Umgehungsstraße Oerlinghausen

Zum Entscheidungsprozess und Verfahrensstand

 

1. Die erste Planungsphase: 1962 - 1974

V. I Die Stadt Oerlinghausen wandte sich bereits 1960 an den Landschaftsverband als Baulastträger (vertreten durch das Landesstraßenbauamt, damals mit Sitz Detmold, heute mit Sitz in Bielefeld) mit dem Ziel, die Planung für eine Querverbindung L 751 zwischen den Bundesstraßen B 65 und B 68 mit Verlauf durch Oerlinghausen einzuleiten.

V. I Das Landesstraßenbauamt beauftragte daraufhin den damaligen Herrn Jeß nebenberuflich (d.h. quasi als freier Mitarbeiter) Planungsvorschläge zu erarbeiten, die im November 1962 allen Behörden, die sich als Träger öffentlicher Belange mit Städteplanung und Raumordnung befassen*, in einem interbehördlichen Abstimmungsverfahren vorgelegt wurden.

Dabei kam eine Einigung über ein Konzept zustande, das die Durchschneidung des Menkhausen Bergs enthielt und im folgenden als Variante I (Urtrasse) bezeichnet wird.

Auf der Basis dieses Konzeptes erfolgte in den Jahren bis 1974 die verkehrstechnische und versorgungsmäßige Detail -und Anschlußplanung.

V. II Bis 1971 wurden zwar örtlich Alternativen zur Trassenführung in die Diskussion gebracht, ohne aber eine politische Bedeutung zu erlangen; es handelte sich vorwiegend um innerbehördliche und fachlich bzw. technisch begründete Diskussionen (z.B. Reichow: kreuzungsfreies Konzept).

Allerdings hat die Stadt Oerlinghausen um 1970 eine innere Entlastungsstraße gebaut, die auch vom Landstraßenverkehr genutzt wird und daher den Protest der Anwohner (ca. 150) wegen der damit einhergehenden Lärmbelästigung hervorruft.

Damit wird zugleich die Forderung nach einem Ausbau der Umgehungsstraße auf breiterer Front politisch aktuell. In diesem Zusammenhang werden auch erstmals politisch begründete Anstöße in Richtung auf die Prüfung von Alternativen zur Trassenführung gegeben; z.B. förderte der damalige Bürgermeister Dreckshage die Prüfung von Alternativen, und zwar ohne Ratsbeschluß, wohl aber nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden. In diesem Zusammenhang entstand die Variante II, die 1974 vom Landesstraßenbauamt geprüft und als technisch durchführbar begutachtet wurde; sie sah eine Umgehung des Menkhauser Berges, dafür aber eine Zerschneidung des Schopketals vor.

 

2. Zur politischen Diskussion 1975 - 1977

Dem Rat der Stadt Oerlinghausen lag im November 1975 ein Antrag zur Umgehungsstraße vor; die erneute und von nun an in der Öffentlichkeit kontrovers ausgetragene Debatte über die Umgehungsstraße dürfte u.a. auf die Forderung des Landesstraßenbauamtes zurückzuführen sein, der Rat möge eine erneute Willenskundgebung zu diesem Projekt äußern, da die alten Ratsbeschlüsse zu lange zurücklägen.

Der Ratsherr Blume (CDU) griff dabei die Variante II auf; die FDP forderte in einem Zusatzantrag die Aufhebung des Ratsbeschlusses von 1971, in dem die Anschluß- und Detailplanung zur Urtrasse verabschiedet worden war.

Beide Anträge wurden von der SPD-Mehrheit abgelehnt; dem Landesstraßenbauamt wurde mitgeteilt, daß es bei der alten Trassenführung (Variante I) bleibe.

V. III Blume forderte daraufhin, daß eine Stellungnahme des 1976 erstmals gebildeten Landschaftsbeirates bei der oberen Behörde (RP) eingeholt werde; mit einer Stimme Mehrheit wurde dieser Antrag zwar abgelehnt, jedoch wurde der Landschaftsbeirat von sich aus aktiv und brachte im Mai 1976 eine Variante III in die Diskussion ein.

Dieser Planungsvorschlag ging von der Zielsetzung aus, eine Durchschneidung des Menkhauser Bergs ebenso zu vermeiden, wie eine Durchschneidung des Schopketals; er sah folglich eine Umgehung des Menkhauser Bergs durch eine Trassenführung vor, die unter teilweiser Nutzung der inneren Entlastungsstraße in näherer Entfernung an der Bebauung vorbeiführte.

(Später modifizierte er diesen Vorschlag zur sog. "kleinen Tunnellösung").

Dieser auch von PRO GRÜN unterstützte Vorschlag stieß auf den Protest der Anlieger der inneren Umgehungsstraße; einer Unterschriftensammlung für die Alternative III wurde eine solche gegen die Alternative III entgegengesetzt.

In dieser Situation gab das Landesstraßenbauamt im Dezember 1976 ein Verkehrsgutachten in Auftrag, das die Notwendigkeit einer Umgehungsstraße untersuchen sollte**; Grundlagen der Untersuchung wurden aufgrund eines zwischen der Stadt Oerlinghausen und dem Landesstraßenbauamtes ausgehandelten Verwaltungsauftrages die Varianten I (Urtrasse) und III (stadtnahe Führung).

 

3. Die politische Entscheidung 1977

Das Verkehrsgutachten untersuchte 3 Planungsfälle (sh. Dia-Vorführung):

-           der Fall 1 entsprach der Variante III (stadtnahe Trassenführung) - der Fall 2 entsprach der Variante I (Urtrasse)

-           der Fall 3 nutzte parallel zur Trassenführung nach Variante

I die innere Entlastungsstraße teilweise (Kompromiß zwischen Varianten I und III).

Es kam zum Schluß, daß die Urtrasse den meisten Verkehr ableite.

Die Stellungnahmen der Parteien lauteten wie folgt:

-           die SPD sprach sich für eine Kombination der Falle 2 und 3 aus, welche die Anbindung der Urtrasse (Variante I) sowohl an den Hell weg als auch an den Stukenbrocker Weg vorsah.

Sie sprach sich nochmals nachdrücklich gegen die Variante III aus.

-           Die FDP lehnte gleichfalls die Variante III ab, unterbreitete aber einen eigenen Vorschlag.

-           die CDU warf die Frage einer Untertunnelung auf und regte die weitere Prüfung der Vorschläge der FDP und des Landschaftsbeirates an.

Am 17.10.1977 stellte der Rat mit 25:2 Stimmen die Notwendigkeit einer Umgehungsstraße fest, die hinsichtlich der Rechtswirksamkeit des Ratsbeschlusses vom Landschaftsbeirat und zwei Ratsherren der CDU allerdings bestritten wurde. Danach wurde der Landschaftsbeirat vom RP gehört. Er lehnte die große Tunnellösung zwar nicht schlangweg ab, votierte aber nachdrücklich für die "kleine Tunnellösung" (Variante III mit Tunnel).

4. Die Situation heute

4.1.      Derzeit läuft aufgrund des Ratsbeschlusses das erneut interbehördliche Vorabstimmungsverfahren. Aufgrund der Behördenabstimmung, kann ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, in dem betroffene Bürger Einwände erheben können. Die Planfeststellungsbehörde wird dann im nächsten Schritt Plan und Einwände prüfen und einen Planfeststellungsbeschluß treffen. Dagegen können nur unmittelbar betroffene Einzelbürgen ein Rechtsmittelverfahren einleiten.

Inzwischen ist eine Modifizierung der beschlossenen Variante im Gespräch, die deren Verlauf beibehält, aber statt einer Durchschneidung des Menkhauser Bergs eine Tunnellösung vorsieht.

4.2.      Anlage 1 Stellungnahme von Pro Grün zum aktuellen Stand

5.         Anlage 2 Stellungnahme des Leiters des Landesstraßenbauamtes

Herrn Landesbaudirektor Hansjosef Schliesing, zur Rolle seiner Institution beim Planungsverfahren "Umgehungsstraße"

*          (vor allem: Regierungspräsident, Kreis Lippe, Stadt Oerlinghausen, Landwirtschaftskammer, Amt für Flurbereinigung, Amt für Wasserwirtschaft, umliegende Gemeinden, andere Versorgungsträger wie Stadtwerke, Bundespost, Bundesbahn usw.)

** (sh. Anlage, 2. Stellungnahme Schliesing)