Protokollbuch – Flurschütz Soll und Colon Böhmer

Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 16. Juni 1843

 

[Anmerkung: Die Verwaltung der Dorfsangelegenheiten in Specie die Revision der Stück- und Schluß-Rechnung des Vorsteher Hildebrand vom 1. Januar bis 2. Juli 1844 betr.

Gegenwärtig die Vorsteher Reuter und Schütz.

Die Deputirten Chr. Hölter, Buckup, H. Becker, Tellmann, F. Löhr.

Am 25. Febr. 1845 sind Rechnung und Beläge, so wie nebenstehende Bemerkungen dem Amte zur weiteren Verfügung eingereicht.

Sch.

(Es hat also eine Neuwahl stattgefunden. Ab 1. Jan. 1845 war Hildebrand als Vorsteher ausgeschieden und Rentmeister Schütz (Hauptstr. 5) wurde sein Nachfolger bis Ende 1848)]

 

Oerlinghausen am 24. Febr. 1845.

In Folge Verfügung wohllöbl. Amts vom 18. d.M. ward mit Revision der rubricirten Rechnung verfahren und zu erinnern befunden;

 

I. Zur Einnahme

1. es fehlen die Nachweise resp. Beläge über die für verkaufte Grundstücke des Fr. Hölter, Witwe Ander modo Becker und A. Becker vereinnahmten Posten, desgleichen ein Attest des Vorstandes, daß der Erlös für verkauftes Holz mit den Auktionsprotokollen stimmt.

2. das s. g. kleine Kuhgeld von den Gärten in der Steingruben von 1843 und 44 ist auch jetzt nicht zur Einnahme gebracht.

3. Sind die Nachweise über dasjenige Holz welches am 15. April und 30. Mai 1845 verkauft und noch nach Rechnungsschluß fällig geworden ist, noch beizubringen.

 

II. Zur Ausgabe

4. fehlt die Quittung des Steinhauer Reuter über 30 Rtl. für Wegebesserung und die dieserhalb mit demselben geschlossene Vereinbarung.

5. Die Rechnung des Herrn Kaufmann Hildebrand für Nachtwächter Gröppel ad 6 Rtl. 14 Gr. 1 Pf. darf nicht über die Dorfsrechnung aufgenommen werden, vielmehr wird der Betrag gestrichen.

[Anmerkung: (Teilung der Bergreviere war die Hauptaufgabe des neuen Ortsvorstandes, die auch vorbildlich durchgeführt wurde. Vorher: Allgemeine Unzufriedenheit mit Vorsteher Hildebrand (Hauptstr. 24) Seine schroffe Art war auch wohl der Anlaß zu den Ausschreitungen während der Revolution im März 1848, die auffallenderweise in diesen Protokollen nicht erwähnt werden.

gez. Schütz,

Reuter,

Chr. Hölter.

Rtr. 15/12 1946)]

6. In Ansehung des Nachweises über die Reste, werden die Rechtszuständigkeiten vorbehalten, und muß übrigens die Rechnung noch mit Datum und Unterschrift versehen werden.

Weiter hat niemand was zu erinnern gefunden.

 

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

Heinr. Becker,

W. Tellmann,

A. Buckup,

Fritz Löhr.