Resolution des Rates der Stadt Oerlinghausen
Seit Jahren bestehen Bestrebungen der Bundeswehr, die Wistinghauser Senne als Standortübungsplatz für die Panzerbrigade 21 in Augustdorf in Anspruch zu nehmen. Die ersten Ansprüche des Militärs datieren aus dem Jahr 1934.
Von den vermutlich betroffenen Grundstückseigentümern dieser Flächen wurde die Stadt Oerlinghausen darauf hingewiesen, daß das Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz vom 23.2.1957 unmittelbar bevorsteht. Diese Tatsache gibt dem Rat der Stadt Oerlinghausen deshalb erneut Veranlassung, in einer öffentlichen Sitzung auf die Probleme aufmerksam zu machen, die bei Inanspruchnahme der Wistinghauser Senne als Standortübungsplatz auf die Stadt Oerlinghausen und ihre Bürger zukommen.
Diese Probleme sind bereits in den vergangenen Jahren sowohl vom Rat als auch von anderer verantwortlicher Seite mehrfach aufgezeigt worden. Der Rat der Stadt Oerlinghausen fühlt sich deshalb heute angesichts des bevorstehenden Anhörungsverfahrens gegenüber der gesamten Öffentlichkeit verpflichtet, hierauf erneut mit aller Eindringlichkeit warnend hinzuweisen.
Das für den geplanten Standortübungsplatz vorgesehene Gelände liegt inmitten des Landschaftsschutzgebietes und des Naturparks Teutoburger Wald / Eggegebirge und wird im Süden begrenzt vom Hellweg, im Norden vom Teutoburger Wald mit dem staatlich anerkannten Luftkurort Lage-Hörste, und schließt sich nach Osten dem Naturschutzgebiet Ölbachtal an. Im Westen stößt dieses vorgesehene Militärgelände bis unmittelbar in die Südstadt von Oerlinghausen, in der bis jetzt mehr als 3.500 Bürger wohnen. Die Fläche hat eine nord-südliche Ausdehnung von ca. 1.000 m und umschließt die volkswirtschaftlich wertvollsten Forstkulturen des Gutes Wistinghausen, die seit 1911 gepflanzt wurden und heute in Fachkreisen ein gerühmtes Exkursionsrevier darstellen. Gerade in der Wistinghauser Senne konnte bisher der Charakter der typischen Sennelandschaft erhalten werden. Für die Großstadt Bielefeld ist es ein bevorzugtes Naherholungsgebiet, das zu allen Jahreszeiten aufgesucht wird, weil dort Wald und Flur noch natürlich und frei von störenden Einflüssen sind. Sorgfältig gezeichnete Wanderwege führen durch diese Oase der Ruhe und Erholung. Die hervorragenden Eigenschaften dieser Landschaft haben Pläne ausgelöst, im angrenzenden Westerholter Bachtal des Ortsteils Bokelfenn eine Muster-Freizeitanlage mit Campingplatz anzulegen.
Die Einrichtung des Standortübungsplatzes in diesem Gebiet würde ein vernichtender Schlag für dieses hervorragende Erholungsgebiet sein.
Erhebliche Gefahr besteht auch für die Wasserversorgungsanlagen des Großraumes Bielefeld und Oerlinghausen.
Die mit einem Standortübungsplatz verbundenen Nachteile sind nach Auffassung des Rates insbesondere für folgende Anlagen und Einrichtungen katastrophal:
für das gesamte Wohngebiet Oerlinghausen-Süd und für Bokelfenn,
für das Ev. Johanneswerk mit Kurklinik, Jugendhof Heidequell und Kinderheim Waldhof,
für den Segelflugplatz, der nach seiner Anlage und Zahl der Starts der größte der Welt ist. (Das Land investierte bis jetzt rd. 12 Mio. DM),
für das Heim des Sportvereins "Eintracht" aus Bielefeld, für das Schullandheim der Bosseschule aus Bielefeld,
für das Heim der Deutschen Jugend des Ostens, für das Heim der Naturfreunde,
für das Genesungsheim des Bundesverkehrsministeriums,
für die Jugendherberge Oerlinghausen,
für das Erholungsheim "Friedenshort" der Arbeiterwohlfahrt.
Beeinträchtigt würden auch die übrigen in der Umgebung liegenden Erholungsheime, wie "Müllerburg", Hedwigsheim mit Elisabeth-Haus, Haus "Neuland", "Buntes Haus", Heim der Helmholtz-Oberschule, Fichteheim usw.
Diese Einrichtungen, die insgesamt 950 Gästebetten aufweisen, dienen der Gesundung und Erholung der dort teilenden Menschen, die z. T. aufgrund ärztlicher Verordnung dringend der Ruhe und Abgeschiedenheit vom Lärm des Alltags bedürfen.
Allein in den Erholungsheimen innerhalb der Stadt Oerlinghausen wurden im Jahre 1973 161.250 Übernachtungen registriert.
Der Rat der Stadt Oerlinghausen anerkennt, daß ausreichendes Übungsgelände für die Einheiten der Bundeswehr, insbesondere für die Panzerbrigade 21 in Augustdorf zur Verfügung gestellt werden muß. Es ist aber nicht einzusehen, daß dieses Übungsgelände nicht in den Randgebieten des sich anschließenden Truppenübungsplatzes Sennelager zwischen Augustdorf und Bad Lippspringe zur Verfügung gestellt werden kann, obwohl dieser eine Größe von ca. 15.000 ha umfaßt. Der_Stadt ist bisher von keiner Seite glaubhaft nachgewiesen worden, daß eine teilweise Inanspruchnahme dieses Truppen Übungsgeländes für die Panzerbrigade 21 nicht möglich ist; zumaI festgestellt wurde, daß große innerhalb dieses Gebietes liegende Flächen nach drastischer Zerstörung wieder aufgeforstet worden sind bzw. z. Zt. wieder aufgeforstet werden.
Es wird von der Bevölkerung nicht eingesehen, daß weitere, neue und wertvolle Forst -und Erholungsflächen in einer Größe von ca. 300 ha für militärische Zwecke in Anspruch genommen werden sollen. Bevor dieser Schritt getan wird und damit wertvollste Forstkulturen durch übende Truppen vernichtet werden, sollte nichts unversucht bleiben, mit den verantwortlichen britischen Stellen zu einer für alle Teile befriedigenden Lösung zu kommen. Die Bestrebungen der Bundeswehr sind umso kritischer zu betrachten, als das bereits seit vielen Jahren im Besitz der Bundesvermögensverwaltung befindliche Gelände des früheren Schapeler Hofes, das zur Erweiterung des Panzerübungsplatzes Orne dienen soll, offensichtlich zum Teil nach wie vor landwirtschaftlich genutzt wird. Die gesamte Bevölkerung des ostwestfälisch-lippischen und darüberhinausgehenden Raumes wird hiermit vom Rat der Stadt Oerlinghausen aufgefordert, ihm in seinen Bemühungen um die Erhaltung der Wistinghauser Senne in ihrer jetzigen Schönheit und Unberührtheit behilflich zu sein.
Organisationen und Vereinigungen, vor allem aber die Presse bitten wir um Unterstützung in diesem Bestreben um die Erhaltung des lebensnotwendigen Erholungsraumes. Wir appellieren an die Mitglieder des Kreistages Lippe, des Landesverbandes Lippe, der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe, des Landtages von Nordrhein-Westfalen, des Bundestages und an_die Behörden, die Neueinrichtung eines Standortübungsplatzes in der Wistinghauser Senne bei Oerlinghausen verhindern zu helfen.
An die Bundeswehr richten wir die Bitte, ihren auch vom Rat der Stadt Oerlinghausen anerkannten und unterstützten Auftrag zur Verteidigung der Bundesrepublik durch die Inanspruchnahme der Wistinghauser Senne nicht zum Streitpunkt in unserer Gemeinschaft werden zu lassen.
Unzählige Bürger und Gäste werden eine Vernichtung dieser Landschaft in ihrem weitgehend ursprünglichen Charakter nicht verstehen. Viele von ihnen haben uns wissen lassen, daß sie solchen Bestrebungen energisch entgegentreten werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Resolution des Rates der Stadt Oerlinghausen allen angesprochenen Personen und Institutionen mit der Bitte um Unterstützung zu übermitteln.
Oerlinghausen, den 28. Februar 1974