Antrag auf eine Anleihe zum Synagogen-Neubau

Auszug aus dem Buch „Die Geschichte der Oerlinghauser Synagoge von 1803 bis 1988“

 

Abschrift:

 

Hochfürstliche Regierung, Detmold

 

Unter Nr. 8.732 vom 24. August vorigen Jahres wurde seitens hochfürstlicher Regierung der hiesigen Synagogengemeinde die Erlaubnis erteilt, zur Beschaffung der erforderlichen Mittel zu dem hiesigen Synagogenneubau freiwillige Gaben zu sammeln.

Da diese Erlaubnis nur eine beschränkte gewesen, - so verblieben der Gemeinde, nachdem der Neubau fertiggestellt ist, ca. DM 2.000,- Schulden. - Die Deckung dieser Schuld, beabsichtigt die Gemeinde durch Aufnahme einer Anleihe vorzunehmen und bittet hochfürstliche Regierung dazu, laut § 9b des Gesetzes vom 13. März 1879 eine Genehmigung und Empfehlung zu einer fürstlichen Kasse, daß der Gemeinde diese Summe, zu möglichst niedrigsten Zinssätze, belieben wird.

Ergebenst

 

J. Lindemeier, Vorsteher der Synagogengemeinde

Oerlinghausen, 09. August 1894

 

 

Staatsarchiv Detmold: L 79 III Abt. A Fach 12 Nr. 1