38 Jahre unermüdliches Ringen um städtische Rechte
Manfred Suska
Als der Dorfsgemeinde Oerlinghausen durch Gesetz vom 27. April 1926 endlich die Stadtrechte verliehen wurden, lag ein 38 Jahre währender Verwaltungskampf, zunächst mit der Fürstlich Lippischen Regierung und dann mit der Regierung des Freistaates Lippe, hinter den Vertretern der Oerlinghauser Bürgerschaft.
Noch im vorigen Jahrhundert, im Jahre 1888, stellte der damalige Ortsvorstand von Oerlinghausen den ersten Antrag auf Verleihung städtischer Rechte. Zu diesem, für die Gemeinde bedeutsamen Schritt, hatten 16 maßgebliche Bürger des Ortes in einer Bittschrift aufgefordert. Sie erklärten mit Unterschrift, der Ortsvorstand möge „geeignete Schritte” unternehmen, „um dem Orte Oerlinghausen städtische Verfassung zu verschaffen”.
Dieser Resolution lag die Unzufriedenheit der Oerlinghauser Bürger mit ihrer Zugehörigkeit zur gleichnamigen Amtsgemeinde zugrunde. Oerlinghausen war zu dieser Zeit ein aufstrebender Industrieort mit ungefähr 2000 Einwohnern, hatte aber im Amtsgemeinderat, dem Parlament des Amtes, nur einen Sitz und eine Stimme. Jede kleine Bauerschaft, ein einzelner Rittergutsbesitzer oder Domänenpächter hatte das gleiche Stimmrecht. Entsprechend der Struktur des Amtes, das vorwiegend aus Bauernschaften bestand, war auch die Zusammensetzung des Amtsgemeinderates, und die Belange des aufstrebenden Industrieortes am Tönsberg kamen häufig zu kurz.
Ein weiterer Grund für das Streben nach Selbständigkeit war die Tatsache, daß im Jahre 1879 die Verwaltung der Amtsgemeinde im Zuge einer Verwaltungsreform von Oerlinghausen abgezogen und an das Fürstliche Verwaltungsamt nach Schötmar verlegt worden war. Die Erledigung von Behördenangelegenheiten war damit für die Oerlinghauser beschwerlicher und teurer geworden.
Zu größeren Unstimmigkeiten im Amtsgemeinderat kam es, als im Jahre 1888 der Ortsgemeinde Oerlinghausen die Zuschüsse verweigert wurden, die sie jährlich zur Ausbesserung ihrer Straßen bekommen hatte. In diesem Jahr hatte der damalige Ortsvorsteher Freitag 317 Mark und 50 Pfennige als Zuschuß für die Pflasterung eines Straßenabschnitts am Ortseingang beantragt, doch der Amtsgemeinderat lehnte den Antrag ab. Als auch die zur Unterstützung angerufene Regierung in Detmold den Oerlinghausern nur moralischen Beistand geben konnte, und ein nochmaliger Antrag wieder abgelehnt wurde, waren die Oerlinghauser Bürger derart enttäuscht, daß sie ihre Zugehörigkeit zur Amtsgemeinde nicht länger aufrecht erhalten wollten. Sie trachteten nach Selbständigkeit, der Wiedergewinnung verlorener Verwaltungsrechte und vor allem der Verbesserung der finanziellen Situation.
So berief man im Jahre 1888 eine Dorfversammlung ein, in der einstimmig beschlossen wurde, aus dem Amtsgemeindeverband auszutreten, und die Fürstl. Regierung um die Verleihung städtischer Rechte zu bitten. Der Antrag wurde unverzüglich gestellt, doch die Regierung lehnte ebenso zügig ab. Als Begründung gab sie an, daß zur Verleihung der Stadtrechte erst einmal eine Reihe verschiedener Gesetze geändert werden müsse. Außerdem sei „bekanntlich die Organisation (der) Kommunalverwaltung noch im Fluß begriffen.” Man vermöge daher „aus diesem und einigen anderen Gründen den Antrag des Gemeindevorstandes bei Fürstlichem Kabinetts-Ministerium nicht zu befürworten.”
Was mit „einigen anderen Gründen” gemeint war, geht aus einem späteren Schreiben hervor, welches die Regierung zum Verwaltungsamt Schötmar schickte. Hierin gab sie als weiteren Grund für ihre ablehnende Haltung an, daß bei Berücksichtigung des Oerlinghauser Wunsches „viele andere Orte, wie Schötmar, Bösingfeld, Brake, Schlangen, Varenholz usw ., mit dem gleichen Antrag kommen werden.” In Oerlinghausen faßte man sich zunächst erst einmal in Geduld und wartete die kommunale Neuordnung ab.
Diese ließ allerdings lange auf sich warten. Sie trat erst 1928 in Kraft, und so war es verständlich, daß der Oerlinghauser Ortsvorstand bei der Regierung neue Vorstöße unternahm.
Nach drei weiteren Anträgen des Ortsvorstandes, zu denen dieser immer wieder durch Resolutionen zahlreicher Oerlinghauser Bürger aufgefordert wurde, endeten zunächst die Bemühungen um Verleihung der Stadtrechte, weil die Regierung beständig mit Hinweis auf ihr erstes Schreiben ablehnte.
Das war um die Jahrhundertwende. Aus den folgenden Jahren bis zum Ende des ersten Weltkrieges liegen im Archiv keine diesbezüglichen Unterlagen vor. Als dann aber Fürst Leopold IV. abdankte, und sich der Freistaat Lippe konstituierte, sahen die Oerlinghauser Bürger für die Erfüllung ihres langgehegten Wunsches eine neue Chance.
Wenig später, nach Amtsantritt des Landespräsidiums, machte der neue Oerlinghauser Ortsvorsteher Aug. Reuter die erste Eingabe mit einer ausführlichen Begründung. In dieser wurde zunächst die Wirtschaftskraft des Ortes vorgestellt: „Es befinden sich in Oerlinghausen eine Leinenweberei, 2 Wäschefabriken, 1 Zementfabrik, 10 Zigarrenfabriken, 5 Möbelfabriken, 1 Marmeladenfabrik, 2 Holzgroßhandlungen, 1 Eisengroßhandlung, 2 Verkaufsstellen des lipp. Consumvereins, 63 sonstige offene Verkaufsstellen, 13 Gastwirtschaften usw.” Dann verglich man Oerlinghausen bezüglich des Steinkohleverbrauchs, der vorhandenen Fernsprechanschlüsse, der Intensität der Postbenutzung usw. auch mit anderen lippischen Kleinstädten und stellte zusammenfassend fest: „Aus alledem dürfte zur Genüge hervorgehen, daß Oerlinghausen, was Handel und Industrie anbetrifft, die Städte Barntrup, Blomberg und Horn übertrifft” und, „daß ein Ort wie Oerlinghausen nicht mehr in den Rahmen einer Dorfgemeinde paßt.” Die letzten Sätze des Antrags lauteten: „Vom Landespräsidium erbitten wir die Unterstützung unserer Aufgaben. Wir schließen deshalb... mit dem Wunsche: Das Landespräsidium möge Oerlinghausen städtische Rechte verleihen.” Aber auch der neue Freistaat hatte zunächst Bedenken und verwies, wie vorher die Fürstl. Regierung, auf die bevorstehende neue Gemeindeverfassungsreform und lehnte den Antrag ab. Das Landespräsidium gestand allerdings dem Gemeindevorstand zu, „seinen Antrag zu gegebener Zeil zu wiederholen.”
In der lippischen Politik wurde zu diesem Zeitpunkt nicht nur die neue Gemeindeverfassung, sondern auch ein eventueller Anschluß des Freistaates Lippe an Preußen diskutiert. Vor allem der letzte Punkt bereitete den Oerlinghausern Sorge und brachte sie unter Zeitdruck. Würde nämlich der Anschluß Lippes an Preußen tatsächlich erfolgen, so vermuteten sie, wäre die Regierung in Berlin für ihre Wünsche zuständig, und das stimmte sie nicht gerade hoffnungsvoll. Unter diesen Gesichtspunkten stellten sie schon ein halbes Jahr später einen neuen Antrag, in dem es hieß: „Wenn wir die städtischen Rechte nicht jetzt erreichen, bevor die Verschmelzung mit Preußen vollzogen ist, dann können wir unsern Wunsch für eine lange Reihe von Jahren begraben.” Schon 8 Tage später kam der ablehnende Bescheid mit der gleichen Begründung wie zuvor.
Sicherlich bemühte sich auch in den weiteren Jahren der Oerlinghauser Ortsvorstand, das Eisen warm zu halten. Auch auf der Ebene der Parteien wurden Vorstöße unternommen, wie ein Brief in dieser Angelegenheit an den „Werten Genossen Drake” zeigt. Zu dieser Zeit mußten dann auch erste, positive aber noch inoffizielle Signale in Oerlinghausen eingetroffen sein denn der Lippische Landtag einschließlich dem Landespräsidium wurde 1925 zu einem offiziellen Besuch nach Oerlinghausen eingeladen. Beide Institutionen folgten geschlossen dieser Einladung. In einem ganzseitigen Pressebericht über diesen Besuch hieß es, daß in der Gemeinde am Tönsberg „in einer beneidenswert schönen Landschaftslage, ein außerordentlich reges Wirtschaftsleben blüht, in dem der starke Drang nach vorwärts trotz der zur Zeit noch bestehenden Hemmnisse eine glückliche Zukunft verspricht.” Das Eis schien gebrochen zu sein, denn der nächste Antrag des Gemeindevorstandes führte tatsächlich zu der Annahme durch das Landespräsidium und zur Gesetzesvorlage an den Lipp. Landtag. Heinrich Drake, Mitglied des Landespräsidiums, empfahl dem Landtag die An nahme der Gesetzesvorlage mit den Worten, „daß das Präsidium jetzt den Zeitpunkt für gekommen erachte, wo jahrelangen Wünschen der Gemeinde Oerlinghausen Rechnung getragen werden könne.
[Bild: Verkündung des Gesetzesi über die Verleihung städtischer Rechte in der Lippischen Gesetz-Sammlung.]
[Bild: Urkunde zur Verleihung der Stadtrechte.]
Damit war endlich der Weg frei, für den am 22.04.1926 gefaßten Beschluß des Landtages, der Dorfsgemeinde Oerlinghausen die Stadtrechte zu verleihen.
Für die Oerlinghauser Bürger war dies ein großer Tag. Ihre Vertreter waren bei der Beschlußfassung im Zuhörerraum des Landtages anwesend, und sie empfingen dort vom Landespräsidenten die ersten Glückwünsche. Im Ort selbst verkündeten zur Mittagsstunde 15 Böllerschüsse vom Tönsberg das Ereignis. „Das neugebackene Städtchen hüllte sich darauf in ein Flaggenfestgewand.“ (Westf. Zeitung)
Noch am gleichen Tage fand abends um 21 Uhr die erste, offizielle Stadtverordnetenversammlung statt. Dies war deshalb möglich, weil das Landespräsidium unverzüglich die Zustimmung erteilte und das Gesetz rückwirkend Gültigkeit bekommen hatte.
Der bisherige Ortsvorsteher und neue Bürgermeister August Reuter würdigte in einer Rede vor der Versammlung das Ereignis. Er sprach von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches, den „unsere Väter ersehnt” und „wir erstrebt haben”, vom „Abstreifen von Fesseln”, aber auch von der „Bürde der größeren Verantwortung”. Der schlechten Zeit und der Not der armen Mitbürger gedenkend, bat er abschließend die Versammlung, mit dem ersten Beschluß „300 Mark für wohltätige Zwecke zur Verfügung zu stellen.” Unter das Protokoll dieser ersten Sitzung setzten die Teilnehmer nicht nur ihre Unterschrift, sondern auch — sicherlich mit großer Genugtuung — die neuen Amtsbezeichnungen: Bürgermeister, Stadtverordnetenvorsteher und Stadtverordneter. Die offizielle Feier zur Stadtwerdung fand einige Wochen später am 12. Juni 1926, im Rathaussaal statt. In der Einladung an die „Herren Stadtverordneten” bat der Magistrat, dem wichtigen Anlaß entsprechend, in „hohem Hut” und „schwarzem Rock” zu erscheinen. Eingeladen und erschienen war alles, was derzeit in der lippischen Politik Rang und Namen hatte. „In einer schlichten Feier”, schreibt die Lippische Tages-Zeitung, „überreichte. . . das Mitglied des Landespräsidiums Drake”. . . die „auf Schweinsleder geschriebene Beurkundung der Stadtwerdung.”
Die Lippische Landeszeitung widmete an diesem Tage der neuen, zehnten Stadt des Lipperlandes 3 Extraseiten. Eine von Ernst Rötteken gezeichnete Gesamtansicht des Ortes zierte die erste Seite. Dazu ein Grußwort an die neue Stadt vom Mitglied des Landespräsidiums Max Staercke. Er streifte noch einmal den langen Weg bis zum Beschluß des Gesetzes, erkannte die wirtschaftliche und industrielle Entwicklung des Ortes an und erwies mir folgenden Worten den Bürgern seinen Respekt: „Die Oerlinghauser haben sich das köstliche Gut der Selbstverwaltung selbst erarbeitet, sie haben es sich nicht nur in den lebenden, sondern auch in den verstorbenen Generationen ehrlich verdient. . . .Möge ein freies Bürgertum in einer freien Stadt sich zum Wohle des Ganzen auch zukünftig betätigen.”
Die alten Mauern
Die alten Mauern gehen durch die Zeit,
sie stehen, recken, dehnen sich,
umarmen und sie lehnen sich
und sind so hoch und sind so weit
Die alten Mauern haben ihr Gesicht,
sie blicken dich so ernsthaft an
und setzen neue Falten an
und schrecken dich im Mondenlicht
Die alten Mauern tragen ihre Last,
sie stöhnen wenn die Sonne scheint,
sie flüstern wenn der Regen weint
und sprechen wie die Menschen fast
Die alten Mauern haben ihr Geschick,
das Feuer hat sie rot gebrannt,
die Krieger haben sie berannt
und ihre Dauer ist ihr Glück
Die alten Mauern halten ihren Ort,
sie gründen sich in Fels und Stein,
sie ragen in den Himmel ein
und leben in den Menschen fort
August-Wilhelm Peter
[Bild: Die Tönsbergstraße in Oerlinghausen. Federzeichnung von Eduard Herterich.]