Ohne Gefängnis keine Achtung der Untertanen vor der Obrigkeit

Die bewegte Geschichte der Strafvollstreckung in Oerlinghausen - Fritz Soll sen. erzählt Histörchen aus der Bergstadt

 

Fritz Soll - langjähriger Hüter und hervorragender Kenner des Oerlinghauser Stadtarchivs, macht für die NEUE WESTFÄLISCHE einen tiefen Griff in die bewegte Geschichte der Bergstadt und schreibt für unsere Leser in unregelmäßigen Abständen interessante Histörchen aus der alten Zeit.

Als im Jahre 1759 der Amtmann Alexander Meyer ins Amtshaus der Dorfschaft Oerlinghausen zog, hat er scheinbar in der Strafvollstreckung sehr schlechte Zustände vorgefunden. Schon im Jahre 1766 schreibt der Amtmann an die gräfliche Regierung und fordert ein neues Gefängnis.

Er schreibt hierzu: Das alte Gefängnis, welches nahe der Kirche steht und nur aus alten Brettern bestände, wäre so verfallen, daß keine Person, die wegen Diebereien, Opposition gegen die Obrigkeit oder sonstigen Verbrechen auf einige Tage bei Wasser und Brot gestraft würde, mit diesem Gefängnis zu schrecken sei. (Das alte Gefängnis - wahrscheinlich noch aus der Zeit des Vogtes Bracht - lag zwischen den jetzt erst abgerissenen Häusern Moritz und Geiger - Hauptstraße 72 und 74 - hart am Kirchhofe. Der Verf.)

Weiter schreibt Amtmann Meyer: Ich muß ein Gefängnis haben, denn sonst kann die Achtung der Untertanen gegenüber der Obrigkeit nicht mehr durchgesetzt werden. Jetzt kommt es schon vor, daß die verhängte Strafe des Gerichtes wegen des fehlenden Gefängnisses in eine Leibes- oder Geldstrafe umgewandelt würde. Die Untertanen zögen aber die Leibesstrafe vor. Am Schluß heißt es: Ohne Gefängnis keine Strenge!

Geeigneter Platz

Auf der Suche nach einem geeigneten Platz bietet der Canzleirat Barkhausen einen Platz gleich hinter dem Amtshaus an. (Das Amtshaus stand seit 1712 dort, wo heute das Stadthotel steht. Es stand hart an der Hermannstraße. Die Baufluchtlinie des damaligen Amtshauses und des heutigen Stadthotels stimmen dort heute noch überein. Der Verf.) Der neue Gefängnisplatz (jetzt Hermannstraße 2) ist dann auch genommen worden. Um der Regierung den Neubau schmackhaft zu machen, schlägt Meyer vor, die Untertanen zu den Kosten heranzuziehen, da ein neues Gefängnis abschreckend auf die Diebe wirken würde. Anfang 1767 ist das neue Gefängnis fertig.

Aber Meyer läßt keine Ruhe, um Zucht und Ordnung aufrechtzuerhalten. Im Jahre 1771 schreibt er nach Detmold, daß er nun den Gehorsamspfahl und den Schandpfahl erneuern bzw. reparieren ließe. (Diese beiden Pfähle standen auf dem Platz zwischen Hermannstraße 2 und Tönsbergstraße 1. Der Verf.) Der Zimmermannmeister Sander mußte den Gehorsamspfahl ganz neu errichten, ihn rot anstreichen und mit einer Kette mit zwei Handfesseln und einem Brett versehen. (Das Brett wohl für die Bekanntgabe der Strafe.) Der Schandpfahl wurde nach der Reparatur schwarz gestrichen und ebenfalls mit Kette und Brett versehen. An Kosten entstanden 2 Rtl. 24 Groschen. Nach einem Jahr hatte Detmold diese Summe noch nicht angewiesen.

Wie in einem Sarg

Nun wieder zum Gefängnisneubau von 1767. Wie groß oder klein dieser Bau war, wissen wir nicht. Erst als er alt war und man sich um ein neues bemühte (seit 1804), lesen wir etwas über die Größe. 1818 schreibt Amtmann Plage: Neben dem Amtshaus steht das Gefängnis. In den Berg hineingedrängt und unten mit massiven Mauern versehen, hat es in der ersten Etage zwei kleine Abteilungen, welche schlimmer sind wie Schweinekoben. Nicht nur wegen ihres Ansehens, sondern sie erlauben dem Menschen, der sich darein legen muß, die Überzeugung, er läge in einem Sarg. Der obere Teil des Gebäudes hat nicht mal eine Treppe, sondern eine Leiter, und der arme Sünder, der da hinauf muß, denkt, er käme an einen Galgen. Aber wenn er oben ist, kann der das lose Fachwerk herausdrücken und das Weite suchen.

Auch der Regierungsrat von Meien (späterer Regierungspräsident) schreibt in einem Bericht des Gogerichts Oerlinghausen vom 5. August 1818: „Die neue Gesetzgebung hat die Strafgewalt der Ämter erweitert und vergrößert, so daß es sich oft fügen wird, daß drei, vier oder mehrere Personen eingesperrt werden müssen, welche man jetzt gegen alle Ordnung mit Schützen in Wirtschaften bewachet.“

Zwei Gefängnislocale

Endlich, 1823, ist es dann soweit, der Neubau ist fertig. Man hat das alte Gefängnis abgerissen und an seiner Stelle ein größeres gebaut. Schon 1827 kam ein Anbau, weil nun zum erstenmal in der Oerlinghauser Gefängnisgeschichte auch der Gefangenenschließer seine Wohnung im Gefängnis bekam. In dem neuen Gefängnis waren zwei Gefängnislocale. Der Amtmann Wessel schreibt hierzu (1858): Zwei Zellen sind zu wenig, denn ein Wechselarrestant muß noch immer mit einem anderen aus der niedrigsten Volksschicht zusammensitzen. Die Wohnung des Gefangenenschließers Ober, seit 1804 im Amt, bestand aus einer Stube, einer Kammer und etwas Boden und Kellerraum. Schon 1833, fünf Jahre nach dem Anbau, verfällt die Wohnung und ist total feucht. (Die Tragödie der Familie Ober schreibe ich später. Der Verf.) Erst 1854 führte man für 85 Rtl. eine Reparatur des Gefängnisses durch, und schon 1858 forderte man einen Neubau. Man kann sich gar nicht vorstellen, daß sich ein Neubau dann bis zum Jahre 1888 hingezogen hat. Nachdem im Jahre 1879 auch in Oerlinghausen ein Amtsgericht errichtet wurde, hat man wohl die Notwendigkeit eines neuen Gefängnisses für erforderlich gehalten. So steht „Vater Phillipp“ nun da mitten im Sanierungsgebiet - unter Denkmalschutz - und ist dieses Jahr runde 100 alt. (Quelle: StA Detmold 1. 3 R Nr. 1532)

Fritz Soll

 

[Bild: Auf dem Grundstück Hermannstraße 2 wurde im Jahr 1767 ein neues Gefängnis errichtet, das das alte Gebäude in der Nähe der Kirche ersetzen sollte. Mit diesem Bretterbau seien die Untertanen, so der damalige Amtmann der Dorfschaft Oerlinghausen, nicht mehr zu schrecken.]