Finanzierung des Baues einer neuen Synagoge

Auszug aus dem Buch „Die Geschichte der Oerlinghauser Synagoge von 1803 bis 1988“

 

Actum Oerlinghausen den 21. Sept. 1832

Ad resor. Hochfürstl. Regierung vom 31. Jul. o. - Nr. 4762 -

den Bau einer neuen Synagoge betr.

 

Nachdem die hiesige Judenschaft verordnetermaßen, auf die mit dem Neubau der Synagoge verknüpften Schwierigkeiten aufmerksam gemacht worden; so ließen die Schutzjuden, Isaac Heilbronn, Jonas Meier und Samson Paradies, für sich und die übrigen jüdischen Gemeindeglieder heute in Person erschienen, sich vernehmen, wie folgt;

Diejenigen Schwierigkeiten, welche mit dem Bau einer neuen Synagoge für sie verbunden waren, seien von ihnen reichlich in Erwägung gezogen, allein sie sähen sich in die Notwendigkeit versetzt den Neubau zu unternehmen. Schon vor 30 Jahren habe eben die Not sie gezwungen, eine neue Synagoge zu bauen, da das zu ihrem Gottesdienste benutzte gemietete Lokal ganz baufällig geworden und für den Zweck ganz ungeeignet, ein anderes Lokal aber nicht auszumitteln gewesen sei. Dem hiesigen Amte werde nun bekannt sein, das ähnliche Verhältnisse den Neubau nötig machten, indem sich in ihren Wohnungen kein passendes Lokal befände, und solches in anderen hiesigen Häusern ebensowenig auszumitteln und für den fraglichen Zweck zu mieten sei.

Sie hofften die Schwierigkeiten des Neubaus überwinden zu können. Für die ersten Kosten des anzufahrenden Baumaterials sei bereits ein kleiner Fond ermittelt, bestehend aus einigen Rückständen hiesiger Gemeindeglieder, einem zum besten der Synagoge errichteten Vermächtniß einer hiesigen Gemeindekasse zu 50 Rtl. und einigen baaren Geldbeiträgen der Gemeinde.

Dann hatten sie Aussicht, und seien dieserhalb bereits Vorkehrungen von ihnen getroffen, von auswärtigen begüterten Glaubensgenossen Unterstützung zu erhalten. Eine Collecte unter ihren inländischen Glaubensgenossen wurde, wenn auch der Betrag nicht sehr reichlich ausfallen möge, dennoch eine namhafte Summe zu wege bringen. Was dann noch mangele, müsse durch ein Darlehn aus der Leihekasse, welches aber in angemessenen jährlichen Terminen wieder abgeführt werden sollte, bestritten werden.

Sie baten dennoch, den Neubau zu genehmigen und ihnen die Anstellung einer Collecte unter ihren inländischen Glaubensgenossen zu verstatten.

Eine allgemeine Collecte unter den Christen sei ihre Absicht nicht gewesen. Sollte ihnen inmit-telst verstattet werden, einen oder den anderen wohlhabenden Christen um eine kleine Unterstützung bescheidentlich anzusprechen; so würden sie diese Gnade dankbar erkennen.

 

vorgelesen und genehmigt.

In fidem

Plage

 

StaD L 108 Oerlinghausen Nr. 304