Protokollbuch - Teilung der Oerlinghauser Bergreviere
Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 7. Januar 1846
Einladung der Vorsteher und Deputirten.
In Bezug auf die von verschiedenen Eingesessenen angemeldeten Gerechtsame an die zu teilende Grundfläche, welche aber von der Dorfschaft bestritten worden, ist behufs der Spezialteilung eine Beschlußnahme dringend erforderlich, deshalb wollen Vorsteher und Deputirte sich heute Abend um 6 Uhr bei dem Gastwirt Nagel, Ludwig einfinden.
Der Orts - Vorstand Oerlinghausen den 17. Januar 1846.
gez. J. Schütz.
Die Vorladung hat stattgefunden.
gez. Dingerdissen.
Zur Sache.
Die Verwaltung der Dorfschaftsangelegenheiten in specie die Spezial - Teilung der Oerlinghauser Bergreviere betr.
Gegenwärtig die Vorsteher Reuter und Schütz die Deputirten Buckup, Löhr, Becker und Tellmann.
Oerlinghausen 17. Januar 1846.
In Bezug auf die von Seiten der Pfarre, des Amtshauses, u.s.w. an das zur Teilung ausgesetzte Berg - Revier ward beschlossen:
1. Dem Tierarzt Tasche werden die im Saalbuche befindliche Berechtigung zugestanden aber vorbehalten, daß er das was herkömmlich, dafür zur Dorfskasse bezahlen müsse.
2. Der Pfarre werde eine Berechtigung mit einer Kuh und 1 Rinde.
3. Dem Amtshause mit 1 Kuh.
4. Der Küsterei mit 1 Kuh 5. Dem Kaufmann Krome mit 1 Kuh.
6. Dem Brachtschen Hofe mit 1 Kuh.
7. Dem Soll Nr. 101 mit 1 Kuh für den Fall eingeräumt, wenn sie diesen Vergleichs - Vorschlag acceptiren würden, sonst aber müsse der Beweis, der von denselben behaupteten Gerechtsame erwiesen werden.
8. In Ansehung der Servitutberechtigten Grote, Jacobskrüger und Hüttemann ward beschlossen, daß solchen eine Abfindung von 21 Scheffelsaat höchstens 28 Scheffelsaat in der Senne als Abfindung, bei Aufhebung des Prozesses und Compensation der Kosten solle zugestanden werden.
9. Im Bezug auf die von p Lübbertsmeyer angemeldeten Gerechtsame, waren Vorsteher und Deputirte der Ansicht, daß mit Beiseitesetzung derselben die Teilung vollzogen werden, daß aber über diesen Gegenstand eine Versammlung der Dorfeingesessenen zuvor zur Definitiven Beschlußnahme stattfinden solle.
10. Gegen die Aufnahme des Schlössergesellen Friedrich Adolf Grote aus Horn, fanden, wenn derselbe den gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen entsprochen haben wird, Vorsteher und Deputirte nichts einzuwenden.
11. Gegen die Aufnahme des p Tölke und p Schling in den hiesigen Einliegerstand ward von Seiten der Vorsteher und Deputirten protestirt.
12. In Betreff der Verteilung des Reviers solle in der nächsten Dorfsversammlung zur Beratung gezogen werden, ob jeder Interessent seine Abfindung in 3 oder 2 Abteilungen erhalten solle.
Vorgelesen und genehmigt.
gez. Schütz,
Reuter,
Fr. Löhr,
A. Buckup,
Chr. Hölter,
W. Tellmann,
H. Becker.