Furchtbare Juristen fällten über 80 000 Todesurteile in der NS-Zeit
Dr. Ingo Müller referierte über die Justiz im Dritten Reich - Die Fachschaft Jura lockte rund 400 Zuhörer in die Universität
Bielefeld (mr). Die Rolle der Justiz im Dritten Reich bleibt für Jurastudierende ein heißes Thema: Rund 400 Besucher kamen In die Universität, um den Vortrag von Dr. Ingo Müller (Foto) über „Furchtbare Juristen“ zu hören. Der Wissenschaftler belegte anhand von zahlreichen Urteilen, wie Richter in der NS-Zeit die Gesetze „schöpferisch" Im Sinne der Nationalsozialisten auslegten und massenhaft junge Menschen und Widerstandskämpfer auf das Schafott schickten. „In den 12 Jahren fällten die Nazirichter rund 80 000 Todesurteile", schätzte der Historiker und Jurist Müller, der auf Einladung der Fachschaft Jura sprach.
Bereits in der Weimarer Republik sei die Justiz von reaktionären Kräften geprägt gewesen, die schon früh für die Nazis Partei ergriffen: Rechte Gewalttäter wurden nicht verurteilt, die Mörder von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht begünstigt, Zeugenaussagen manipuliert. Seine Sympathie für die NSDAP habe das Bayerische Volksgericht im Prozeß gegen Adolf Hitler 1924 gezeigt. Den Tätern unterstellte es damals mildernde Umstände. Da sie in Sorge um das Vaterland gehandelt hätten, kamen sie mit der Mindeststrafe von fünf Jahren davon. Hitler stellten sie sofort in Aussicht, daß 4 ½ Jahre zur Bewährung ausgesetzt würden. „Dies war eindeutig rechtswidrig, da Hitler bereits auf Bewährung auf freiem Fuß war“, betonte Müller.
Es sei also kein Wunder gewesen, daß die Nationalsozialisten mit dieser Rechtsprechung sehr zufrieden waren. Nach der Machtergreifung hätten sie deshalb keinen der führenden Juristen ausgetauscht, auch fast alle Richter seien im Amt geblieben. Bei der „schöpferischen Auslegung“ der Nürnberger Rassegesetze hätten sich die Gerichte, so Müller, einmal mehr als Erfüllungsgehilfen der braunen Machthaber erwiesen. Der 2. Strafsenat des Reichsgerichtes entschied 1937, daß Rassenschande (also außerehelicher Geschlechtsverkehr mit Nichtariern) auch dann begangen werden könne, wenn sich die Partner nicht berühren.
Insbesondere verwies Müller auf das Wüten der Sondergerichte während des Krieges. „Durch die Interpretation dieser Gerichte, deren Urteile sofort rechtskräftig waren, brachte schon ein Zweifel am Endsieg Menschen aufs Schafott", erklärte der Bremer Jurist und Historiker.
Nach dem Zweiten Weltkrieg seien die Alliierten an der Aufgabe gescheitert, nur noch „nicht belastete" Juristen einzustellen. In Bremen hätten sie nur zwei gefunden. So seien schließlich alle eingestellt worden, die das Entnazifizierungsverfahren durchliefen. Dies habe dazu geführt, daß 1948/49 in den Ämter Richter und Beamte saßen, die zu 80 Prozent Mitglieder der NSDAP gewesen seien. Auch nach dem Krieg habe sich die Justiz von den Unrechtsurteilen kaum distanziert, betonte Müller. Dies sei besonders deutlich geworden als der Bundesgerichtshof 1950 seine Arbeit aufnahm. In einer Feierstunde sagte der damalige Justizminister: „Mein Wunsch ist, daß auch im Bundesgerichtshof der Geist des Reichsgerichts wehen möge.“