Wie Lippe zur Sparsamkeit kam

 

[Bild: Graf Simon August zur Lippe galt als sparsamer, wirtschaftlich denkender Regent. (© Repro: Horst Biere/Quelle: Landesmuseum)]

Oerlinghausen. Große Partys, ausschweifende Feiern, viele Gäste? Das war in Lippe schon vor Jahrhunderten nicht erlaubt. Graf Simon August hatte dem Land um 1750 einen strikten Sparkurs verordnet und verbot per Edikt ein zu üppiges Leben. Doch die Oerlinghauser schlugen des Öfteren über die Stränge.

Graf Simon August zur Lippe (1727-1782) hatte kein leichtes Erbe angetreten, als er die Detmolder Regierungsgeschäfte im Jahre 1747 offiziell aufnahm. Zu verschwenderisch hatten seine Vorgänger gelebt, tiefrote Zahlen prägten den lippischen Haushalt. Doch der Graf, der wegen des frühen Todes seines Vaters vor seiner offiziellen Amtsübernahme nur unter Vormundschaft regieren konnte, erwies sich als sparsamer und wirtschaftlich denkender Regent. Zur Eindämmung der Schulden stieß er aber nicht nur weitreichende Reformen im Staatswesen an, sondern verlangte auch von seinen Untertanen ein maßvolles Leben.

Kaffeetrinken war den Menschen außerhalb der Städte, also der Landbevölkerung, verboten, schließlich musste man die wertvollen Kaffeebohnen teuer importieren. Ähnlich lagen die Dinge beim Salz. Denn gerade erst hatte Simon August im Jahre 1766 das Salzwerk in Salzuflen in seinen Besitz gebracht. „Ab sofort war deshalb der Gebrauch von ausländischem Salz nicht erlaubt", schreibt der ehemalige Oerlinghauser Bürgermeister August Reuter in der Ortschronik. Die lippische Verwaltung stellte sogar einen eigenen Salzvisitator ein, der nach ausländischem Salz fahnden musste. „Dieser Visitator Otto Meyer brachte auch mehrere Familien, bei denen er preußische Salzsäcke angetroffen hatte, zur Anzeige."

Wie das Salz, so durfte man auch die Ziegelsteine nicht von auswärts beziehen. Weil der Oerlinghauser Barthold Tölke seine Dachpfannen aus dem Paderborner Land statt aus der Ziegelei in Detmold-Hiddesen bezogen hatte, wurde er angeklagt. Man sprach ihn nur deshalb frei, weil er nachweisen konnte, dass in Hiddesen keine Pfannen vorrätig gewesen seien.

Sogar bei der Kleiderordnung seiner Untertanen hatte der lippische Regent ein gewichtiges Wort mitzureden. So legten seine Edikte genau fest, wer welche Kleiderstoffe tragen durfte. Zwar trugen die Lipper meistens selbstgewebte Leinenstoffe oder auch „Dulllaken" (Doppellaken) im Winter, doch gelegentlich wollte man sich ja auch ein wenig mehr Chic leisten. Da tauchen zum Beispiel der „Einlieger" (Mieter) Dorenkamp und seine Frau in den Gerichtsakten auf, weil sie für ihre Hochzeitskleidung „englisches Tuch" gekauft hatten. „Die Elle zu ein Thaler und vier Groschen", heißt es. Für das gleiche Vergehen bestrafte man den Oerlinghauser Spinnradmacher Johann Ebbinghaus, seine Frau und auch seine Tochter.

In Preußen machte man sich lustig

Die größten Einschränkungen verordnete Graf Simon August im Jahre 1770 bei Familienfeiern wie Hochzeiten oder Kindstaufen. Die „Meier", also die selbstständigen Bauern und Grundbesitzer, durften zur Hochzeit höchstens 40 Personen einladen, den einfachen Leuten waren nur 20 Gäste gestattet. Bei Taufen waren für alle Iippischen Familien nur zwölf Personen pro Haushalt zugelassen. Der Oerlinghauser Johann Jost Wittenborn wurde zum Beispiel mit fünf Goldgulden bestraft, weil er zur Taufe statt der zwölf erlaubten sogar 35 Gäste eingeladen hatte. Die Strafe fiel vergleichsweise milde aus, denn normalerweise musste für jede zu viel eingeladene Person ein Gulden bezahlt werden.

Auch der begüterte August Kramer wurde empfindlich bestraft, weil er zu seiner Hochzeit im Jahre 1774 insgesamt 89 Personen bewirtet hatte. Die Strafe muss aber keinen großen Eindruck auf ihn gemacht haben, denn zur Kindstaufe im Jahre 1780 wurde er wieder angezeigt, weil er diesmal 50 Personen eingeladen hatte. Der „Bartholdskrüger", dessen Gasthof in der „Lippischen Reihe" kurz vor der preußischen Grenze lag, tauchte in den Gerichtsakten auf, weil er bei seiner Hochzeit 50 Personen eingeladen und zuvorkommend bewirtet habe, wo doch nur 20 Gäste gestattet waren.

Vor allem in Oerlinghausen mehrten sich die Bestrafungen, beschreibt Chronist August Reuter. Vielleicht deshalb, weil der Ort so weit vom Regierungssitz Detmold entfernt lag. In Preußen jedenfalls machte man sich bereits lustig über die lippischen Verordnungen und ihre ewigen Übertretungen durch die Bewohner. Als der preußische Untervogt Westerheide (vergleichbar einem Bezirksbürgermeister) einmal auf Gut Menkhausen war, soll er gewitzelt haben: „In Preußen wird nach König Friederichs Codex gerichtet, in Lippe dagegen nach dem Podex."

Doch waren die Einschränkungen des Grafen auch deutlich spürbar, so gelang es ihm Schritt für Schritt, den Haushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Und im Rahmen seiner soliden Finanzpolitik stieß er Reformen an, die das Leben im Lande deutlich verbesserten. Eine neue Schulpolitik schuf einen höheren Bildungsstand vor allem in ländlichen Gebieten, eine Unterstützungskasse für Darlehen an Bauern wurde gebildet. Verordnungen zur Krankenversorgung und Kinderbetreuung bildeten vielfach die Grundlage für weitere Reformen, die seine Nachfolgerin Fürstin Pauline Jahrzehnte später umsetzen konnte.

Auch die Bäder Salzuflen und Meinberg führen ihre Existenz auf die Erlasse des Grafen Simon August zur Lippe zurück. Der Aufstieg der Grafschaft Lippe zum Fürstentum im damaligen Reichsfürstenstand, der nur mit erheblichen Finanzmitteln zu erreichen war, gelang ihm jedoch nicht mehr. Erst im Jahre 1789, sieben Jahre nach seinem Tod, wurde aus der Grafschaft das Fürstentum Lippe.