Sitzung der Ratsherren am 16. Oktober 1935
Verpflichtung und Vereidigung der Ratsherren.
Bürgermeister Möller begrüßte die neuernannten Ratsherren und führte sie in ihr Amt ein. Er wies auf die hohe Bedeutung dieses Amtes hin und machte die Ratsherren mit den Bestimmungen der Deutschen Gemeindeordnung, soweit sie die Ratsherren betreffen, bekannt. Anschließend nahm Bürgermeister Möller die Verpflichtung durch Handschlag und die Vereidigung auf den Führer Adolf Hitler vor. Den Ratsherren wurden die Anstellungsurkunden ausgehändigt. Bürgermeister Möller führte hierzu aus, daß die Berufung zum Ratsherren eine besondere Ehre bedeute und daß mit der Übernahme dieses Amtes besondere Pflichten gegenüber der Bürgerschaft übernommen würden.
Den aus dem Amt geschiedenen Gemeinderäten sprach Bürgermeister Möller den Dank für die geleistete Mitarbeit aus.
Anschließend gab Bürgermeister Möller einen Bericht über die Entwicklung der städtischen Finanzen in den letzten Jahren sowie über die geleisteten Arbeiten. Auch im ersten Halbjahr 1935 ist die finanzielle Entwicklung der Stadt eine gute gewesen.
Ratsherr Meierhans dankte im Namen aller Ratsherren für das Vertrauen, das ihnen durch ihre Berufung entgegengebracht worden sei. Er versprach alles zu tun, was der Stadt Oerlinghausen nutzen kann und gab der Hoffnung Ausdruck, daß es in den nun folgenden 6 Amtsjahren gelingen möge, die Schuldenlast der Stadt zu beseitigen und alle zu erwartenden Aufgaben zum Nutzen Oerlinghausens zu lösen.
Parteigenossen, meine Ratsherren!
Sie sind, durch den Beauftragten der N.S.D.A.P. gemäß § 51 der Deutschen Gemeindeordnung vom 1. Oktober des Jahres ab zu Ratsherren für die Stadt Oerlinghausen berufen. Die Deutsche Gemeindeordnung ist das wichtigste Gesetz für die deutsche Gemeinde. Die Gemeindeordnung ist die Grundlage für den Wiederaufbau der Gemeinden und damit des deutschen Vaterlandes, im Sinne und nach dem Willen unseres Führers. Die früheren Stadtparlamente wurden in der Regel durch einige dutzend Wahllisten, von allen möglichen und unmöglichen Parteien aufgestellt, gewählt. Jeder kleinliche, politische, berufliche und auch nachbarliche Streit kam in diesen Wahllisten zum Ausdruck und somit entstanden die damaligen Stadtvertretungen, die dann zu weiter nichts führen konnten, als wie zum Zusammenbruch der deutschen Gemeinden. Nachdem sich nunmehr über 90 % des gesamten deutschen Volkes hinter unseren Führer Adolf Hitler und seine Partei gestellt hat, ist die N.S.D.A.P. damit zur einzigen Partei und somit zu einer Bewegung des gesamten deutschen Volkes geworden. Wenn heute eine Wahlliste von dieser Partei aufgestellt werden würde, würde eine Wahl überflüssig sein, weil ja, wie gesagt, über 90 % des deutschen Volkes hinter dieser Wahlliste stehen und andere Parteien nicht mehr vorhanden sind. Aus diesem Grunde stellt die N.S.D.A.P. auch nicht erst viel Listen auf, sondern der vom Stellvertreter des Führers Beauftragte der N.S.D.A.P. beruft die Gemeinderäte direkt. Damit sind Sie also von mehr als 90 % der Wählerschaft zu Ratsherren bestimmt. Ihre persönliche Auswahl ist durch den Beauftragten der N.S.D.A.P. erfolgt, damit die Gewähr besteht, daß nicht auch heute wieder kleine berufliche Gegensätze sich bei der Bestellung der Gemeinderäte bemerkbar machen. Daß gerade Sie aus der gesamten Bürgerschaft berufen wurden, ist für Sie eine ganz besondere Ehre. Ich hoffe, daß Sie sich bei allen Ihren Diensthandlungen daran erinnern, daß gerade Sie das größte Vertrauen der N.S.D.A.P. und damit der Bürgerschaft genießen und daß Sie sich dieses Vertrauens in jeder Lage würdig erweisen.
Ich darf Ihnen jetzt kurz die Bestimmungen der Deutschen Gemeindeordnung über die Gemeinderäte vorlesen.
Gemäß § 53 der Gemeindeordnung bitte ich Sie nunmehr, mir durch Handschlag an Eidesstatt die Versicherung zu geben, daß Sie die Ihnen durch die Deutsche Gemeindeordnung übertragenen Aufgaben treu und gewissenhaft erfüllen wollen. Da wir alle unsere Aufgaben nur erfüllen können, wenn wir treu und gehorsam unserem Führer Adolf Hitler folgen, vereidige ich Sie nunmehr auf den Führer des Deutschen Volkes und dem Kanzler des Deutschen Reiches Adolf Hitler. Ich bitte Sie, Ihren Blick auf das Bild des Führers zu richten, die Schwurfinger der rechten Hand zu erheben und mir die Eidesformel nachzusprechen. Nachdem Sie nunmehr den Schwur auf Deutschlands Führer geleistet haben, überreiche ich Ihnen hiermit die Anstellungsurkunde, nach der Sie in das Beamtenverhältnis übertreten. Die Urkunde lautet: ....
Meine Herren Ratsherren! Durch die Berufung in das Beamtenverhältnis treten Sie in die Rechte eines Beamten ein. Die Rechte eines Beamten aber bestehen in erster Linie aus Pflichten. Gewiß hat der Beamte im gewissen Sinne den Schutz des Staates, da wo es sich darum handelt, seine dienstliche Tätigkeit gegen ungerechtfertigte Angriffe zu schützen; seine Pflichten aber sind unermesslich groß. Er hat sich mit seiner ganzen kraft, mit seinem ganzen Können und Wissen dem Staate und damit der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Für irgendwelche Fehler oder Nachlässigkeit hat er zu haften. Er unterliegt für jedes, noch so geringe Vergehen in seinem Dienste dem Beamtendisziplinargesetze. Ihre Berufung in das Beamtenverhältnis ist in erster Linie deshalb erfolgt, damit ganz klar der Unterschied zwischen der früheren verantwortungslosen Gemeindevertretung und dem nach der Deutschen Gemeindeordnung voll und ganz verantwortlichen heutigen Gemeindevertretung herausgestellt wird. Früher war die Haupterrungenschaft eines Parlamentariers die Immunität, d.h., daß er nicht einmal ohne weiteres für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden konnte, geschweige denn für seine Handlungen als Abgeordneter geradezustehen hatte. Heute sehen wir in der Berufung eines Gemeinderates lediglich die Aufgbe, Pflichten auf sich zu nehmen gegenüber der Bürgerschaft. Diese Pflichten voll und ganz und mit Stolz zu tragen, soll im Dritten Reich die Ehre eines jeden Gemeinderates sein.