Die SA als Hilfspolizei

 

Die nächste für die Bevölkerung sichtbare Maßnahme des 3. Reiches in Oerlinghausen war die Ernennung von SA-Leuten zu Hilfspolizisten. Dies erfolgte hier nach dem 16.3.33. An diesem Tage hatte die lippische Landesregierung die zwei Oerlinghauser NS-Stadträte mit der Polizeigewalt betraut. Diese SA-Hilfspolizisten verwalteten nun bis Sommer 33 ca 8-10 Oerlinghauser Bürger. Dabei ging es oft sehr brutal zu, wie wir von einem Augenzeugen erfahren haben. Der reguläre Oerlinghauser Polizist soll dabei aber das Schlimmste verhindert haben. Die verhafteten wurden dann jeweils ca. 6 Wochen ohne Gerichtsverhandlung im Feuerwehrhaus arretiert, und nur unter schweren Auflagen wieder entlassen.

Ein besonders undurchsichtiger Fall war der des staatenlosen Schuhmachers Johann S. Sein Schicksal sei hier als Beispiel aufgeführt. S. war Mitglied der KPD gewesen und wurde 1933 mehrmals verhaftet. Als Begründung wurde angegeben:

„Der Schumacher Johann S. ist heute in Schutzhaft genommen worden. Er hat sich übler Hetze im Sinne der kommunistischen Partei zu Schulde kommen lassen."

S. wurde also verhaftet, weil er Wahlkampf für die KPD betrieben hatte. Nachdem S. dann mehrmals „verschärft" verhört worden war wurde er dann unter der Bedingung entlassen, sich politisch in Zukunft nicht mehr zu betätigen. Wie er waren fast alle Verhafteten Mitglieder oder Sympathisanten der SPD oder der KPD.