Statuten der Dorf-Bibliothek Oerlinghausen
§ 1.
Zweck dieser Sammlung von Büchern.
Sie soll Leuten, die nur den Unterricht einer Volksschule genossen haben ein Mittel sein, ihre Bildung als Mensch und Erdenbürger zu erweitern, und so die Leser derselben
1) unterhalten, belehren und erbauen,
2) die lange Weile tödten - und
3) faule Geschwätze - und ärgerliche und sündliche Unternehmungen verhindern.
§ 2.
Begründung, Erhaltung und Erweiterung der Anstalt.
Wohlwollende Männer, hie den Werth einer zeitgemäßen, vernünftigen und christlichen Ausbildung erkannt haben, werden hoffentlich die gute Sache fördern helfen.
1) durch Geschenke an passenden Büchern und baarem Gelde;
2) dadurch, daß Sie Alle, denen die Bibliothek nützlich werden könnte, sofern Sie mit denselben aus irgend eine Weise in nähere Berührung kommen, auffordern und ermuntern, sie nicht unbenutzt zu lassen.
§ 3.
Bedingungen der Aufnahme unsrer Leser.
1) Wer diese Bücher mitlesen will bezahlt für jedes geliehene Buch einen halben Silbergroschen, wer aber längere Zeit mitlesen will bezahlt für jedes halbe Jahr drei Silbergroschen, etwa im November und Mai. Jede größere Gabe wird auch dankbar angenommen, und soll ihrer Bestimmung gemäß, gewissenhaft zur Erhaltung und Erweiterung unsrer Dorfs-Bibliothek verwandt werden.
(Unbemittelte können auch mitlesen, ohne zu bezahlen.)
2) Keiner darf aber das geliehene Buch langer als 3 bis 4, höchstens 6 Wochen behalten;
auch muß jeder dafür sorgen, daß das geliehene Buch unbeschädigt zurückgeliefert werde.
(Beschädigte und verlorengegangene Bücher müssen bezahlt werden).
§ 4.
Verwaltung.
1) Die Bücher werden in hiesiger Küsterei an einer passenden Stelle aufbewahrt, und der zeitige Küster, welcher jeden Nachmittag nach 2 Uhr ausgeliehene Bücher zurücknehmen und andere verabreichen wird, wenn er zu Hause ist, übernimmt ohne alle Vergütung für die damit verbundene Mühe, die nöthige Aufsicht unsrer Bibliothek, führt ein genaues Verzeichnis der sämtlichen Bücher und schreibt sorgfältig an:
a) wer ein Buch geliehen hat,
b) wann es geliehen - und dann
c) wieder zurückgegeben ist.
2) Zehn bis zwölf ehrbare Männer, denen sich zutrauen darf, daß sie sich für unsre Dorf-Bibliothek interessieren, werde ich zum Vorstande wählen, und sofern sie mit der literarischen Welt nicht unbekannt sind, ganz ergebenst darum angehen:
a) mir zur Wahl passender Bücher behilflich zu sein, und
b) jährlich wenigstens Einmal - nach Gutbefinden mag es aber auch öfter, und zu jeder beliebigen Zeit von einzelnen, von mehren, oder von Allen zugleich geschehen -
an Ort und Stelle nachzusehen, ob alles was zum Bestehen und Gedeihen der gedachten Dorf-Bibliothek geleistet werden sollte, auch wirklich geleistet wird.
Der Vorstand.
Superintendent Volkhausen.
Gehülfsprediger Krecke.
Rentemeister Schütz.
Kaufmann C. Tölke.
Steinhauer A. Reuter.
Cantor Steinhagen.
Colon Ober.
Colon Polmann.
Gastwirth F. Nagel –
und Küster Lüdeking,
Schriftführer und Buchverwalter unsrer Dorf-Bibliothek.
Oerlinghausen, den 1. Mai 1846.
Gedruckt bei F. L. Wagener in Lemgo.