Schuhmacher

Auszug aus der Oerlinghauser Chronik von August Reuter - Handwerk und Handel in der älteren Zeit

 

Nach dem sogenannten siebzigjährigen Privileg der Städte, das 1668 vom Grafen Simon Heinrich auf 45 Jahre erneuert wurde, sollte in Oerlinghausen nur je 1 Schmied, 1 Schuhmacher und Schneider wohnen. Die Innungen in den Lippischen Städten waren scharf darüber aus, ihre Gerechtsame zu wahren; sie wachten streng darüber, daß in den Dörfern sich nicht mehr Handwerker niederließen, als das Privileg anzeigte. So verklagte z.B. im Jahre 1604 das Schusteramt in Lemgo den jungen Köttelbrink in Oerlinghausen wegen des Verkaufs von Fellen und Häuten. Den hiesigen Schuhmachern wurde andererseits von auswärts Konkurrenz gemacht. Im Jahre 1599 klagte Jobst Tölke, daß die Oerlinghauser Schuhmacher einige Schuhe, die ihm der Schuhmacher Clausing aus Bielefeld zur Verwahrung ins Haus gebracht, gewaltsam weggenommen hätten. Derselbe Jobst Clausing wurde zu 3 Gulden Strafe verurteilt, weil er während des Gottesdienstes mit zwei Rick voll Schuhen auf dem Kirchhofe gestanden und dadurch Ärgernis gegeben hatte. Im Jahre 1749 wird der Schuster Ludwig Geldmacher erwähnt.