Juden und Judenverfolgung in Oerlinghausen

"Nicht das Wegsehen, sondern das Hinsehen macht die Seele frei" - Theodor Litt

 

Die Verfolgung und Vernichtung der Juden in Europa während der Zeit des Nationalsozialismus ist unbestritten eines der dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte. Der vorliegende Beitrag soll den Versuch darstellen, dieses Thema mit seinen Abläufen und Ereignissen in Oerlinghausen aufzubereiten. Es sei dahingestellt, ob und in welchem Maße es überhaupt möglich ist, die Leiden und Schicksale der Juden, aber auch anderer Verfolgter, in Dörte zu kleiden und dem Leser nahezubringen. Dieser Absicht, das Geschehene in der Nahperspektive faßbar zu machen, standen oftmals nicht nur Probleme mit einer fragmentarischen Quellensituation gegenüber; die Grenzen dieses Unterfangens wurden besonders dann erreicht, wenn es darum ging, die Auswirkungen der Verfolgungsmaßnahmen auf die Betroffenen zu beschreiben. Nur die Opfer der Maßnahmen und direkte Augenzeugen könnten darüber Auskunft geben, was es für einen jüdischen Kaufmann bedeutete, seine Kundschaft zu verlieren, was ein jüdischer Schüler als "rassisches Anschauungsobjekt" empfand oder was es für eine beliebte und geachtete Familie hieß, gesellschaftlich isoliert und geächtet zu sein. Obwohl sich das Schicksal der jüdischen Bevölkerung Oerlinghausens nur bruchstückhaft aufzeigen läßt, vermitteln die vorhandenen Mosaiksteinchen doch ein recht beklemmendes Bild der nationalsozialistischen Judenverfolgung. Bei den Nachforschungen zu diesem Thema wurde Neuland betreten; bis dahin weitgehend unbekannte Dokumente zur Lokalgeschichte werden erstmals vorgelegt.

Zu hoffen bleibt, daß dieser Beitrag zu vielen fruchtbaren Dialogen Anlaß gibt und die Lücken in der Stadtchronik ausfüllt. [Fußnote: vgl. “Die Flucht der Juden aus ihrer Heimat" in: "Oerlinghausen - Geschichte und Geschichten", hrsg. van der Stadt Oerlinghausen, Bielefeld 1984, S.146-47

Zu diesem Beitrag sind einige kritische Worte angebracht. Zweifellos war im Rahmen der Stadtchronik nur eine oberflächliche Behandlung möglich, doch läßt sich nicht nur eine ansatzweise Aufarbeitung der in Archiven vorhandenen Dokumente oder die stichprobenhafte Sichtung von lippischen Zeitungen vermissen, das Kapitel weist zudem fatale Fehler auf: allgemeine Marksteine nationalsozialistischer Judenpolitik werden falsch datiert (z.B. "Reichsbürgergesetz vom 15.9.1935) und scheinbar beliebig werden Fakten miteinander vermischt und ohne Rücksicht auf historische Authentizität dramaturgisch aufbereitet. Eine solche Bearbeitung mit leeren Redewendungen und verlegenen Ungenauigkeiten ist dem Thema und der Sache eher abträglich. Bedauerlicherweise werden keine Quellen angegeben, obwohl an zumindest zwei schriftliche Vorarbeiten eine starke Anlehnung erfolgte.]

1. Der nationalsozialistische Antisemitismus

Die ein roter Faden zog sich der Antisemitismus durch alle Argumente der Nationalsozialisten, mit denen sie die Zustände der Weimarer Republik bekämpften. Als schuldig an allem "Unglück" des deutschen Volkes von der Kriegsschuldfrage bis zur Inflation und Arbeitslosigkeit galt das internationale Judentum. Die Propaganda der NSDAP prangerte die Mißstände haßvoll als Werke "imperialistisch-jüdischer" oder "marxistisch-jüdischer Mächte" an und stempelte die Juden schlechthin zum "Weltfeind Nr. 1". [Fußnote: W. Scheffler: “Judenverfolgung im Dritten Reich“, Berlin 1964, S.6ff (Eine empfehlenswerte einführende Gesamtdarstellung, die es auf Anforderung gratis bei der Landeszentrale für politische Bildung NRW gibt)]

"Mag etwas noch so blödsinnig sein, in der Festigkeit, in der es vertreten wird, liegt die Ursache zum Geglaubt werden", erklärte Adolf Hitler einmal [Fußnote: H. Heiber: “Adolf Hitler", Berlin 1960, S.119]. Der Judenhaß existierte allerdings nicht erst seit Hitler. Die Grundlage der NS-Rassenpolitik stellte vielmehr der sich im 19. Jahrhundert ausbildende Rassenantisemitismus dar, die Lehre von der Ungleichheit menschlicher Arten und der Überlegenheit des "reinen Ariers". Dem Ideal des "weißen Herrenmenschen" stand als Gegenpol der Jude gegenüber. Der Nationalsozialismus betrieb dann im 20. Jahrhundert die radikale Umsetzung dieses pseudo-biologischen Antisemitismus mit letzter Konsequenz: der "Endlösung". Den Mord als Lösung hatte Hitler bereits in den zwanziger Jahren in "Mein Kampf" propagiert [Fußnote: A. Hitler: "Mein Kampf", München 7/1933, S.772]. Wer diese verbalen Ausfälle gegen das Judentum in Hitlers niedergeschriebener Weltanschauung in jenen Jahren noch als "Hirngespinste" abgetan hatte, sollte bald eines besseren belehrt werden. Die NS-Führung ging dazu über, diese Vorstellungen in der praktischen Politik zu realisieren und den Rassenhaß zu einer weltanschaulichen Grundlage des deutschen Staates zu machen. Eine wissenschaftlich vollkommen unhaltbare Rassentheorie wurde zum Motor einer rücksichtslosen, brutalen Verfolgung und zu einer tödlichen Bedrohung für die Juden [Fußnote: W. Scheffler: "Judenverfolgung...", S.9-14].

2. Zur Geschichte der Juden vor 1933

Auf die frühe Geschichte der Juden unserer Stadt kann und soll hier nur kurz eingegangen werden; ihre wünschenswerte Aufarbeitung steht noch aus. Die Anfänge der jüdischen Gemeinde reichen vermutlich bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts zurück [Fußnote: Eine systematische Durchsicht der entsprechenden Bestände im StA DT könnte nähere Aufschlüsse liefern]. In ganz Lippe setzte nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) eine langsame, aber stetige Zuwanderung von Juden ein. Die Zuwanderer standen in der Regel unter dem unmittelbaren Schutz des lippischen Landesfürsten, der ihnen gegen regelmäßige Zahlungen Schutz- und Geleitbriefe erteilte. Wie überall in Mitteleuropa bestanden auch in Lippe eine Vielzahl von Zuzugs- und Bewegungsbeschränkungen für die Juden. Darunter lassen sich nicht nur die Begrenzung der Anzahl der "Schutzjuden", sondern auch hohe Steuern oder gar die willkürliche Festsetzung der Anzahl der Eheschließungen und Kinder einordnen. Bis ins 18. und 19. Jahrhundert hinein behielten einige dieser Bestimmungen Gültigkeit. Erst im 19. Jahrhundert setzten verhaltene Schritte zur Gleichstellung der Juden ein. Die letzten gesetzlichen Schranken, die einer Emanzipation im Wege standen, fielen in Deutschland jedoch erst mit der Reichsgründung 1871 [Fußnote: Zur Frühgeschichte der Juden in Lippe: M. Rülf: "Die Geschichte der Juden in Lippe“ in: Lipp. Kalender für 1933 (225.Jg.), Lemgo 1933, S.69-73 K., Wehrhan: "Zur Geschichte der Juden in Lippe" in: NS-Heimatkalender für Lippe, 6.Jg. (1939), S.121-124 M. Guenter: “Die Juden in Lippe von 1648 bis zur Emanzipation 1858, Detmold 1973].

Bis dahin konzentrierte sich durch berufliche Einschränkungen über die Jahrhunderte hinweg die Berufstätigkeit der Juden auf den Handel und das Geldgeschäft. Vor allem in den Berufen des Handwerks fielen die Schranken nur zögernd. Diese Konzentrierung auf bestimmte Berufe läßt sich deutlich für die Oerlinghauser Juden feststellen. Sie alle waren Kaufleute, vorwiegend im Bereich des Leinenhandels, oder Viehhändler. Wie im Fall des Juden Hirsch Isaac Heilbron der seit ungefähr 17S9 den "Schutzbrief" besaß, von Beruf Pferdehändler war, betrieben die folgenden Generationen die Tätigkeit des Vaters fort [Fußnote: StA DT L77A Fach 168 Nr.2 Bd.2 (nach M. Guenter: "Die Juden...", S.84)]. Eine Art Aufschwung erfuhr das jüdische Leben im 19. Jahrhundert auch in Oerlinghausen. Hatten die Juden lange Zeit ihre Gottesdienste in den Wohnungen einiger Mitglieder der Gemeinde abgehalten, errichteten sie im Jahre 1802 in der heutigen Tönsbergstraße eine Synagoge [Fußnote: Zum Bau der Synagoge vgl. StA DT L108 Oerlinghausen Nr.304]. Schon 1832 war das Gotteshaus aus Holz baufällig und erforderte einen Neubau. Obwohl die alte Synagoge zu diesem Zeitpunkt noch mit 500 Reichstalern Schulden belastet war und ein Neubau in einfacher Ausführung dieselbe Summe verschlingen sollte, gelang der unvermögenden Gemeinde mit Hilfe einer Kollekte unter der lippischen Judenschaft, eines Vermächtnisses und einer Spende des Fürsten Leopold II. der Bau [Fußnote: StA DT L77A Fach 161 Nr.13 Bd.l (nach M. Guenter: "Die Juden...", S.89)]. Um 1818 hatten die Juden nahe der Synagoge auch einen eigenen Friedhof angelegt und einen Lehrer für ihre Kinder eingestellt.

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts beteiligten sich die Juden zunehmend am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben in Oerlinghausen. Ihre wachsende Integration in die Bevölkerung wird nicht nur durch die Tatsache bewiesen, daß schon 1843 Juden Mitglieder der Schützengesellschaft waren, sondern daß auch ein Joe Meyer 1902 Schützenkönig werden konnte [Fußnote: Chronik 375 Jahre Oerlinghauser Schützengesellschaft von 1590, Oerlinghausen 1965, S.20ff]. Als loyale Angehörige des Staates nahmen im 1. Weltkrieg Oerlinghauser Juden am Kriege teil; zwei Manner fielen [Fußnote: Die jüdische Gemeinde in Oerlinghausen errichtete ihren zwei Opfern einen Gedenkstein auf dem jüdischen Friedhof].

In den Jahren der Weimarer Republik hatten sie, die überwiegend dem Mittelstand angehörten, unter den schweren wirtschaftlichen Belastungen im gleichen Maße zu leiden wie die nichtjüdische Bevölkerung; trotz gegenteiliger Behauptungen der Nationalsozialisten. Mit dem Erscheinen des "Lippischen Kurier" Anfang der dreißiger Jahre setzte aggressiver Antisemitismus ein. Diese nationalsozialistische Tageszeitung griff in Hetzartikeln ständig Kommunisten, Sozialdemokraten und Juden an, denen sie ärgste Niederträchtigkeiten unterstellte. Ein bevorzugtes Ziel gab der jüdische Redakteur Felix Fechenbach ab, der als "Nazi-Jüsken" im sozialdemokratischen "Volksblatt" die lippische NSDAP aufs Korn nahm. Im Landtagswahlkampf wurden in einer Wahlsondernummer zur Jahreswende 1932/33 übelste Breitseiten gegen jüdische Geschäftsleute in Oerlinghausen gefeuert. Der bürgerlichen Einheitsliste wurde vorgeworfen, sie verschaffe "Juda in Gestalt der beiden Juden Bornheim und Paradies" eine führende Position in der Stadt; diese "demokratisch-liberalistisch-jüdische Verblendung" bestätige sich zudem in der Wiederwahl des Juden Siegfried Bornheim zum Vorsitzenden des Schutzverbandes für Handel und Gewerbe [Fußnote: LK vom 31.12.32]. Die nichtjüdischen Kaufleute hatten die Warnungen der NSDAP in den Wind geschlagen und den angesehenen Kaufmann in seinem Amt bestätigt.

3. Zum Kampf des Nationalsozialismus gegen das Judentum

Die NS-Judenpolitik vollzog sich in verschiedenen Phasen, die eine kontinuierliche Verschärfung antijüdischer Maßnahmen erkennen lassen: 1933 bis 1935 die allmähliche Ausschaltung der Juden aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens auf der Grundlage der durch Notverordnungen und Ermächtigungsgesetz gewonnenen Scheinlegalität; 1935 bis 1938 die Nürnberger Gesetze und die darauf basierenden Verfügungen und Verordnungen; 1938 bis 1941 Pogrome und erste Massendeportationen; 1941 bis 1945 die Vernichtung von Millionen Juden [Fußnote: W. Scheffler! "Judenverfolgung...", S.17, W. Hofer: "Der Nationalsozialismus, Dokumente 1933-45", Frankfurt 1957 S.269], während sich das Geschehen der Jahre 1933 bis 1941 in aller Öffentlichkeit abspielte, wurde die "Endlösung" unter strenger Tarnung durchgeführt [Fußnote: W. Schefflers "Judenverfolgung...11, S.17].

4. Erste Diskriminierungen

Im Augenblick der NS-Machtergreifung lebten 510 Juden in Lippe, das waren 0,3 % der Gesamtbevölkerung. Mit 0,5 % lag der Anteil in Oerlinghausen über dem des Landes Lippe [Fußnote: Daten der Volkszählung vom Juni 1933 in! Statistiken des Deutschen Reiches, Bd.451, H5, S.41. Von den 510 Juden waren 231 männlichen und 279 weiblichen Geschlechts. Die Zahl für Oerlinghausen läßt sich nicht mit absoluter Sicherheit festlegen. Die Abweichung dürfte allerdings unerheblich sein.]. Den in Lippe lebenden Juden widerfuhr oft das gleiche Schicksal wie ihren Glaubensgenossen im Reich: sie wurden diskriminiert, ausgegrenzt und systematisch verfolgt.

Nach dem 30. Januar 1933 erfuhr das öffentliche Leben eine einschneidende Änderung: in der von der NSDAP kontrollierten Presse setzte eine nahezu alltägliche antisemitische Hetze ein. Am 28. März 1933 ergingen Anordnungen der Parteileitung der NSDAP an jede Ortsgruppe zur Durchführung eines Boykottes jüdischer Geschäfte, Waren, Ärzte und Rechtsanwälte. Nach diesen Anweisungen wurden drei Tage später in ganz Deutschland SA- und SS-Posten vor Geschäften plaziert und Schaufenster mit Parolen beschmiert und beklebt. Dieser geforderte Judenboykott wurde in Lippe offensichtlich nur widerwillig befolgt. Die Ausmaße der "wohlorganisierten Protestaktion des deutschen Volkes [Fußnote: G. Rühle: "Das Dritte Reich. Das erste Jahr 1933", Berlin 1934, S.98 (zitiert nach V.Wehrmann: "Lippe im Dritten Reich", Bielefeld 1984, S.145)]" in Oerlinghausen sind weder durch Akten noch durch Zeitungsmeldungen festzustellen; nachweisbar für den 1. April 1933 ist aber der Ausschluß des Juden Bornheim aus dem Schutzverband für Handel und Gewerbe [Fußnote: LLZ vom 2.4.33]. Sämtliche anderen Vereine verbannten in der Folgezeit die jüdischen Mitglieder aus ihren Reihen. Der ehemals geachtete jüdische Nachbar, ein Mensch wie jeder andere auch, wurde zum Geächteten.

Weitere Maßnahmen mit dem Ziel der Ausschaltung der andersdenkenden Bürger aus dem öffentlichen Leben schlossen sich dem Boykott-Tag an. Mit Gesetz vom 7. April 1933 wurde die Entlassung nicht-arischer Beamter aus dem Staatsdienst verfügt. Die am 10. Mai 1933 stattfindenden Bücherverbrennungen sind in gewissem Maße als Ausschluß der Juden aus dem geistigen, kulturellen und literarischen Leben zu werten [Fußnote: V. Wehrmann! "Lippe...", S.145].

Wesentlich härter aber traf den einzelnen jüdischen Mitbürger die zunehmende öffentliche Diskriminierung, die Herabsetzung zum Menschen minderen Rechts. Nichts war in den Augen der neuen Machthaber von jüdischen Kaufleuten ehrlich erworben worden; ihnen wurden fortwährend "hinterlistige Geschäftspraktiken" unterstellt und jegliche Leistungen und Verdienste in der Vergangenheit abgesprochen. Selbst vor schärferen Maßnahmen machte man nicht halt. Aus unbekannten Gründen, vermutlich aber um den sich zurückhaltenden Oerlinghausern die "Staatsfeindlichkeit" der Juden vorzuführen und ein Exempel zu statuieren, wurde im Dezember 1933 der Vieh-Händler Julius Kulemeyer für drei Wochen in "Schutzhaft" genommen [Fußnote: vgl. Liste der Schutzhaftgefangenen 1933, StadtA Oerl.].

5. Nürnberger Rassegesetze und alltäglicher Judenhaß

Das Jahr 1935 brachte eine neue Dualität der Verfolgungs- und Verfemungspolitik. Bis zur Verkündung der Nürnberger Gesetze im September 1935 setzten sich die Diskriminierungen im Reich aus einer steigenden Zahl von Einzelaktionen, in der Regel von den Ortsgruppen der NSDAP kontrolliert, zusammen. Eine Delle örtlicher Übergriffe und hemmungsloser Propaganda bereitete den Erlaß der Gesetze vor. Insbesondere "Der Stürmer”, das antisemitische Wochenblatt des fränkischen Gauleiters Julius Streicher, vergiftete mit bösartigen Unterstellungen und gehässigen Schmähartikeln den Alltag der Juden. Sogar Nichtjuden, welche weiterhin freundschaftliche Beziehungen zu ihren jüdischen Bekannten pflegten, wurden angegriffen. Das Denunziantentum feierte in den Spalten dieses Blattes wahre Triumphe [Fußnote: W. Scheffler: "Judenverfolgung...", S.19]. Überall im Reich stellten die Ortsgruppen der Partei "Stürmer"-Kästen auf; bis in die entlegensten Winkel verbreitete "Der Stürmer” sein antisemitisches Zerrbild. Mit einer Ansprache des Oerlinghauser Ortsgruppenleiters, wurde im Juni 1935 ein solcher Kasten in der Adolf-Hitler-Straße "seiner Bestimmung übergeben" [Fußnote: Politische Berichte aus Minden, Lippe etc. vom 16.6.35, S.20, StA DT Ml IP Nr.633 Bd.l]. Dieser von einer antijüdische-Inschrift gezierte Aushangkasten diente nicht ausschließlich der Verbreitung der Wochenzeitung, sondern als öffentlicher Pranger. Hier wurden Namen - mitunter gar verborgen aufgenommene Fotos -von Bürgern veröffentlicht, die noch immer in Kontakt mit Juden standen.

In den Sommermonaten des Jahres 1935 startete die "Lippische Staatszeitung" eine antijüdische Offensive: ihre Ausgaben enthielten täglich Haßtiraden gegen das Judentum. In einer Serie von Aufrufen mahnte sie die deutschen Volksgenossen, nicht mehr beim Juden zu kaufen und sich vor jüdischen Viehhändlern in Acht zu nehmen.

Nachdem mit Schreiben der NSDAP-Kreisleitung in Detmold vom 9. August 1935 "Richtlinien für den Kampf gegen die Juden" an alle Ortsgruppen in Lippe ergangen waren [Fußnote: Kreisleiter Detmold an alle OGs vom 9.8.35, StA DT L113A Gr.IV Nr.24], konzentrierte sich die Hetze auf einzelne Juden. Gegen den Oerlinghauser "Viehjuden" Julius Kulemeyer wurde in mehreren Ausgaben die Stimmung geschürt. Beflissen überwachten Parteigenossen und Hitlerjugend fast jede seiner Bewegungen und Tätigkeiten, um ihm schließlich lauthals vorzuwerfen, daß er sich einen "deutschen Jungen als Viehtreiber" [Fußnote: LStZ vom 11.8.35] nahm, "als übelster Vertreter der Rasse der Jordanplantscher" [Fußnote: LStZ vom 14.8.35] seinem Beruf in Asemissen nachging oder sich in einem dortigen Zigarrengeschäft frühmorgens "zum Mauscheln" [Fußnote: LStZ vom 17.8.35] aufhielt.

Rücksichtsloseste Verleumdungen wurden verbreitet, der Jude Kulemeyer als "Teufel" mit "raffinierten Geschäftstricks" dargestellt, die "Judenknechte" und "Judenhandlanger" wurden öffentlich aufgefordert, jeglichen "artvergessenen Verkehr" mit den Juden sofort abzubrechen.

[Anmerkung FSj: Im Originaldokument folgt an dieser Stelle ein Zeitungsartikel. Dessen Inhalt ist identisch mit dem Dokument AFS01028. Die Übersetzung aus der Frakturschrift lautet:

Jude nimmt einen deutschen Jungen als Viehtreiber

Zeitungsartikel

Oerlinghausen.

Der Viehjude Julius Kulemeyer von hier hat es wieder fertiggebracht, von dem Landwirt Lohmann in Billinghausen eine Kuh zu kaufen, die er zu Fuß dem Landwirt Tiemann in Asemissen brachte. Als Treiber nahm er einen deutschen Jungen aus Billinghausen, dem er für die etwas 20 Kilometer weiten Weg ganze 50 Pfennige zahlte! Als Viehtreiber sind dem Juden die Gollm ja gerade gut genug. Der Jude Kulemeyer soll in Zukunft seinen eigenen Jungen zum Viehtreiber nehmen - aber der ist ihm sicherlich zu schade dazu.

Es wird höchste Zeit das schulpflichtigen Kindern in der Schule oder durch Gesetz verboten wird, für Juden Handlangerdienste zu leisten!

Die Judenknechte unserer Gemeinde scheinen trotz der eindringlichen Warnung in dieser Zeitung noch nicht begriffen zu haben, worum es heute geht. Gestern konnte man wieder beobachten, wie der für seine Frechheiten nur sattsam bekannte Viehjude Kuhlemeyer sich in der außergewöhnlich frühen Zeit von 7 Uhr längere Zeit in einem hiesigen Zigarrengeschäft aufhielt. Anscheinend ist dieser Laden von vielen Juden als ihr Asyl auserkoren, da sich dort öfters viele Jordanplantscher zum „Mauscheln" aufhalten. Oder was treibt man dort wohl so lange? - Ein weiterer Geschäftsmann, der doch durch seinen Neubau sicherlich beabsichtigt, künftig in Asemissen seine Geschäfte zu tätigen, wollte sogar einem Handwerker fristlos kündigen, weil an seinem Neubau ein Zettel „Wer beim Juden kauft, ist ein Volksverräter" angebracht war. Scheinbar fühlte er sich getroffen; denn „Wem der Schuh paßt, der zieht ihn an". Er gab ja auch selbst zu, noch vor kurzem mit dem Juden Kulemeyer ein kleines Geschäft gemacht zu hoben. -  Es sei an dieser Stelle nochmals gesagt, daß hier keine Juden und Judengünstlinge mehr geduldet werden, und es kann allen nur geraten werden, jeglichen Verkehr mit Juden sofort abzubrechen.]

Die gezielten antisemitischen Vorstöße gewannen erheblich an Umfang. Nach einem zweifellos von der Ortsgruppe der NSDAP inszenierten Auflauf vor dem Geschäft des Siegfried Bornheim gegen dessen "anmaßendes Geschäftsgebahren" wurde dieser kurzerhand "zur eigenen Sicherheit in Gewahrsam genommen" [Fußnote: Fußnote: LStZ vom 17.8.35].

Es ist nicht möglich, weitere Akte des Terrors in den verschiedenen Spielarten aus jenen Sommermonaten zu schildern. Das ungeheure Ausmaß der Diskriminierungen im Vorfeld der Nürnberger Gesetze führt eine Entschließung der Stadt Oerlinghausen vor Augen. Am 12. und 30. August 1935 berieten und verabschiedeten die politischen Körperschaften Oerlinghausens wie die anderen lippischen Kommunen auf Betreiben der Partei nach den ergangenen Richtlinien "Maßnahmen gegen die Juden" [Fußnote: Protokolle des Stadtrates und der Stadtverordnetenversammlung vom 12. und 30.8.35, StadtA Oerl. Die einzelnen "Maßnahmen“ sind nicht festgehalten.]. Ob dieser einstimmige Beschluß die Form einer sogenannten Ortsjudensatzung hatte, läßt sich nur annehmen; entsprechende Akten existieren nicht mehr. Eine solche Satzung verbot den Juden in der Regel das Ankäufen von Grundstücken, das Betreten der Badeanstalten und den Umgang mit Nicht-Juden [Fußnote: vgl. Muster einer "Ortsjudensatzung" bei H. Bödeker: "Schmerzliches Gedenken, in: Heimatchronik Lippe, 71.Jg. (1978), S.278f].

Der Erlaß der Nürnberger Gesetze auf dem Parteitag der NSDAP im September 1935 schuf die Ausgangssituation für die restlose Ausschaltung und Entrechtung der Süden. Die vorgenommene Einteilung aller deutschen Staatsangehörigen durch das Reichsbürgergesetz in "Staatsangehörige" und "Staats- oder Reichsbürger" deklassierte die jüdische Bevölkerung vollends. Im gleichfalls verabschiedeten "Blutschutzgesetz" wurde die Eheschließung zwischen Duden und Nichtjuden unter Strafe gestellt [Fußnote: W. Scheffler: "Judenverfolgung...", S.21f]. Zwei Monate später legten die Nationalsozialisten fest, was sie unter dem Begriff "Jude" verstanden wissen wollten. Zum Nachweis eines biologischen "Tatbestandes" wurde, da physische Merkmale zur Unterscheidung nicht existieren, die Konfessionszugehörigkeit herangezogen. Der "Ariernachweis" wurde fortan zu einem der Wichtigsten Dokumente in Deutschland. Damit war von staatlicher Seite ein Trennungsstrich zwischen Ariern und Nichtariern gezogen und der Schnüffelei in der privatesten Sphäre alle Türen geöffnet [Fußnote: Fußnote: W. Scheffler: "Judenverfolgung...", S.21f]. Die Einschneidungen in den Bereichen des unmittelbaren Alltags wirkten sich hart und unmenschlich aus. Um ihren arischen Freunden und Bekannten Unannehmlichkeiten zu ersparen, gingen die Süden ihnen aus dem Weg. Das weitere Leben der jüdischen Bevölkerung spielte sich von nun an in wachsender Isolation ab.

6. Das "Blutschutzgesetz" in der Anwendung

Welche bedrohlichen Schwierigkeiten Menschen aus den Rassegesetzen im Einzelfall erwachsen konnten, zeigt das Beispiel der Jüdin S. Als noch nicht siebzehnjährige Frau trat sie im April 1933 in den Dienst des kriegsbeschädigten Witwers L. in H., um dessen Haushalt zu führen. Seit Mitte des Jahres 1932 unterhielt S. eine Liebesbeziehung zu dem zwanzig Jahre älteren Mann. Wegen ihrer Jugend sahen beide von der Heirat jedoch vorerst ab [Fußnote: Hierzu und im folgenden: StA DT D 218 Zugang 43/1960 Nr.8].

Nach der Verkündung der Nürnberger Gesetze nahmen die Aktivitäten der NSDAP in H. gegen die beiden so an Heftigkeit zu, daß sie sich gezwungen sahen, dem Terror auszuweichen und den Wohnort zu wechseln« Durch die neue Gesetzgebung war eine Eheschließung gänzlich unmöglich geworden; schlimmer noch: ihre Liebe wurde zur "Rassenschande". Als sie Ende 1935 nach Oerlinghausen verzogen, blieben sie vorerst unbehelligt. Doch eine schriftliche Anfrage des Ortsgruppenleiters von H. an die NSDAP in Oerlinghausen im April 1936 bot Anlaß, sich um das Paar zu "kümmern": L. und S. standen ab sofort unter Beobachtung. Im Auftrag des Ortsgruppenleiters unternahm die Polizei des öfteren Überraschungsbesuche im Haus des Paares. Da für die Nationalsozialisten der Verdacht bestand, daß "sie auch rasseschändenden Verkehr treiben" [Fußnote: OG Haustenbeck an OG Oerlinghausen vom 19.4.36 und OG Oerlinghausen an Kreisleitung Detmold vom 21.4.36, StA DT L113A Gr.IV Nr.24], erhoffte man sich so einen Beweis. Mit dem Fall beschäftigte sich außerdem die Gestapo. Auf ihre Anordnung wurden L. und S. im Februar 1937 verhaftet und wegen "Rassenschande" festgehalten.[Fußnote: Gestapo Bielefeld an Landesregierung vom 2.3.37, StA DT L80 Ilb Gr.II Tit.l Nr.23. Verstoß gegen Paragraph 2 des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.9.35]" Die Indizien für dieses "Vergehen" wurden von der Gestapo bei einer Haussuchung im Wäschekorb gefunden; die Verhafteten waren geständig.

Während die Jüdin S. nach drei Wochen "Schutzhaft" und einer sogenannten Verwarnungsverhandlung, in welcher ihr eröffnet wurde, daß sie im Wiederholungsfalle mit der Unterbringung in einem KZ zu rechnen habe, entlassen wurde, verurteilten die Richter L. zu 35) einer Gefängnisstrafe von einem Jahr [Fußnote: StA DT D 21B Zugang 43/1960 Nr.8].

7. Die "Reichskristallnacht"

Ein detailliertes Bild der Zeit bis zur "Reichskristallnacht" im November 1938 in Bezug auf einzelne Terroraktionen läßt sich für Oerlinghausen nicht zeichnen. Im Verlauf des Frühjahres und Sommers 1938 verstärkten die Nationalsozialisten den Auswanderungsdruck. Aufgrund der "Verordnung über die Anmeldung des Vermögens der Juden" vom 26. April des Jahres wurde das Vermögen jedes einzelnen Juden über RM 5.000 registriert. Die Behörden erhielten durch diesen Schritt einen genauen Überblick über die Vermögensverhältnisse der deutschen Duden. Im Juni wurden Listen wohlhabender Duden angelegt, die bei den Ereignissen des Novembers eine Art "Pogromwegweiser" bildeten; zusätzlich wurde die Registrierung und öffentliche Kennzeichnung jüdischer Gewerbebetriebe zur Pflicht. Im Juni 1938 kam es außerdem zu einer großen Verhaftungswelle, bei der ungefähr 1.500 Duden festgenommen und in Konzentrationslager überführt wurden. Weitere harte Maßnahmen folgten mit dem Berufsverbot für jüdische Ärzte und Rechtsanwälte und der Verordnung zur Annahme jüdischer Vornamen [Fußnote: W. Scheffler: "Judenverfolgung...", S.27ff].

Das Attentat des Duden Herschel Grünspan an dem deutschen Legationsrat vom Rath in Paris am 7. November 1938 diente der NS-Führung als willkommener Anlaß für einen Schlag gegen das Judentum. Joseph Goebbels gab am 9. November mit einer Hetzrede das Signal für die zentral gesteuerte Aktion. Die Ereignisse vom 9. bis 11. November 1938 waren im gesamten Reich nach einem einheitlichen Plan verlaufen und keineswegs die spontanen Reaktionen einer aufgebrachten Volksmenge, wie die Nationalsozialisten verkündeten. Überall in Deutschland zündeten SA- und SS-Männer Synagogen an, zerstörten sie jüdische Geschäfte und Haushaltungen und mordeten Menschen [Fußnote: Fußnote: W. Scheffler: "Judenverfolgung...", S.20ff].

Zum Zeitpunkt dieses Pogromes lebten als Juden nur noch die dreiköpfige Familie Herz und das Ehepaar Eduard und Else Kuhlemeyer in der Stadt. Bis zuletzt war der Textilkaufmann Heinrich Herz der Vorsitzende der jüdischen Synagogengemeinde gewesen. In dieser Eigenschaft hatte er im Juli 1938 die Synagoge in der Tönsbergstraße für RM 1.300 an den staatenlosen Schuhmacher Johann Sikka veräußert [Fußnote: Akte über die Synagoge, StadtA Oerl.]. Seine Frau Irma Herz führte seit September 1938 Verhandlungen um den Verkauf ihres Hauses in der Adolf-Hitler-Straße [Fußnote: StA DT D 21B Zugang 34/1976 Nr.113 (Prozeßakte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit)]. All diese Tatsachen lassen sich als Anzeichen für die beabsichtigte Auswanderung werten.

Mit Hilfe eines Polizeiberichtes und einer Prozeßakte der Nachkriegszeit ließen sich die Ereignisse in Oerlinghausen verhältnismäßig genau darstellen. Die Anweisung, Aktionen gegen die Juden einzuleiten, erging nicht nur an sämtliche Gestapo-Dienststellen, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach über die Kreisleitungen der NSDAP auch die Ortsgruppenleiter [Fußnote: Fernschreiben von SS-Gruppenführer Heydrich "an alle" vom 10.11.38, StA DT Ml IP Nr.1714]. Die Durchführung der Gewaltaktion fand in Oerlinghausen nicht in der Nacht vom 9. auf den 10. November statt. Vermutlich aufgrund verspäteten Befehlseingangs kam es in der lippischen Stadt erst in den Abendstunden des 10. November 1938 zu Ausschreitungen [Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden die Prozeßakte der Staatsanwaltschaft Detmold, StA DT D 21B Zugang 34/1976 Nr.113].

Durchgeführt und getragen wurde die "Reichskristallnacht" hier hauptsächlich von SA-Männern in "Räuberzivil" und dem damaligen Ortsgruppenleiter. Am Abend des besagten Tages ließ der federführende SA-Sturmbannführer einen Trupp SA-Leute aus ihren Wohnungen zusammenholen, die er zum Geschäft der Familie Herz befahl. Ein sich nach dem Krieg vor Gericht verantwortender SA-Mann sagte vor der Staatsanwaltschaft Detmold aus: [Fußnote: Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden die Prozeßakte der Staatsanwaltschaft Detmold, StA DT D 21B Zugang 34/1976 Nr.113] "Am Abend des besagten Tages - 9. oder 10.11.1938 - ging ich zufällig in der Stadt Oerlinghausen spazieren und traf dort meinen Vorgesetzten, den Sturmbannführer N.N. Dieser befahl mir, zum Hause des Juden Herz in Oerlinghausen zu gehen, um im dortigen Geschäft einige Unordnungen zu schaffen, damit ein Weiterverkauf vorläufig unterbunden würde. Von Zerstörungen sollte jedoch Abstand genommen werden. Wie ich zum Geschäft Herz kam, war auf der Straße dort eine größere Menschenmenge versammelt."

Mit Pflastersteinen wurden zwei Schaufenster und ein Stubenfenster eingeworfen, bevor der Ortsgruppenleiter und ein SA-Mann Stuben- und Ladentür mit Fußtritten aufbrachen und in den Ladenraum drangen. Hier begannen sie damit, Stoffballen aus den Regalen zu zerren und ein Regal umzustürzen. Als die Jüdin Irma Herz, deren Mann sich nicht in der Stadt aufhielt, den Männern entgegentrat und fragte, was sie wünschten, erwiderte der Ortsgruppenleiter nach Aussagen eines Zeugen: "Altes Judenweib, mach daß du wegkommst oder du bekommst welche!" und fuhr mit den Demolierungen fort. Auch die Versuche eines zufällig anwesenden Kaufinteressenten, die Männer von Zerstörungen abzubringen, fruchteten nicht. Nachdem sie schließlich noch einige Lampen und Glühbirnen zertrümmert hatten, beendeten die Männer die Aktion [Fußnote: Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden die Prozeßakte der Staatsanwaltschaft Detmold, StA DT D 21B Zugang 34/1976 Nr.113].

Eine Gruppe von SA-Leuten gab sich allerdings noch nicht zufrieden. Der "Judentempel" in der Tönsbergstraße sollte brennen. Der damalige Ortsgruppenleiter sagte nach dem Krieg dazu folgendes aus: [Fußnote: Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden die Prozeßakte der Staatsanwaltschaft Detmold, StA DT D 21B Zugang 34/1976 Nr.113] "Der SA-Führer N.N., der auch bei der Herz gewesen war, ging mit mir und einer Gruppe Menschen zu der Synagoge. Ich habe der Menge zugeredet, man möchte doch die Synagoge heil lassen, ... . Ich würde mich mit dem Bürgermeister in Verbindung setzen, daß das an der Synagoge befindliche Türmchen fachgemäß entfernt würde."

Das jüdische Gotteshaus entging der Inbrandsetzung. Seit einigen Monaten befand es sich im Besitz eines staatenlosen Schuhmachers, der nach der "Reichskristallnacht" verpflichtet wurde, das schieferverkleidete Holztürmchen mit dem Davidsstern abzureißen.

Das Pogrom fand auf diese Weise in Oerlinghausen sein Ende. Der Gendarmerie-Meister der Stadt erstattete acht Tage danach Bericht über die Vorgänge. Die Täter blieben darin offiziell "unbekannt". Zu der Frage nach der Aufnahme der Aktion in der Bevölkerung findet sich folgender Nachsatz: [Fußnote: Bericht des Gendarmerie-Postens Oerlinghausen vom 18.11.39» StA DT Ml IP Nr.1106 Bl.84]" Die Aktion gegen die Juden hat auf die hiesige Bevölkerung in keiner Weise eine Wirkung ausgeübt. Es ist weniger oder garnicht darüber gesprochen worden. Irgendwelche nachteiligen Auswirkungen sind nicht zu befürchten".

Obwohl der materielle Schaden sich nur auf wenige Reichsmark beziffern ließ, dürfte der seelische Druck auf Irma Herz unermeßlich gewesen sein. Unter dem Eindruck der Terroraktion unterzeichnete sie noch am selben Abend den Kaufvertrag. Das letzte jüdische Geschäft war somit "arisiert" [Fußnote: StA DT D 21B Zugang 34/1976 Nr.113].

Am Ende hatten die jüdischen Bürger die Rechnung für die "Reichskristallnacht" noch selber zu begleichen: das Reich forderte eine Milliarde Mark als "Buße" von den Juden [Fußnote: LStZ voml3.ll.38].

8. Die Auswanderungen

Ein Teil der ansässigen Juden verließ ab Sommer 1935 seine Heimatstadt unter dem Eindruck des sich verstärkenden Terrors. Sie kehrten Deutschland nicht sofort den Rücken, sondern verzogen in die Anonymität größerer Städte oder zu Verwandten. Die Eheleute Paradies gaben ihr Geschäft auf und wechselten nach Bielefeld über. Irene Weinberg, eine verheiratete Tochter Siegfried Bornheims, zog nach Hamm [Fußnote: Einwohnermeldeamt Oerlinghausen an Institutuni Judaicum Deltitzschianum von 10.7.63» StadtA Oerl.» Aufstellung über die am 1.3.33 in der Stadt lebenden Juden (im folgenden: "Aufstellung Juden") und ihre Schicksale. Liste im Hinblick auf Personen und Schicksale unvollständig].

Wie schwer es den jüdischen Mitbürgern trotz der unmenschlichen Diffamierungen fiel, ihre Heimat zu verlassen, zeigt sich darin, daß der Entschluß zur Emigration erst spät und nicht selten zu spät gefaßt wurde. Die jungen Menschen lösten sich offensichtlich ein wenig leichter: Rudolf Paradies, Sohn des Karl Paradies, wanderte am 7. März 1937 von Bielefeld nach Manila (Philippinen) aus [Fußnote: vgl. M. Minniger u.a.: "Antisemitisch Verfolgte registriert in Bielefeld 1933-45. Eine Dokumentation jüdischer Einzelschicksale“, Bielefelder Beiträge zur Stadt- und Reqionalqeschichte 4, Bielefeld 1985, S.172]; Irene Weinberg verließ ebenfalls 1937 mit ihrem Ehemann das Land und ging nach Montevideo (Uruguay) [Fußnote: vql. A.Westerheide: “Jüdische Mitbürger", Oerlinghausen 1981 (maschr.), S.5]. Die erfolgreichen Auswanderungen Oerlinghauser Juden aus Deutschland fanden nahezu alle vor der "Kristallnacht" statt. Sie alle mußten ihren Haus- und Grundbesitz meist weit unter Wert verkaufen, um an die erforderlichen Finanzmittel für die Auswanderung zu gelangen [Fußnote: W. Scheffler: "Judenverfolgung...", S.23. Über die Grundstücksverkäufe der Juden aus dem Kreis Lemgo vgl. StA DT D 100 Lemgo Nr.1963, 1964 (Unternummern 8» 38, 54, 55, 60, 80, 87, 117, 125, 127) sowie zur Wiedergutmachung nach dem Krieg StA DT D 100 Lemgo Nr. 1967]. Der häufig schikanierte und verfemte Viehhändler Julius Kulemeyer verließ im Februar 1938 mit seiner Familie Deutschland und erreichte per Schiff Buenos Aires (Argentinien) [Fußnote: "Aufstellung Juden“, StadtA Oerl.]. Mittels einer Rufpassage, die Angehörige in Uruguay bezahlt hatten, glückte auch dem Textilkaufmann Siegfried Bornheim mit einer weiteren Tochter und deren Mann am 11. August 1938 die Flucht nach Uruguay [Fußnote: "Aufstellung Juden“, StadtA Oerl.]. Der Kaufmann Hans Windmüller siedelte im September 1938 in die Großstadt Köln über, wo er sich wenige Monate später das Leben nahm [Fußnote: Historisches Archiv Köln an d.V. vom 19.2.86 ; Synagogen-Gemeinde Köln an d.V. vom 5.2.86; genaues Todesdatum und -umstände unbekannt; Windmüller wurde am 15.3.39 in Köln-Böcklemünd beigesetzt]. Nachdem dem Sanitätsrat Dr. Max Meyer wie allen jüdischen Ärzten die Approbation zum 30. September 1938 gestrichen worden war, zog er sich nach der Schließung seiner Praxis in der Reuterstraße nach Kachtenhausen ins Haus seiner Cousine und seiner Tochter zurück [Fußnote: "Aufstellung Juden" » StadtA Oerl]. Hier erlebte er die "Kristallnacht". Von Bielefeld aus verließen die Eheleute Paradies am 21. Januar 1939 Deutschland und folgten ihrem Sohn nach Manila [Fußnote: M. Minninger u.a.: “Antisemitisch...", S.172].

Der Ausweg der Auswanderung - rückblickend betrachtet tatsächlich die einzige Möglichkeit, den Greueln der Verfolgung zu entgehen - wurde durch den Kriegsausbruch zusehends behindert und am 23. Oktober 1941 endgültig versperrt.

9. Einzelschicksale

Die jüdische Familie Herz, deren Geschäft im Verlauf des Pogroms demoliert worden war, trug sich vermutlich seit September des Jahres 1938 mit der Absicht zur Auswanderung. Doch es währte nahezu noch ein Jahr« bevor die Familie am 15. August 1939 nach Hamburg verzog [Fußnote: "Aufstellung Juden", StadtA Oerl.]. Es ist leider unbekannt, wie weit ihre Schritte zur Emigration bis dahin gediehen waren. Vielleicht hoffte sie gar, von Hamburg aus das rettende Ausland leichter zu erreichen. Der nur wenige Tage später ausbrechende Krieg dürfte die Lage für die dreiköpfige Familie mit Sicherheit verschärft haben. Heinrich, Irma und Manfred Herz saßen in der Hansestadt fest. Im April 1940 wurde Irma Herz ein zweiter Sohn geboren [Fußnote: Staatsarchiv Hamburg an d.V. vom 25.2.86]. Alle vier Mitglieder der Familie konnten der Verfolgung durch die Nationalsozialisten nicht mehr entgehen. Am 8. November 1941 wurden Heinrich Herz und zehn Tage danach Irma, Manfred und Uriel nach Minsk ins Ghetto deportiert [Fußnote: Staatsarchiv Hamburg an d.V. vom 25.2.86 und Jüdische Gemeinde Hamburg an d.V. vom 30.1.86 und 28.2.86 Nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes Hamburg wurde die Familie Herz nach dem Krieg auf Antrag für tot erklärt (EMA Hamburg an d.V. vom 10.2. und 17.2.86).], wo sie - soweit altersmäßig möglich - Zwangsarbeit leisten mußten bis zu ihrem Abtransport in ein Vernichtungslager [Fußnote: vgl. W. Scheffler: "Judenverfolgung...", S.44, in Lodz, Warschau, Kowno, Riga und Minsk wurden die Deportierten zunächst (1941) in Ghettos untergebracht.].

Auch die verzweifelten Anstrengungen des Arztes Max Meyer, Deutschland zu verlassen, schlugen fehl [Fußnote: Zur versuchten Auswanderung des “Dr. Max Israel Meyer" hierzu und im folgenden: StA DT D 105 Schötmar Nr.8]. Seit die schriftliche Aufforderung des Amtmannes in Schötmar im Mai 1939 an ihn ergangen war, monatlich über die unternommenen Schritte Rechenschaft abzulegen, bemühte sich der 73-jährige um die Emigration in die USA. Sein Sohn Georg lebte bereits als Arzt in New York. Da dieser im April 1941 die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten sollte, bekam Max Meyer relativ rasch ein Visum. Der Kriegsausbruch verzögerte den Briefverkehr mit Übersee erheblich; die Abwicklung der Angelegenheit zog sich hinaus. Im Juni 1940 teilte Max Meyer dem Amtmann mit, daß die erforderlichen Bürgschaften für die Einwanderung in die USA vorliegen würden und daß das amerikanische Konsulat in Stuttgart ihm die Bearbeitungsnummer 45.218 erteilt hätte, deren Aufruf für das Frühjahr 1941 vorgesehen wäre. Als Staatsbürger der USA zahlte der besorgte Sohn im Mai 1941 das Geld für die Überfahrt ein und bemühte sich um eine Schiffspassage ab Lissabon für seinen Vater. Max Meyer brachte während des Sommers 1941 die vorgeschriebenen Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Auswanderung bei: die Devisenstelle Münster bestätigte ihm beispielsweise, keine Steuerschulden zu hinterlassen, auch die Liste des Umzugsgutes wurde genehmigt. Neue Einwanderungsvorschriften der USA verzögerten die Ausrufung seiner Nummer weiterhin. Ende August 1941 erkrankte der mittlerweile 75jährige Max Meyer und verstarb schließlich am 25. November 1941, zu einer Zeit, zu der die Auswanderung schon verboten war und die ersten Stellungsbescheide für Abtransporte in den Osten ergingen [Fußnote: Zur versuchten Auswanderung des “Dr. Max Israel Meyer" hierzu und im folgenden: StA DT D 105 Schötmar Nr.8].

10. Die "Endlösung"

Mit den Ereignissen der "Reichskristallnacht" war die Judenpolitik in ihre dritte Phase getreten. Die Lebenssituation der in Deutschland weilenden Juden verschlechterte sich fortwährend. In den folgenden Monaten bis zum Kriegsbeginn brachten eine Reihe von Verordnungen die vollständige Ausschaltung der Juden aus Lebenswelt und Alltag. Der Besuch von Theatern, Kinos und Konzerten wurde ihnen strikt verboten und ihre Bewegungsfreiheit mit schikanösen Erlassen eingeschränkt. Seit der Jahreswende 1938/39 durfte fast kein Beruf mehr von Juden ausgeübt werden [Fußnote: W. Scheffler: “Judenverfolgung...", S.31f]. Die schier unerträglich gewordene Lebenssituation gewann noch an Härte durch die vollkommene Isolierung und Kontaktlosigkeit, Obwohl von einem großen Teil der Bevölkerung aus Furcht vor Repressalien gemieden, gab es in Oerlinghausen immer wieder Mitleidsbekundungen oder Hilfeleistungen. Diese Art des "humanitären Widerstandes" drückte sich vor allem in Zuwendungen von Lebensmitteln, an die Duden nur noch schwer gelangen konnten, aus. Manche mutige Bürger griffen ihren jüdischen Bekannten heimlich unter die Arme, versteckten an bestimmten Orten Eier und Butter für sie und anderes mehr.

Die Familie Paradies in Bielefeld wurde von einigen Oerlinghausern bis zu ihrer Auswanderung besucht und versorgt [Fußnote: A. Westerheide an d.V. vom 29.4.85; ders.: "Jüdische Mitbürger", Oerlinghausen 1981; ders.: "Der Konsumverein in Oerlinghausen und dessen Lagerhalter August Hausmann“, Oerlinghausen 1982 (maschr.). Dort finden sich anschauliche Beispiele von "humanitärem Widerstand" bzw. Hilfeleistungen.].

Am 31. Juli 1941 wurde Heydrich von Göring mit der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der "Endlösung der Judenfrage" beauftragt. Nachdem den Duden mit Verordnung vom 1. September 1941 das Tragen eines "Judensternes" auferlegt und wenig später das Emigrationsverbot erlassen worden war, begannen die Nationalsozialisten mit der Endlösung. Selbst vor der Verfolgung jüdischer Mischlinge wurde nicht Halt gemacht. Im Spätsommer des Jahres 1941 überwachte die Oerlinghauser NSDAP den "Halbjuden" M., der Beziehungen zu einer "Deutschblütigen" unterhielt. Beiden wurde die Genehmigung zur Eheschließung verweigert. Doch trotz Beobachtung - vorwiegend in öffentlichen Lokalen - konnte ihnen kein Vergehen nachgewiesen werden [Fußnote: OG Oerlinghausen an Kreisleitung Detmold vom 9.9.41, StA DT L113A Gr.IV Nr .24].

In den Wintermonaten 1941/42 leiteten die Nationalsozialisten in Lippe Maßnahmen zur "Erledigung der Judenfrage" ein, die sich im Lande bis zum Sommer 1942 hinzogen. Auch die bis dahin hier verbliebenen Juden gerieten in den Sog der Massendeportationen. Von der Anfang Dezember 1941 angeordneten "Evakuierung" waren insgesamt 26 lippische Juden betroffen [Fußnote: V. Wehrmann: "Lippe...", S.146] darunter die 58-jährige Hedwig Loewenthal aus Lipperreihe, die erst seit wenigen Wochen in Lemgo lebte [Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden zur versuchten Auswanderung der "Hedwig Amiie Jutta Sara Loewenthal": StA DT D 105 Schötmar Nr.8. Daten über Hedwig Loewenthal und der Ablauf ihrer Deportation sind in der Stadtgeschichte völlig unwahr; verschiedene unabhängige Ereignisse wurden hemmungslos miteinander verbunden.]. An ihrem Schicksal wird die Unbarmherzigkeit und Grausamkeit der NS-Judenverfolgung deutlich.

Die 1883 in Berlin geborene und 1912 nach Lipperreihe gekommene Hedwig Loewenthal wurde im Mai 1939 von den Behörden aufgefordert, Schritte zur Auswanderung zu unternehmen und diese monatlich nachzuweisen. Gleich zwei Briefe schrieb die alleinstehende Frau an den Amtmann in Schötmar, in denen sie mit Datum vom 22. Mai 1939 ihrer Hilflosigkeit Ausdruck verlieh: "Ihr Brief betreffs Auswanderung hat mich sehr bestürzt, da ich meines Alters wegen, 56 Jahre, außerdem meiner Gebrechlichkeit wegen nie an Auswanderung gedacht habe. Seit meinem 18. Jahre gehöre ich der evangelischen Kirche an und es haben sich nicht nur Duden von mir zurückgezogen und betrachten mich als Feind, sondern meine Schwestern und Kusinen haben sich von mir losgesagt" [Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden zur versuchten Auswanderung der "Hedwig Amiie Jutta Sara Loewenthal": StA DT D 105 Schötmar Nr.8. Daten über Hedwig Loewenthal und der Ablauf ihrer Deportation sind in der Stadtgeschichte völlig unwahr; verschiedene unabhängige Ereignisse wurden hemmungslos miteinander verbunden, Loewenthal an Amtmann vom 22.5.39].

Noch deutlicher wird ihre Verzweiflung im folgenden:

"Mit 18 Jahren bin ich in Bralitz in Schlesien als Christ getauft worden (evangelisch) aus eigener Überzeugung heraus ... ich muß die Schuld allein im Judentum suchen. Ich bedaure aufrichtig, durch meine Geburt dem Staat ein Ärgernis bereiten zu müssen [Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden zur versuchten Auswanderung der "Hedwig Amiie Jutta Sara Loewenthal": StA DT D 105 Schötmar Nr.8. Daten über Hedwig Loewenthal und der Ablauf ihrer Deportation sind in der Stadtgeschichte völlig unwahr; verschiedene unabhängige Ereignisse wurden hemmungslos miteinander verbunden, Loewenthal an Amtmann vom 22.5.39]."

Obwohl Hedwig Loewenthal als Pflegekind eines evangelischen Ehepaares groß wurde und mit 10 Jahren zum Christentum übergetreten war, stuften die Nationalsozialisten wegen jüdischer Eltern als "Volljüdin" ein. Die 19 Monate zwischen der Aufforderung zur Auswanderung und der Deportation waren gekennzeichnet von behördlichen Schikanen und polizeilicher Kontrolle.

Hedwig Loewenthal erkannte bald, daß ihre Bemühungen um Auswanderung auf Grund mangelnder Verbindungen ins Ausland erfolglos bleiben würden und hoffte weiterhin, ihren Lebensabend in Lipperreihe verbringen zu dürfen. In einem Brief beschrieb sie ihre Situation: "Ich habe weder mit den Bewohnern Berlinghausens, noch mit anderen Ariern keine Geschäfte, noch gesellschaftlichen Verbindungen, so daß meine Stellung hier in Oerlinghausen als absolut isoliert anzusehen ist [Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden zur versuchten Auswanderung der "Hedwig Amiie Jutta Sara Loewenthal": StA DT D 105 Schötmar Nr.8. Daten über Hedwig Loewenthal und der Ablauf ihrer Deportation sind in der Stadtgeschichte völlig unwahr; verschiedene unabhängige Ereignisse wurden hemmungslos miteinander verbunden, Loewenthal an Amtmann vom 22.5.39. Loewenthal an Amtmann vom 3.7.39, Orthographie und Zeichensetzung wurden beibehalten.]."

Da das Schreiben eine andere Handschrift als die Hedwig Loewenthals aufwies, fahndeten sogleich Polizei und Gestapo nach dem Verfasser und weiteren arischen Bekannten. Der Amtmann teilte ihr außerdem mit, daß jeglicher Verkehr mit "Arier-Familien" [Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden zur versuchten Auswanderung der "Hedwig Amiie Jutta Sara Loewenthal": StA DT D 105 Schötmar Nr.8. Daten über Hedwig Loewenthal und der Ablauf ihrer Deportation sind in der Stadtgeschichte völlig unwahr; verschiedene unabhängige Ereignisse wurden hemmungslos miteinander verbunden. Amtmann an Loewenthal vom 28.4.41] unerwünscht wäre. Man drängte die alte Frau zwar nicht mehr zur Auswanderung, aber sie mußte weitere Unterdrückungen hinnehmen. Schriftlich veranlaßte der Amtmann die Oerlinghauser Polizei zu schärferen Kontrollen und Maßnahmen gegenüber der Frau:

"Vor kurzem wurde mir von Bürgermeister Möller in Oerlinghausen mitgeteilt, daß die Jüdin Forderungen stellt, die dem Vertrag widersprechen, und daß sie in jeder Weise ein herausforderndes Benehmen zeigt [Fußnote: vgl. hierzu und im folgenden zur versuchten Auswanderung der "Hedwig Amiie Jutta Sara Loewenthal": StA DT D 105 Schötmar Nr.8. Daten über Hedwig Loewenthal und der Ablauf ihrer Deportation sind in der Stadtgeschichte völlig unwahr; verschiedene unabhängige Ereignisse wurden hemmungslos miteinander verbunden. Amtmann an Loewenthal vom 28.4.41]."

Eine nichtjüdische Familie war als Mieter bei Hedwig Loewenthal eingezogen und hatte in einem Vertrag die Pflegschaft für sie übernommen. Über die Polizei wurde die Familie nach einer "Besichtigung" verwarnt. Sie hatte der alten Frau das Radiohören in ihrem Kreise gestattet und ihre Kinder mit der "Volljüdin" zum Einkäufen geschickt. Diese menschlichen Hilfeleistungen veranlaßten die Gestapo, einzuschreiten. Drei Jochen später veranlaßte sie den Amtmann, Hedwig Loewenthal - wenn nötig unter Zwang - in ein "Judenhaus" nach Detmold zu bringen. Diese kam der Maßnahme jedoch zuvor. Am 7. Juli berichtete sie in einem zehnseitigen Brief von ihrer Absicht, auf Vermittlung der jüdischen Kultusgemeinde Detmold zur Jüdin Blumenthal nach Horn zu ziehen. Nach ihrer Abmeldung aus Lipperreihe am 25. Juli verzog sie allerdings nicht nach Horn. Von ihrem neuen Wohnsitz in Lemgo wurde sie am 13. Dezember 1941 über ein Sammellager in Bielefeld mit dem Zug nach Riga deportiert.

Die letzten in Oerlinghausen verbliebenen Juden, das Ehepaar Eduard und Else Kulemeyer, wurden 1942 abgeholt und in den Tod transportiert. An Gepäck durften beide nur einen Handkoffer mitnehmen. Die gesamte Wohnungseinrichtung mußte zurückgelassen, vorhandenes Bargeld und Wertgegenstände mit Ausnahme des Traurings und einer Uhr abgeliefert werden. Auf Vermögensobjekte und Grundbesitz, soweit noch nicht verkauft, mußte ein Verzicht ausgesprochen werden. Die Mitnahme von Lebensmitteln und Reiseproviant war verboten. Mit einem Zug vom Bielefelder Bahnhof wurden die Eheleute nach Estland/Lettland verschleppt; auch sie kehrten nicht mehr zurück.