Flurnamen und Grundstücksumlegungen

Von Vermessungsrat i. R. Ziegler

 

Flurnamen sind ein Stück unserer Heimat, sei es, daß sie uns in meist heimischer Mundart die Lage der einzelnen Flurteile bezeichnen und deren ursprüngliches Gesicht wiedergeben, oder auch vom Bestand und Geschehen in alter Zeit erzählen, und so dies alles im Volke festhalten. Es ist daher ganz selbstverständlich, daß sich die Heimatvereine und Heimatbünde besonders in neuerer Zeit aus ihren Tagungen auch mit den Flurnamen beschäftigen und auf deren Bedeutung in mannigfacher Hinsicht hinweisen.

Unsere Vorfahren gaben ihren Hofgemeinschaften mit den Feldern, Wiesen, Heiden und Wäldern unterscheidende Namen: sie gingen dabei aus von der körperlichen Gestalt der Landschaft mit ihrem Aufwuchs und ihren besonderen Merkmalen, von der Lage der Ansiedlungen und von geschichtlichen oder sagenhaften Ueberlieferungen. Mit diesen Namen sind dann die einzelnen Flurteile in die ältesten amtlichen Unterlagen, wie hierzulande

in das Ravensberger Urbar von 1550 und die in den Jahren 1686 ff. angelegten Kataster der einzelnen Vogteien der Grafschaft Ravensberg, wenn auch in diesen zum Teil schon damals verhochdeutscht, eingegangen. Die Flurnamen im heutigen Kataster unserer Provinz, soweit es nicht inzwischen erneuert worden ist. sind bei den Vermessungen zum rheinisch-westfälischen Grundsteuerkataster in den Jahren 1820 bis 1837 in die Urrisse so eingetragen worden, wie sie den Feldmessern örtlich angegeben wurden. Daß hierbei manche Namen alter Mundart falsch verstanden wurden oder einzelne Feldmesser sich darin gefielen, diese Namen mehr oder weniger richtig zu verhochdeutschen, ist erklärlich. Durch die Uebernahme aus den Rissen in die Karten und Bücher, durch falsches Abschreiben usw. sind ferner manche Flurnamen heute, oft ganz sinnlos, so entstellt, daß ihre Urform nicht ohne weiteres zu erkennen ist und so manch sonst inhaltreicher alter Name für die Heimat wertlos geworden ist. Es ist daher nicht allein Sache der Flurnamenforschung, die Namen zu sammeln, sondern auch die ursprünglichen Flurbezeichnungen festzustellen, diese zu erklären und sie nötigenfalls unserer heutigen Sprache anzupassen; eine schöne Ausgabe, der sich besonders die Volkskundliche Kommission des Provinzialinstitutes für Westfälische Landes- und Volkskunde mit allen Mitteln widmet. Ihren eigentlichen Wert für die Heimatgeschichte erhalten die Flurnamen aber erst im Zusammenhange mit der Kenntnis der sie bezeichnenden heimatlichen Flur, allgemein mit einer Karte, die einem jeden die Oertlichkeit im wesentlichen erkennen läßt.  Eine solche Karte haben wir allein in unserer heutigen amtlichen Katasterkarte mit ihren Flurnamen und in Zukunft noch vollständiger in der bereits als Rahmenkarte begonnenen ,,Deutschen Grundkarte 1:5000", da diese auch die topografisch bemerkenswerten Gegenstände und die Geländeform in Höhenlinien enthalten soll, aus der man dann also das ganze Bild der Flur mit ihren Namen ablesen kann. Mithin bietet auch die allmähliche Erneuerung der Katasterkarte die beste Gelegenheit, im Sinne der „Richtlinien des deutschen Flurnamenausschusses" die treffenden und gegebenenfalls einwandfrei gedeuteten Flurnamen in diesen neuen Katasterkarten festzulegen.

Ein zwingender Anlaß, die Katasterkarten und Katasternachweise von Grund aus zu erneuern, sind heute in größerem Umfange noch in erster Linie die Grundstücksumlegungen (Ver-koppelungen), die sowohl die Eigentumsverhältnisse einer Gemarkung, als auch deren Wege- und Wasserverhältnisse grundlegend verändern. Ich habe diese Veränderungen und ihre Wirkungen in einem Aufsatz „Die Flurnamen in der Gemarkung Eickum" (veröffentlicht im „Herforder Heimatblatt" 1937) kurz mit folgenden Worten dargestellt: „Mit dieser (Umlegung der Grundstücke) ändert sich zum großen Teil die Zeichnung, die der Mensch mit seiner Arbeit, mit seinen Kulturen und seinen Wegen, mit der Begrenzung seines Eigentums der Oberfläche der Landschaft, ihrem Antlitz, gegeben hat; der Einheimische, der etwa nach Jahren in seine Heimat zurückkehrt, findet sich dann in den neuen Wegen und Feldern nicht mehr zurecht. Geblieben ist, von Unwesentlichem abgesehen, die körperliche Gestalt der Gemarkung mit all ihren Höhen und Tälern samt ihren Wasserläufen, mit den Hängen und Ebenen und auf dieser besonders im Landkreis Herford so abwechslungsreich und reizvoll gestalteten Berg- und Tallandschaft die Siedlung in verschiedenster Form."

(Fortsetzung folgt)