Protokollbuch-Auszug
Oerlinghausen, 03. Jul. 1874
Oerlinghausen, den 3. Juli 1874.
In dem für heute anberaumten Termin behufs Verkauf der Oerlinghauser Sandrube hat der Vorstand festgestellt
1. Die Größe des Bruchs wird nicht garantiert.
2. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, bis sich sämtliche Betheiligten, so die Deputierten, die Dorfschaft, eventuell die hochfürstliche Regierung, die Zustimmung zu der Veräußerung gegeben haben.
3. Bei der Übergabe muß die Zahlung erfolgen, der Höchstbietende haftet bis dahin mit seinen beweglichen und unbeweglichen Vermögen.
Nach Verlesung des Vorstehenden hat von den beiden Anwesenden Concurenten Carl Reuter hier und Steinhauermeister F. Lander zu Wistinghausen der letztere Thaler hundertzwanzig geboten und als Meistbietender den Zuschlag unter ober angeführten Bedingungen erhalten.
A. Meyer
H. Freitag
Steinhauermeister F. Lander erklärte sich mit dem Inhalte des Vorstehenden einverstanden und Zeugniß dessen ist dasselbe von ihm hiermit unterschrieben.
F. Lander
Das Gebot des Lander ist zurückgewiesen und 2ter Termin auf Donnerstag den 9. Juli Nachmittags 6 Uhr festgesetzt.
H. Fr.