Antrag auf eine Anleihe zum Synagogen-Neubau
Auszug aus dem Buch
„Die Geschichte der Oerlinghauser Synagoge von 1803 bis 1988“
Abschrift:
Hochfürstliche Regierung,
Detmold
Unter Nr. 8.732 vom 24.
August vorigen Jahres wurde seitens hochfürstlicher Regierung der hiesigen
Synagogengemeinde die Erlaubnis erteilt, zur Beschaffung der erforderlichen
Mittel zu dem hiesigen Synagogenneubau freiwillige Gaben zu sammeln.
Da diese Erlaubnis nur eine
beschränkte gewesen, - so verblieben der Gemeinde, nachdem der Neubau
fertiggestellt ist, ca. DM 2.000,- Schulden. - Die
Deckung dieser Schuld, beabsichtigt die Gemeinde durch Aufnahme einer Anleihe
vorzunehmen und bittet hochfürstliche Regierung dazu, laut § 9b des Gesetzes
vom 13. März 1879 eine Genehmigung und Empfehlung zu einer fürstlichen Kasse, daß der Gemeinde diese Summe, zu möglichst niedrigsten
Zinssätze, belieben wird.
Ergebenst
J. Lindemeier, Vorsteher der
Synagogengemeinde
Oerlinghausen, 09. August
1894
Staatsarchiv Detmold: L 79
III Abt. A Fach 12 Nr. 1