Protokollbuch - Schuldentilgung
Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 9. August 1845
Zuvörderst danken die Vorsteher und Deputirten den Eingesessenen für das ihnen dadurch bewiesene Vertrauen, daß auf sie die Wahl zu Mitgliedern des Vorstandes gefallen ist. Der Vorstand bittet ihm dieses Vertrauen während seiner Amtsführung zu erhalten, da er nur dann zum Besten der Dorfschaft zu wirken im Stande ist. Jedes Mitglied der Dorfsgemeinde wird es sich selbst sagen können, daß es für den Vorstand eine schwierige Aufgabe ist, es Jeden recht zu machen. Soll dieses aber so viel als möglich geschehen, so würden die Eingesessenen nicht sowohl ihr Privatinteresse, sondern das der ganzen Dorfschaft im Auge halten müssen. Dieses wird dann auch vornehmlich von Seiten des Vorstandes geschehen. Nur dadurch, daß aller Zwiespalt möglichst verhindert, und dagegen Einigkeit befördert wird, können alle das Wohl der Dorfschaft betreffenden Angelegenheiten in zweckmäßiger Weise besorgt werden.
Die Vorsteher und Deputirten haben in ihrer Versammlung am vorgestrigen Tage, in Ansehung des Abtrags der Schulden welche auf dem gemeinschaftlichen Vermögen haften, mehrere Beschlüße, nauch im Betreff auf die Spezialtheilung, gefaßt, und ist die Dorfschaft zusammengerufen, um über solche da wo abweichende Ansichten sich finden ab zustimmen.
Der Vorstand macht darauf wiederholt aufmerksam, daß eine möglichst schnelle Vollziehung der gefaßten Beschlüsse und die Ausführung der Spezialtheilung davon abhängig ist, ob und wie bald sich die Interessenten über die in Erwägung kommenden Punkte einigen.
Der Vorstand bemerkt noch, daß nicht alle einzelnen, die Dorfschaft betreffenden Angelegenheiten auf Einmal zur Berathung gezogen und in Ausführung gebracht werden können.
Diesen Augenblick geht dieses schon deshalb nicht, weil wegen Abwesenheit des Herrn Hildebrand die Schlußrechnung vom 1.Januar d. J. bis heute, noch nicht gelegt, und die Schriftstücke noch nicht ausgefolgt sind. Daher werden zuvor die wichtigsten Sachen zuerst vorgenommen.
Der Vorstand hofft schließlich, daß wenn einzelne, oder eine mehr oder minder große Anzahl Eingesessenen, gegen dessen Maaßregeln Erinnerungen machen zu müssen glauben, oder damit ganz oder theilweise nicht einverstanden sind, sich solche offen darüber gegen irgend ein Mitglied des Vorstandes aussprechen, nicht aber gegen denselben Parthey machen werden.
Oerlinghausen, den 9. August 1845
Namens des Vorstandes
gez. Schütz