Kirchendechen gegen den Küster Hattenkerl
Im Jahre 1634 wurde Pastor Johann Martheus mit der Pfarre in Oerlinghausen betraut. Er war der Nachfolger von Pastor Schlingmann, welcher von 1611 bis 1634 seiner Gemeinde vorstand. Pastor Martheus war 1601 geboren. Er kam aus Horn, wo er vier Jahre Pfarrer gewesen war. Beim Amtsantritt in Oerlinghausen mußte er sich verpflichten, der Witwe seines Vorgängers vom sogenannten Pfarrland eine gewisse Fläche zu überlassen. Martheus muß ein fleißiger Pfarrer gewesen sein, der sein großes Kirchspiel bis ins hohe Alter gut bearbeitet hat. Beim Amtsantritt 1634 hat er sicherlich hier und da Ordnung schaffen müssen, soweit das in den Drangsalen des 30jährigen Krieges möglich war. Als man ihm 1671, d. h. als er 70 Jahre alt war, einen Hilfsprediger schicken wollte, lehnte er dieses in einem Schreiben an den Grafen Simon Heinrich ab. In dem Schreiben heißt es: „Ich habe Zeit meines Lebens viel Ungemach erlitten von Schlägen von Räubern und Plünderern, von Hunger und Durst.“
Auch habe er seine Besoldung von den verdorbenen Untertanen nicht erhalten. Deshalb lebe er in Armut, aber sei noch so stark, daß er sein Amt wohl versehen könnte. (Wahrscheinlich hat er sich aber gegen einen Hilfsprediger ausgesprochen, weil der Pfarrer von seinem Gehalt diesen bezahlen mußte.) Pastor Martheus ist 1984 gestorben.
Nun zu dem Küster Hattenkerl. Dieser muß etwa um 1620 eingestellt worden sein. Johann Hennig Hattenkerl stammte von der Stätte Niedernstraße 3. Diese wurde vor einigen Jahren bei der Bebauung des Küsterfeldes abgerissen. Es war eines der ältesten Colonate in Oerlinghausen, denn schon 1535 wird der Name „Hattenkerl“ neben neun anderen im Lippischen Landschatzregister aufgeführt. Es muß sich um einen Sohn des damaligen Besitzers gehandelt haben, denn er hat im Küsterhaus gewohnt. Das damalige Küsterhaus stand dort, wo heute der südwestliche Teil des ev. Gemeindehauses steht. Die früheren Kellermauern, zur Niedernstraße hin, sind heute die Grundmauern des Gemeindehauses. Heute kann man noch erkennen, wo der Kellereingang gewesen ist (1832 war er noch vorhanden).
Im Jahre 1637/38 ist dieser Küster Hattenkerl nun plötzlich aus dem Dienst der Kirche ausgeschieden oder entlassen worden. Wahrscheinlich ist das letztere der Fall, denn er reicht eine Nachforderung ein. Hiermit haben sich die Kirchendechen befaßt. Diese lautet:
1. Der Draht für das Uhrwerk wird zugestanden mit 12 Groschen.
2. Die Tür für den Kirchturm ist 1622 bezahlt, nichts.
3. Die Eisenklammern für die Fenster der Gertkammer wollten wir Dechen nicht haben, denn er hat nur seine eigenen Güter hineingebracht, nichts.
4. Das Küsterkorn von Schuckmanns Hof, das er nicht bekommen hat, wollen wir ihm bezahlen, 2 Taler.
5. Die Glockenschmiere von 1831 bis 1837 ist zu teuer angesetzt. 1617 haben wir bei zwei Glocken nur für 7 ½ Groschen gebraucht, und da jetzt nur eine Glocke geläutet wird, die andere ist stillgelegt worden, wollen wir ihm zugestehen, einschließlich Baumoel fürs Uhrwerk 4 ½ Taler 7 ½ Groschen.
6. Die 2 Taler für den Wein muß er selbst anfordern bei dem Spender, wie es alle Zeit getan wurde, nichts.
7. Für die zwei Pfund Lichter geben wir ihm 12 Groschen.
8. Die zwei Schweineställe hätte er sollen so lassen wie sie waren, geben ihm nichts.
9. Die zwei Türen für dieselben sind gering, soll er haben 24 Groschen.
10. Die neue Deele haben wir machen lassen, nichts.
11. Den Süll und den Türständer bezahlen wir ihm mit 12 Groschen.
12. Für das Handanlegen beim Bau des Hauses nichts, ist ja zu seinem besten geschehen. 15 Groschen für’s Stroh.
13. Für eine Stuben- und eine Kellertür, sowie für Bänke auf der Stube und sonstiges soll er haben 2 Taler 2 Groschen.
14. Für das Stroh aufs Haus zu legen, geben wir 15 Groschen.
15. Für den Backofen geben wir bei guter Bezahlung 6 Taler.
16. Fünf Kuhkrippen, taugen nichts, geben ihm nichts, oder er mag sie wieder wegnehmen.
Summa sumarum 17 Taler 118 ½ Groschen.
Nun die Gegenrechnung der Kirchendechen mit Vorwort: Hiergegen haben wir nun eine Aufstellung derer Dinge, die er uns in der Kirche geschadet und verwahrlost hat, bittend ohne allen Verzug ihn zur Bezahlung anzustrengen, davon er die vorgemeldeten 18 Taler und 6 ½ Groschen abziehen soll. Erstlich hat er uns seinen Vater, als er uns zum Küster aufgedrungen worden, für 700 Taler zum Bürger gesetzt für die Orgel, und wir befinden, daß die Orgel durch ihn verdorben, wie auch der Orgelmacher, den wir dabei gehabt, solches bekennet, sintemal er etliche Stimmen lassen lahm werden, deren Pfeiffen voll Mäusedreck, Staub und Spinnweben, die Trompete die alle Sonnabend müssen gestimmt werden, lassen verrosten, weil er sie nicht hat stimmen können. Wir befinden auch, daß er zwei Pfeiffen in einen Klumpen gebeuget, und daran mit einer Schnur das Gesangbuch gehanget hat. Hat auch zwei große Pfeiffen aus der Orgel genommen und an die Wand gestellet, und was dessen mehr. Es hat der Orgelmacher für etliche Arbeit schon gekostet 4 Taler. Selbiger fordert für die Reinigung der Pfeiffen und für das Stimmen 30 Taler.
Vor etlichen Jahren, als unser Herr und Graf Simon (gest. 1627) befohlen hat, bei dem grassierenden Kriegswesen weder Kirchen noch Büschen zu trauen und die Kelche zu Hofe zu bringen, hat er (Hattenkerl) sein eigen Vermögen gebracht nach Bielefeld und dort vergraben, aber unsere zwei herrliche große vergoldeten Kelche hat er verwahrlost und uns darum gebracht.
1. Wir schlagen sie zusammen an auf 30 Taler.
2. Noch einen schönen Kelch aus christlinen Glas auf dem Tische zerbrechen lassen, als die Wiedenbrücker eingefallen sind. Er sollte sie mit seinen Weinflaschen in die Gertkammer setzen und dort verwahren, 1 Taler.
3. Ebenfalls als die Pollacken eingefallen, einen anderen christlinen Kelch, welchen uns Johann Becker zu Bielefeld verehret, auf dem Tische zerbrechen lassen, hätte auch in der Gertkammer verwahret sein können, 12 Groschen.
4. Ebenso einen großen Kasten, der in die Kirche gehöret, hat er aus der Gertkammer gesetzt und hat eine Zeit-lang vor der Kirchentür gestanden, ist liederlich angeschlagen, 2 Taler.
5. Dann hat er noch ein Schloß mit Riegel, welches die Wiedenbrücker an der Gertkammer losgeschlagen, weggenommen. Ebenso zwei große Eisenstangen, mit denen das Rad der einen Glocke festgemacht werden sollte, weggenommen.
6. Ebenso einen großen Kirchenschlüssel, 7 Groschen.
Summe an Gelde 67 Taler 19 Groschen.
Wenn dann großgünstige Herren wir solchen Schaden nicht auf uns sitzen lassen wollen und sollen, so ist unsere flehendliche Bitte, vorgemeldeten Johann Henning Hattenkerl dahin anzustrengen, daß er solche Dinge alsbald beibringen und bezahlen möge und hat daran angewandte Kosten zu kürzen. Gott der Herr wird das reichlich belohnen und wir versehen uns dessen auch und bleiben ihm in schuldigen Gehorsam willig zu dienen.
Gegeben zu Oerlinghausen, 8. März anno 1638, Kirchendechen und Provisoren daselbst
Fritz Soll
Quellen: St. A. Detmold D 72 Wasserfall (Lippischer Bibliothekar und Archivat 1793-1838), Ebda. D 72 A. Reuter