Niederschrift über die Bürgeranhörung zur L 751n vom 28.07.1982
STADT OERLINGHAUSEN
-Der Stadtdirektor-
Oerlinghausen, 28. Juli 1982
Niederschrift
über die am 12. Juli 1982 durchgeführte Bürgeranhörung in Sachen verkehrssichernde Maßnahmen für die Robert-Koch-Straße (L 751) in Oerlinghausen
Anwesende:
siehe beigefügte Anwesenheitsliste ferner:
1.) Herr Willer Regierungspräsident Detmold
2.) Herr Kirchhoff Kreis Lippe, StVA
3.) Herr Windhager LSBA Bielefeld
4.) Herr Damsch LSBA Bielefeld
5.) Herr Diekhof Bürgermeister
6.) Herr Potthast Stadt Oerlinghausen
7.) Herr Schäfer dto., Schriftführer
Herr Bürgermeister Diekhof begrüßt die anwesenden Bürger und die Vertreter der o. g. Behörden und eröffnet die Bürgeranhörung um 20.00 Uhr.
Hieran anschließend erläutert Bau-Ing. Potthast kurz den Sachverhalt in dieser Angelegenheit. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß das Landesstraßenbauamt Bielefeld als Voraussetzung für die Errichtung einer Vollampelanlage die Freimachung des Sichtdreieckes an der Robert-Koch-Straße / Planstraße B fordert.
Anhand von Folien werden den Anwesenden 2 Varianten eines Brückenbauwerkes an der Robert-Koch-Straße / Göddernstraße vorgestellt. Die Variante I sieht vor, daß das Brückenbauwerk von der Göddernstraße her durch einen Treppenaufgang zu erreichen ist und auf der gegenüberliegenden Seite durch einen Kreisel verlassen werden kann. Die Durchfahrtshöhe der Brücke beträgt 4,60 m. Die Rampenneigung beläuft sich auf 10 %. Diese Ausführung wäre behindertengerecht. Für die Ausführung des Brückenbauwerkes in Form der Variante I hat jedoch keine Firma ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die Lösungsvariante II ist dagegen nicht behindertengerecht. Diese Alternativlösung sieht einen Treppenabgang am Landerweg vor. Die Kosten für dieses Brückenbauwerk belaufen sich auf mindestens 150.000,- DM.
Im Anschluß an die Ausführungen von Herrn Potthast erteilt Herr Bürgermeister Diekhof den anwesenden Bürgern das Wort.
Herr Schierenbeck ergreift zuerst das Wort und führt aus, daß die zur Diskussion stehende Problematik seit langem bekannt ist. Die jetzige Situation ist seines Erachtens für die Anwohner des Steinbülts lebensbedrohlich. Im vergangenen Jahr ereigneten sich an der Robert-Koch-Straße 2 Unfälle, wobei 1 Kind verletzt wurde. Man erwartet von der Stadt Oerlinghausen konkrete Maßnahmen. Er führt weiter aus, daß sich unter den Anwohnern des Steinbülts, die die L 751 überqueren müssen, auch viele Kinder, Schüler und ältere Bürger befinden. Um diesen Personenkreis ein sicheres Überqueren der Robert-Koch-Straße zu ermöglichen, wurden Anträge auf Errichtung einer Fußgängersignalanlage gestellt. Diese Anträge sind jedoch abgelehnt worden. Als Begründung hiervor wurde angegeben, daß 100 Personen pro Stunde die Straße überqueren müßten. Diese Zahl wurde jedoch nicht erreicht. Hieraus resultierend bot sich nur noch die Möglichkeit eines Brückenbauwerkes an. Die Verantwortung für die Errichtung eines solchen Bauwerkes liegt eindeutig in den Händen des Rates. Er führt weiter aus, daß das Ansinnen der betroffenen Bürger auf verkehrssichernde Maßnahmen an der Robert-Koch-Straße nicht unbillig ist. Es muß an einer Stelle ein sicherer Übergang geschaffen werden. Bisher sind jedoch 7 Jahre vergangen, ohne das etwas Konkretes geschehen ist. Ferner wurde 1 Jahr benötigt, um diese Bürgeranhörung durchzuführen.
Hieran anschließend erläutert Frau Fillies chronologisch den bisherigen Ablauf in dieser Angelegenheit. Sie moniert, daß der Antrag auf verkehrssichernde Maßnahmen des Elternbeirates des DRK-Kinder-gartens Oerlinghausen vom 03. September 1981 bis heute nicht an das Landesstraßenbauamt Bielefeld weitergeleitet worden ist. Herr Potthast klärt Frau Fillies in diesem Zusammenhang dahingehend auf, daß einzig und allein entscheidend ist, wann die Stadt Oerlinghausen einen Antrag auf Errichtung einer Vollampelanlage gestellt hat. Diese Antragstellung erfolgte mit Schreiben vom 31. März 1982. Somit kann nicht die Rede davon sein, daß der Antrag des Elternbeirates vom 03. September 1981 "in den Papierkorb gewandert ist".
Herr Schierenbeck führt aus, daß über den Antrag auf Errichtung eines Brückenbauwerkes noch nicht in den zuständigen Gremien der Stadt Oerlinghausen beraten und beschlossen worden ist. Man wartet jedoch jetzt schon auf eine formelle Ablehnung des Antrages.
Herr Biere jun. verliest seinen am 18. März 1981 gestellten Bürgerantrag, der beinhaltet, den Übergang der Robert-Koch-Straße in Höhe der Göddernstraße durch eine Fußgängerbrücke zu sichern. Er fragt, warum eine entsprechende Untersuchung in dieser Angelegenheit noch nicht eingeleitet worden ist» Herr Potthast erwidert hierauf, daß der Bürgerantrag dem Rat der Stadt Oerlinghausen am 29. April 1981 zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegen hat. Der Antrag ist dann an den Bau- und Planungsausschuß überwiesen worden. Dieser beschloß dann, die Verwaltung zu beauftragen, für die Errichtung einer Fußgängerbrücke eine Kostenermittlung durchzuführen. Somit kann nicht die Rede davon sein, daß auf den Bürgerantrag von Herrn Biere nicht reagiert worden ist. Herr Biere erklärt weiter, daß sich seine Familie hinsichtlich der Freimachung des Sichtdreieckes kompromißbereit gezeigt habe und ein entsprechendes Sichtdreieck geschaffen worden ist.
Hieran anschließend legt Herr Windhager vom Landesstraßenbauamt Bielefeld dar, daß die Kompetenzen hinsichtlich der Errichtung einer Signalanlage klar geregelt sind. Der Oberkreisdirektor des Kreises Lippe ist hierfür zuständig.
Für die Errichtung einer Bedarfslichtzeichenanlage für Fußgänger werde der erforderliche Schwellwert von 100 Personen pro Stunde nicht erreicht. Bei einer Zählung im Mai 1981 wurden pro Stunde zwischen 8 und 11 Fußgänger gezählt. Zu den beiden Unfällen führt Herr Windhager aus, daß sich bei dem ersten Unfall ein Junge von der Hand seiner Mutter losgerissen hat. Bei dem zweiten Unfall wurde eine erwachsene Frau von einem PKW erfaßt. Dieses ereignete sich jedoch nicht am Steinbült. Er gibt weiter bekannt, daß, wenn die Planstraße B voll an die L 751 angeschlossen werden soll, die Freimachung des im Bebauungsplan festgelegten Sichtdreieckes zwingend erforderlich ist. Herr Windhager gibt weiter bekannt, daß sich bis jetzt noch keine Behörde gegen die Errichtung einer Vollampelanlage ausgesprochen hat. Voraussetzung ist jedoch, daß die Freimachung des Sichtdreieckes an der Robert-Koch-Straße / Planstraße B erfolgt. Dann ist die Planstraße B anzuschließen. Erst hiernach ist aufgrund der konkreten Situation zu entscheiden, ob eine Vollampelanlage angebracht ist.
Auf Befragen von Herrn Penassa erklärt Herr Kirchhoff als Vertreter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Lippe, daß er die Anbindung der Planstraße B an die L 751 nicht für eine ideale Lösung hält. Er gibt weiter zu bedenken, daß an den ersten Planungen in dieser Angelegenheit das Straßenverkehrsamt nicht beteiligt worden ist. Er hält den Anschluß auch dann für gefährlich, wenn das Sichtdreieck freigemacht worden ist. Herr Penassa fragt weiter, ob die Planstraße B geschlossen werden kann.
Hierauf wird Von Herrn Windhager erwidert, daß die Planstraße B noch gar nicht offiziell geöffnet ist. Herr Penassa vertritt weiterhin die Auffassung, daß der Anschluß der Planstraße B eine glatte Fehlplanung ist und aufgrund dieser Fehlplanung die Freimachung des Sichtdreieckes gefordert wird. Herr Potthast erwidert hierauf, daß das Haus der Eheleute Biere aufgrund der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes weggeplant worden ist. Durch die Aufnahme des Sichtdreieckes im Bebauungsplan konnte der Bestand des Hauses Biere gesichert werden. Er fragt in diesem Zusammenhang, wo sich eine bessere Lösung anbietet. Frau Biere dagegen bekräftigt die Meinung von Herrn Penassa hinsichtlich der Fehlplanung. Sie führt weiter aus, daß das Sichtdreieck im Bebauungsplan einfach vergessen worden ist, Hierauf wird erwidert, daß der Rat der Stadt Oerlinghausen einen entsprechenden Beitrittsbeschluß zu der Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten Detmold gefaßt hat.
Herr Penassa berichtet weiter, daß es eine Planung gab, die vorsah, die Planstraße B in die Friedrichstraße münden zu lassen. Er schlägt vor, am neuen DRK-Kindergarten einen Wendehammer einzurichten und den Verkehr in Richtung Innenstadt wieder abfließen zu lassen. In diesem Zusammenhang spricht er die Boinaheunfä11e an. Er bekräftigt seinen Eindruck, daß sich der Rat der Stadt Oerlinghausen und die Verwaltung über die Antragsteller lächerlich machen. Sollten sich weitere Unfälle an der Robert-Koch-Straße ereignen, deutet er die Möglichkeit einer Klage gegen die Stadt Oerlinghausen im Rahmen des Verursacherprinzips an.
Ein weiterer Anlieger erläutert den Anwesenden, daß Kinder nicht in der Lage sind, fahrende Autos von parkenden zu unterscheiden. Er vertritt die Auffassung, daß die Interessen der Anwohner hintenan gerückt werden.
Frau Biere spricht sich für den Bau der L 751 neu aus. Sie fragt, wann damit zu rechnen ist, daß die Straße gebaut wird.
Bürgermeister Diekhof führt hierauf aus, daß man in Sachen L 751 neu in eine sehr ernste Phase kommt. Die Verkehrsbelastung der jetzigen L 751 sieht er als mindestens genauso groß an wie bei der B 66. Hinsichtlich der Sicherheit der Fußgänger gibt er bekannt, daß die Stadt Oerlinghausen das Straßenverkehrsamt und die Polizei aufgefordert hat, entsprechende Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Hierauf wird von Herrn Kirchhoff erwidert, daß er die Forderung nach Geschwindigkeitskontrollen an die Kreispolizeibehörde weitergeben wird. Das Straßenverkehrsamt kann der Polizei jedoch keine Anweisungen hinsichtlich solcher Kontrollen erteilen. Herr Potthast wirft hier ein, daß der Oberkreisdirektor des Kreises Lippe seine Zusage gegeben hat, entsprechende Kontroller durchzuführen.
Nach diesen Ausführungen lenkt Herr Biere jun. das Gespräch nochmals auf die Freimachung des Sichtdreieckes und die in diesem Zusammenhang ergangene Ordnungsverfügung der Stadt Oerlinghausen. Er bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, daß die Umsetzung von zehn Bäumen nicht ausreichen soll. Er führt weiter aus, daß die Anlieger moralisch hinter der Familie Biere stehen. Darüber hinaus sind ja weitere Vorschläge wie zum Beispiel Stoppschild und Verkehrsspiegel gemacht worden.
Abschließend führt Herr Penassa aus, daß im Rat ja nur geredet wird. Seines Wissens gibt es Zuschüsse für die Errichtung von verkehrssichernden Maßnahmen in Höhe bis zu 85 % vom Land NW. Er fragt weiter, was der Rat der Stadt Oerlinghausen und die Verwaltung überhaupt zu tun gedenken.
Herr Windhager führt für das Landesstraßenbauamt aus, daß die Fertig Stellung der L 751 neu keine Sicherheit dafür bietet, daß sich die Verkehrsteilnehmer disziplinierter benehmen. Im Hinblick auf die von Herrn Penassa angesprochenen Zuschüsse’ gibt er zu bedenken, daß es sich auch hierbei um Steuergelder handelt. Aus diesem Grund muß die Dringlichkeit des "Oerlinghauser Problems" erst noch geprüft werden.
Herr Kirchhoff kommt nochmals auf die Beampelung der L 751 durch eine Vollampelanlage zu sprechen. Er vertritt die Auffassung, daß der Verkehr auf der jetzigen L 751 zu schnell ist. Alleine durch die Anwesenheit einer Vollampelanlage wird der Kraftfahrer langsamer fahren. Bürgermeister Diekhof gibt jedoch zu bedenken, daß bestimmte Anwohner durch die Installierung einer Ampelanlage zusätzlich belastet werden. Auf die Frage eines Anliegers erklärt Herr Diekhof, daß die Ampelanlage an der Detmolder Straße / Marktstraße Kosten in Höhe von 15.000,- DM verursacht hat. Diese Ampelanlage wurde notwendig, damit den Schulkindern eine sichere Überquerung der Straße ermöglicht wird.
Herr Windhager gibt anschließend den Anwesenden das Ergebnis der vom Landesstraßenbauamt veranlaßten Verkehrszählung bekannt. Hierzu ist festzustellen, daß der Schwellenwert von 100 Personen pro Stunde nicht erreicht wurde. Dagegen ist der Schwellenwert bei Kraftfahrzeugen von 600 pro Stunde überschritten worden. Entsprechende Zählungen wurden am 7. Mai und am 29. September 1981 durchgeführt.
Herr Penassa stellt den anwesenden Ratsmitgliedern die Frage, wie sie sich in dieser Angelegenheit entscheiden werden. Die Frage wird jedoch von Herrn Bürgermeister Diekhof abgewehrt, da die Beantwortung dieser Frage ein unbilliges Verlangen darstelle würde. Für viele Ratsmitglieder ist dieses Gebiet Neuland. Den Ausführungen von Herrn Bürgermeister Diekhof wird heftig widersprochen.
Herr Windhager führt für das Landesstraßenbauamt nochmals zusammenfassend aus, daß die gezählten 16 Fußgänger pro Stunde als Begründung für die Errichtung einer Fußgängersignalanlage nicht ausreichen. Der Fall würde anders liegen, wenn der gesamte Fußgängerverkehr der Robert-Koch-Straße an einer Stelle die Straße überqueren würde. Auf Befragen, ob gelieferte Zahlen über Fußgängerverkehr die Meinung des Landesstraßenbauamtes beeinflussen würde, erklärte Herr Windhager, daß man sich aus verständlichen Gründen lieber auf seine eigenen Zahlen verläßt. Sollte eine eventuelle neue Zählung ein höheres Aufkommen an Fußgängern ergeben, würde dies unter Umständen zu einer Änderung der Stellungnahme des Landesstraßenbauamtes führen. Seitens eines Anliegers wird vorgeschlagen, probeweise eine Fußgängerampel zu errichten. Dieser Vorschlag wird jedoch von Herrn Windhager verworfen, da auch bei einer provisorisch errichteten Fußgängersignalanlage keine ausreichende Sicht auf die Anlage wegen der Kurvigkeit der Robert-Koch-Straße besteht. Damit werde nur eine nicht vorhandene Sicherheit vorgegaukelt. Eine Vollampelanlage dagegen wäre mit einem vorgeschalteten Blinklicht zu versehen.
Herr Soll führt aus, daß in Kürze die B 66 und A 33 ausgebaut werden. Dann wird die L 751 als Zubringer dienen und es ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Diese Tatsache rechtfertigt erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für die betroffenen Anlieger, zumal s.E. die L 751 neu nicht in den nächsten 3 bis 5 Jahren ausgebaut wird. Im selben Zusammenhang führt Herr Penassa aus, daß die Anlieger an der Robert-Koch-Straße "verarscht" worden sind. Kein Gebiet ist so abgeschnitten wie das des Steinbülts. Er empfiehlt der Verwaltung, ihr Ermessen nachzuprüfen.
Frau Fillies vertritt die Auffassung, daß das Landesstraßenbauamt und das Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe nicht mehr die Hauptverantwortlichen sind. Vielmehr sind es jetzt der Rat und die Verwaltung der Stadt Oerlinghausen. Sie bringt nochmals zum Ausdruck, daß die Betroffenen und Anlieger nur einen sicheren Überweg fordern, egal was es ist. Hierauf wird von Herrn Windhager erwidert, daß das Problem darin liegt, einen geeigneten Standort zu finden der den Fußverkehr einigermaßen sammelt.
Herr Schierenbeck führt aus, daß das Problem der betroffenen Anlieger so gelagert ist, daß eine geeignete Abhilfe verlangt und auch gefordert wird. Er appelliert an Rat und Verwaltung, eine klare Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen. Abschließend drückt Bürgermeister Diekhof seine Zufriedenheit über den Verlauf dieser Bürgeranhörung und die daraus gewonnenen. Erkenntnisse aus. Er bringt ferner seine Hoffnung zum Ausdruck, daß die Vertreter vom Regierungspräsdidenten Detmold, Kreis Lippe und Landesstraßenbauamt die heute gewonnenen Eindrücke weitergeben werden.
Er verspricht, daß sich der Rat der Stadt Oerlinghausen noch eingehend mit diesem Problem beschäftigen wird.
Herr Bürgermeister Diekhof schließt die Bürgeranhörung um 22.20 Uhr.
Es folgt die handschriftliche Anwesenheitsliste.