bescheinigung in der Art gegeben werde, daß der Vorstand zwar nicht glaube in diesem Falle Bedenklichkeiten sagen zu müssen, es jedoch wohllöblichen Amte anheim stelle, ob überall nach unseren Gesetzen eine solche Bescheinigung zulässig sey.

ad 2. daß wir in die Abtretung der 6 Schffls. zum Lehmstich willigen wollten, wenn wie dies auch bei der Besichtigung am 10. d. M. von Herrn Rentmeister Schütz so vorgeschlagen wurde, mit der Abstechung in der Art verfahren wird, daß von einem Ende her angefangen und regelmäßig fortgefahren wird, abzustechen, so daß der Theil, der welcher abgestochen immer wieder an uns zurückgefallen ist, und für die Abnutzung nur 2 Schffls. in den Wälschen vergütet werden. Die Zeit zum Abstechen, die Aussage des Rentmeisters Schütz der Herr Meyer zur Holte auf 6 Jahre veranschlagt, wollten wir auf 10 Jahre bestimmen. Die Hude bleibt uns während dieser Zeit. Die Umwallung der Hinterberge aber wollen wir nicht übernehmen, haltet solche auch für sehr nöthig nicht, da die in den Wälschen und in der Senne unter den Bergen auszulegenden Wege und allenfalls Grenzsteine, die Grenzen hinlänglich bezeichnen werden.

ad. 3. Dem pp Soll sollen Jährlich 30 Rtl. Lohn bei 3 monatlicher Kündigung gezahlt werden, und derselbe soll die gesetzlichen Anzeigegebühren von den durch ihn zur Strecke gebrachten Excesse bekommen.

ad. 4. ehe der Platz wo jetzt das Sprützenhaus steht verkauft werden könne, müsse mit Bewilligung wohllöblichen Amts erst ein anderer Platz für dasselbe ermittelt werden. Dann solle, weil von dem Hl. F. Becker hierauf angetragen, derselbe bestbietend verkauft werden

 

gez. Hildebrand

O. L. Nagel