Vertrag über die Nutzung der Pipenbornquelle
Revers
Dem Bierbrauereibesitzer Herrn Auge Becker Nro 131. hiers. wird hiermit von Seiten des Ortsvorstandes gestattet:
„die Piepenbornsquelle am Tönsberge oberhalb des Beker oder Hölterschen Garten (Nro 33, u. 15. hiers. belegen, für seine Nutzung herzurichten und das in der selben vorhandene Wasser durch eine Röhren-Anlage mindestens zwei Fuß Tiefe, durch die Erde und zwar an der westlichen Seite des Weges entlang bis nach dem Amtsgarten (östlich) von da an quer über den Weg, an der südlichen Seite entlang bis nach der Brauerei und zwar unter folgenden Bedingungen herzurichten.
1. Sollte wider Erwarten, durch die vertiefte Anlage in der bezeichneten Quelle der Quelle im Kalterberge Wasser entzogen resp. dadurch vermindert werden, so daß der Dorfs-Wasserleitung in dieser Beziehung Nachtheil entstehen würde, als dann hört die eingeräumte Nutznießung für Comparenten an der Piepenbornsquelle auf.
2. Die Beschädigungen des Weges welche incl. durch die Röhrenanlage und in der Zukunft bei vorkommenden Reparaturen entstehen, übernimmt Comparent Herr Aug. Becker für seine alleinige Rechnung ohne jrgendeiner Vergütung der Dorfschaft zu beanspruchen.
3. Bei allgemeinen Wassermangel im hiesigen Orte, gestattet Hr. A. Becker respektive dessen Nachfolger, den Ortseinwohnern freien Zuspruch, Wasser zu ihrem Bedarf für Küche & Keller aus seiner angelegten Leitung zu schöpfen resp. zu entnehmen und wozu die Anlage von dem Comparenten in genügender Weise, entweder durch einen Bassin in oder außerhalb des Brauhauses und zwar an einer dazu passenden Stellung und zwar außerhalb des Hauses mit Zustimmung des Vorstandes, oder durch eine sonst zurückmäßige Einrichtung (und zwar unentgeldlich) herrichtet; für diese Anlage noch für eingeräumte Nutznießung wird von Seiten
Der Dorfschaft keine Vergütung oder Entschädigung geleistet.“
So beschlossen und von beiderseits acceptirt
Oerlinghausen, den 4. Juli 1860
der Ortsvorstand
T. Tölke
C. Niemeyer
Fr. Freitag
A. Becker