Protokollbuch – Beiträge zu den Gemeinheitsgründen

Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 5. September 1845

 

Oerlinghausen am 5. September 1845.

ad acter

Die Verwaltung der Dorfsangelegenheiten

in Spezie

Die Beiträge zu den Kosten der Spezialtheilung der Oerlinghauser Gemeinheitsgründe als

a.      des Amtshauses

b.      der Pfarre

c.       der Cantorey

d.      der Küsterey

 

Nach dem Saalbuch hiesigen Amts stehen dem Amtshause, der Pfarre, dem zeitigen Cantor und Küster auf dem Oerlinghauser Gemeinheitsgründen verschiedene Berechtigung zu. Da nun diese Gemeinheitsgründe theilweise zur Spezialtheilung gezogen werden sollen, und alsdann an die Stelle jener Gerechtsame die Grundentschädigung tritt, so würden dagegen die obgedachten Interessenten auch zu den Kosten der Spezialtheilung nach Maßgabe ihrer Teilnahmerechte, falls sie für diese die Abfindung an Grund und Boden in Anspruch nehmen beizutragen haben.

Voraussichtlich werden aber der zeitige erste Beamte, der Prediger, Cantor und Küster, das sie untemporär die Nutznießung der Gerechtsamen und so auch der Grund-Entschädigung so wenig übernehmen als ähnliche andere Geldbeträge in Betreff Verwaltung der Dorfschafts-Angelegenheiten zahlen, wie dieses die Erfahrung bereits gelehrt hat, haben jene Kostenbeiträge nicht übernehmen, weshalb Unterzeichnete genöthigt sind wohllöbliches Amt gehorsamst um Beziehung eines Termins zur Regulierung dieser Sache unter Vorladung der Unterzeichneten zu bitten.