Landvogt Johann Bracht
Von August Reuter
Am 24. Okt. 1648 wurde in Münster und Osnabrück der Westfälische Friede verkündet. Wie atmeten die Menschen auf! Nun sollte endlich das Blutvergießen, das Rauben und Morden der letzten 30 Jahre ein Ende haben. Aber die Menschen hatten zu viel Drangsale erlitten; sie konnten noch nicht glauben, daß Paul Gerhard recht haben sollte, wenn er sang: „Gott Lob, nun ist erschollen, das edle Fried- und Freudenwort, daß nunmehr ruhen sollen, die Spieß und Schwerter und ihr Mord.” Sie ruhten auch noch nicht, die Spieße und Schwerter; denn Tausende der sattsam bekannten Marodeure durchzogen noch raubend und mordend die deutschen Lande. Auch bei Oerlinghausen, in den Bergen und in der nahen Senne, tauchten immer wieder entlassene Soldaten und Marodebrüder auf, die die friedliebenden Menschen bedrohten und sie sobald nicht zum Genuß des Friedens kommen ließen.
Da wurde es als eine Erlösung betrachtet, als im Sommer des Jahres 1650 eine stolze Kavalkade in den Hof der alten Oerlinghauser Vogtei einritt, an ihrer Spitze der 40-jährige Feldhauptmann Johann Henrich Bracht, begleitet von stark bewaffneten Wachtmeistern, Reitern und Knechten und gefolgt von einer stattlichen Kalesche und mehreren hochbepackten Troßwagen. Auf dem Hofe sah es nicht zum Besten aus. Die Stiefel versanken bis zum Enkel im Dreck und stinkige Pfützen behinderten das Gehen.
Als Bohlen herbeigeschafft waren, konnten die Damen die Kalesche verlassen und ohne Gefahr die Pfützen bis zur Tür des Hauses überqueren. Ihr Einzug in die neue Wohnstätte in Oerlinghausen wurde von einigen Neugierigen beobachtet, die besonders die kostbaren Kleider der Frauen bewunderten und außerdem auch die vielen Ballen und Truhen, die nun von den Wagen ins Haus gebracht wurden.
Pastor Johann Martheus, der seit 15 Jahren in Oerlinghausen sein Amt verwaltete und, wie er dem hohen Konsistorio berichtete, im Krieg „viel Hunger und Durst und von Räubern viel Schläge” erlitten hatte, kam aus dem nahen Pfarrhaus herüber, um Bracht zu begrüßen. Die beiden fast gleichaltrigen Männer fanden vom ersten Augenblick an Gefallen aneinander. Diese Freundschaft hielt bis zum Tode Brachts an. Der Einfluß, den der aufgeklärte und ruhigabwägende Bracht auf Martheus ausübte, bewirkte u. a., daß die zu jener Zeit in Lemgo tobenden Hexenprozesse nicht auf das Amt Oerlinghausen Übergriffen. Der Pfarrer drückte seine Freude über das Eintreffen der neuen Bewohner aus, als er erfuhr, daß Bracht nach hier beordert war, um in der Vogtei Oerlinghausen nach dem Rechten zu sehen und die Gegend von Wegelagerern zu säubern.
Bracht ergriff gleich mit kräftiger Hand die Zügel. Er war aus dem Kriege nicht ohne Vermögen zurückgekehrt, und seine Frau, eine Tochter des Oberstleutnants Witten auf Schloß Vahrenholz, haue eine bedeutende Mitgift in die Ehe gebracht. Es dauerte nicht lange, und der Graf zur Lippe ernannte Bracht zum Vogt der Vogtei Oerlinghausen, und später verlieh er ihm den Titel „Landvogt”.
Als erstes bemerkenswertes Werk begann Bracht mit dem Bau eines neuen Wohnhauses in unmittelbarer Nähe des alten, längst baufälligen Vogteigebäudes. Das neue Haus war ein großer Steinbau mit dicken Wänden und Pfeilern. Im Erdgeschoß lagen die Amtszimmer, ein kleiner Saal und die Wirtschaftsräume. Rings um die Diele lief ein Altan, von dem aus man die zahlreichen Wohn- und Gästezimmer des ersten Stocks erreichte. Im hohen Dachgeschoß lagen Vorratsräume und Kammern. Das Haus gehörte damals zu den größten des Lipperlandes, und es ist nicht verwunderlich, daß es allgemein „das Schloß” hieß. Leider ist das Bracht’sche Schloß 1901 ein Raub der Flammen geworden. Von seinem räumlichen Umfang zeugt die Tatsache, daß vor dem Brand 11 Familien darin wohnten.
Als das Schloß fertig war, begann Bracht mit dem Bau von Stallungen und anderen Wirtschaftsgebäuden. Dadurch kamen die arm gewordenen Handwerker wieder zu Arbeit und Brot. Als diese Bauten beendet und die Hauptverkehrswege ausgebessert waren, unterstützte Bracht die Handwerker mit Geld zwecks Ausbesserung ihrer eigenen baufälligen Häuser und für Neubauten an der jetzigen Tönsbergstraße. Er sorgte dann später für Arbeit, indem er zur Anschaffung von Webstühlen die Hand reichte und einige Händler dazu verpflichtete, die von den Hauswebern verfertigte Leinwand aufzukaufen. So kam Handel und Wandel in den vorher stillen und armen Ort, und der einzige Krug des früheren Vogts Barkhausen (jetzt Hauptstraße 53) genügte bald nicht mehr; deshalb schritt Bracht im Jahre 1665 zum Bau eines eigenen Kruges, für den er einen tüchtigen Pächter fand. Es ist das Gebäude, das leider 1950 abgerissen wurde. Über dem Hauseingang des Kruges standen in dem breiten Balken die Worte:
„Johan Bracht und Christine Elisabeth Witten haben dieses Haus lassen bauwen. Allen die uns kennen gebe Gott doppelt was sie uns gönnen.”
Was hat dieser alte Krug nicht alles gesehen! Im Jahre 1675 zog vom Westen her ein neues Unwetter über Oerlinghausen und das ganze Lipperland heran. Der kriegerische Bischof Bernard von Galen rückte mit 8 Regimentern auf seinem Zuge gegen Bremen durch unser Land und hielt es längere Zeit besetzt. Das bedeutete für Oerlinghausen eine Wiederholung der Schrecken des 30-jährigen Krieges.
7 Regimenter lagerten in und um Oerlinghausen. Die Soldaten nahmen mehrere Bewohner als Geiseln fest und plünderten dann die Häuser aus. Die jungen Leute flüchteten in die Wälder, um einer zwangsweisen Rekrutierung zu entgehen. Mißhandlungen der Frauen und Greise waren an der Tagesordnung. Das dauerte 7 lange Wochen. In den beiden Krügen fanden tolle Gelage statt, die Soldaten würfelten dort um den Besitz des gestohlenen Gutes. Endlich zog das Galen’sche Heer weiter nach Norden, rauchende Trümmer und verzweifelte Menschen zurücklassend.
Das furchtbare Schicksal des Dorfes Oerlinghausen ging besonders dem Landvogt Johann Bracht zu Herzen. Er, der immer kräftig zugepackt, der immer geholfen hatte, mußte nun im Alter erleben, daß so vieles zerstört war, was er aufgebaut hatte. 2 Jahre nach der Galen’schen Invasion starb er. Johann Bracht kaufte auch ein Gut mit einer Mühle im nahen Kachtenhausen. Die Mühle ist heute im Besitz des Müllers Beckmann, während das schöne Bracht’sche Wohnhaus in Kachtenhausen im Jahre 1927 leider abgebrochen worden ist. Es war ein hochgiebliger Fachwerkbau mit stärksten Eichenständern und Balken. Der Torbalken trug die Inschrift:
„Missgunst kann mich nicht schaden was Gott wil mus doch gerathen“.
Daneben sah man das Bracht’sche Wappen, das in der oberen Hälfte ein Herz und in der unteren drei Sterne zeigt.
Der Torbogen des anderen Gebäudes in Kachtenhausen enthält die Inschrift:
„Si Deus Pro nobis Quis contra nos”
Aus der Zeichnung ist zu entnehmen, daß sie mit dem Wappen der Grafen zur Lippe (Grafen von Schwalenberg und Sternberg) Ähnlichkeit haben. Danach scheint sich Bracht dies Wappen erst in Lippe zugelegt und dabei das Wappen seines Gönners, des Grafen Hermann Adolf, als Vorbild gewählt zu haben. Nach dem Letzteren hat er ja auch seinen Sohn genannt. Einzigartig ist das Witten‘sche Wappen, die drei ineinander verschlungenen Fische.
Nach Johann Brachts Tode wurde sein einziger Sohn, Hermann Adolf Bracht, sein Nachfolger als Vogt und erhielt gleichfalls den Titel Landvogt verliehen. Johann Bracht hatte seinem Sohne eine für damalige Zeit sehr gute Erziehung angedeihen lassen. Hermann Adolf Bracht muß als ein weitgereister und gebildeter Mann angesprochen werden, zu dem die Oerlinghauser als einem hohen Herrn emporsahen. 1678 heiratete er Elisabeth Ernestine von Zütterich, eine Tochter des Drosten Jakob Henrich v. Z. in Schwalenberg. Seine Frau schenkte ihm in 40-jähriger Ehe 10 Kinder. Beim Grafen Simon Henrich zur Lippe (1649 bis 1697) stand Bracht in hoher Gunst. Er kam oft mit großem Gefolge nach Oerlinghausen. Platz genug für solche herrschaftlichen Besuche war ja in dem großen Schloße mit seinen Nebengebäuden an Stallungen und dergl. reichlich vorhanden.
Auch der Nachfolger des Grafen Simon Henrich, der Graf Friedrich Adolf zur Lippe, war unserm Bracht anfangs sehr gewogen. Er kam jährlich in großer Gesellschaft mit zahlreichen Dienerschaften nach Oerlinghausen, um Bracht zu besuchen und in den nahen Waldungen zu jagen. Das gab dann ein lautes Leben und Treiben im Dorfe und besonders auf dem großen Hofe. Jagdhörner ertönten und mischten sich in das Kläffen der Hundemeute. Prächtige Karossen fuhren unter dem Hallo der Kutscher durch die nicht gepflasterten, holprigen Straßen. Es ging hoch her bei diesen Besuchen, und der Konsum an Speisen und Wein nahm für uns heutige unverständliche Formen an. Friedrich Adolf (1696-1718) war derjenige Graf zur Lippe, der das üppige Leben des französischen Hofes nachahmte und in seiner Prachtliebe die großen Prunkanlagen der Inselwiese und des Büchenberges bei Detmold ausführen ließ, Gewaltige Summen sind damals am Detmolder Hof verschwendet worden. Ständig war Ebbe in der Hofkasse, und die Kammer hatte keine anderen Sorgen, als Geld aus dem Lande zu ziehen, um das Luxusbedürfnis des Grafen zu befriedigen.
Bracht züchtete für die häufigen gräflichen Besuche „Kalekuttische Hähne”, d. h. Puter, und setzte Weinbergschnecken in der Lander aus. Aus seinem Haushaltsverzeichnis geht hervor, daß er ein reiches Silbergeschirr, viele Betten und anderes Mobiliar besaß. Sogar ein Clavichordium und eine Violgamba, dazumal seltene Musikinstrumente, werden in dem Verzeichnis aufgeführt. Für seine Kinder hielt er einen Hauslehrer. Er drängte 1712 auf Abnahme seiner Rechnungen, die ihm die Kammer seit 1701, also seit 11 Jahren, nicht abgenommen hatte, und er behauptete, an die Kammer eine Forderung von 3 900 Thalern zu haben. Da drehte die Kammer den Spießern und erklärte, daß Bracht mit einer erheblichen Summe im Rückstande sei.
Sofort wurde Bracht durch gräfliche Beamte verhaftet und in Arrest gesetzt. Sein gesamtes Vermögen, seine Briefschaften und Schuldscheine wurden beschlagnahmt, seine Frau und die unmündigen Kinder von Haus und Hof vertrieben und die Möbel an den Meistbietenden verschleudert. Seine Oerlinghauser Be-sitzungen erstand der Sekretär Charles Bassetouche, ein Franzose, der sich am Hofe in Detmold herumtrieb. Während dessen hielt man Bracht fast ein Jahr lang in Arrest. Als man ihm alle Habe genommen hatte, verlangte man von ihm, daß er Urfehde schwören sollte, d. h. er sollte sich verpflichten, nichts gegen das Verfahren der Kammer oder den Grafen zu unternehmen. Nach langen Qualen unterschrieb er endlich alles, was man verlangte, nur um freizukommen.
Nach seiner Entlassung fand er in Paderborn, wohin seine Frau sich schon vorher zurückgezogen hatte, ein kümmerliches Unterkommen. Ehemals ein reicher Mann, war Bracht jetzt dank der „landesväterlichen Fürsorge” des Grafen und seiner Räte zum Bettler geworden.
Als sich Bracht in Paderborn in Sicherheit gebracht hatte, wandte er sich im März 1713 an das Reichskammergericht in Wetzlar, bat um Bewilligung des Armenrechts und um freies Geleit und schließlich um die Verfügung, daß ihm die weggenommenen Güter zurückgegeben würden. Das Reichskammergericht entschied verhältnismäßig schnell. Im Oktober 1713 brachte ein Bote des Gerichts ein Urteil nach Detmold, über das der fröhliche Graf sicher keine Freude empfunden haben wird, denn es stand darin u. a. zu lesen:
„Hierumb so gebieten wir dir obgemelten Grafen aus röm. Kaiserlicher Macht….. daß du alle weggenommenen Güther und Mobilien -nichts davon ausgenommen- sambt Rechnungen, Quittungen, Obligationen und andere Briefschaften, sie mögen Nahmen haben wie sie wollen, sogleich dem Kläger restituirest und herausgibst. Sodann befehlen wir dir gedachtem Grafen hiermit gnädigst, daß du weder selbst, noch durch andere dich an klagendem Bracht noch an den Seinigen ferner vergreifest, ihn auch nicht incarcerirest oder molestirest, sondern sie an Leib, Leben, Ehr und Gütern ohngekränket und ohnbekümmert lassest, als lieb dir seyn mag, unsere und des heyligen Reiches Ungnade zu vermeiden”.
Das war deutlich. Und doch verstand es der Graf den Prozeß 4 Jahre lang hinzuziehen. Im Jahre 1717 bestätigte das Reichskammergericht das erste Urteil. Es forderte den Grafen erneut auf, Bracht seine Güter zurückzugeben und bestimmte, daß zwei Kommissare die Rechnungen nachprüfen sollten. Wieder wurde die Sache verzogen. Am 13. Juli 1718 starb Graf Friedrich Adolf zur Lippe. Nun endlich, im November 1718, 6 Jahre nach dem gewaltsamen Vorgehen der Kammer, wurden Bracht die Oerlinghauser und Kachtenhauser Besitzungen wieder übergeben. — Aber in welchem Zustande! Die Gebäude waren vernachlässigt, die Dächer zerstört, das Inventar verschleppt. Sein wertvolles Silbergeschirr hatte der Kammerdirektor Schröder im Besitz. Bracht selber war ein gebrochener Mann. Seine Frau war gestorben, seine Häuslichkeit vernichtet. Jahrzehntelang zog sich der Prozeß noch hin. Man stritt sich um die Summen, die Bracht und die Kammer sich gegenseitig schuldeten. Die letzten Akten stammen aus den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts. Zu einer Entscheidung ist der Prozeß nicht gediehen!
Bracht starb Ende des Jahres 1722 und seine 10 Kinder hatten sich in die Hinterlassenschaft zu teilen. Die Oerlinghauser Besitzungen übernahm 1732 Brachts Sohn Rudolf Simon Henrich, nachdem sie vorher größtenteils verpachtet gewesen waren. Wegen der Erbteilung mußten Kapitalien aufgenommen werden, und dies mag die Ursache dafür gewesen sein, daß es zum Konkurs kam und daß die Güter im Jahre 1752 öffentlich versteigen wurden. 7 Personen erstanden den ganzen Besitz für 4 000 Taler und zerlegten ihn in sieben möglichst gleiche Teile. Heute, nach 200 Jahren, hat von diesen sieben Käufern, bzw. deren Familien oder leiblichen Nachkommen, niemand mehr ein Stück des damals erworbenen Landes in Besitz. So schnell wechseln die Besitzer!